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Forumadmin
21.11.2006, 10:56
Vermittlungsgutschein

Auf Wunsch kann Ihnen ein Vermittlungsgutschein ausgehändigt werden.
Mit dem Vermittlungsgutschein können Sie einen privaten Arbeitsvermittler Ihrer Wahl einschalten.
Wenn der privateVermittler Ihnen eine Arbeitsstelle vermittelt, wird ihm eine Vermittlungsvergütung von der ARGE ausgezahlt.

Der Vermittlungsgutschein wird einheitlich in Höhe von 2.000 Euro
ausgestellt und ist ab Tag der Ausstellung 3 Monate gültig.

Der Gutschein wird an den privaten Arbeitsvermittler Ihrer Wahl ausgezahlt, wenn er Sie innerhalb der dreimonatigen Gültigkeitsdauer des Gutscheines in
• eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Inland
• mit einer Dauer von mindestens 3 Monaten
• und einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden
• bei einem Arbeitgeber, bei dem Sie in den letzten 4 Jahren vor der Arbeitslosmeldung längstens 3 Monate beschäftigt waren,
vermittelt.

Hinweis:
Auf die genannten Leistungen haben Sie keinen Rechtsanspruch (sog. Kann-Leistungen).
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihre persönliche Ansprechpartnerin / Ihr persönlicher Ansprechpartner.