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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG 2 - E-Wohnung


hajue
25.10.2005, 17:28
Frau lebt z.Zt. von ALG 2 + hat minderj.Tochter! Beabsichtigt bei
nichteheähnlicher Lebensgemeinschaft eine E-Wohnung / oder Haus
(durch finanz, Zuwendung d.d. Eltern) mit einem Mann zu kaufen!
Zur Absicherung möchte sie sich allerdings als Miteigentümerin
im Grundbuch eintragen lassen!
Fragen: Bekommt sie dann weiterhin ALG 2? Oder wird ein Miet-
zuschuss gezahlt ? Wenn nein:werden dann für die minderj.
Tochter wenigstens noch Ki.-Zuschüsse gezahlt ? Inwieweit könnte
dann die E-Wohnung oder das Haus als Schonvermögen berücksichtigt
werden ? Oder wäre ein Mietvertrag die bessere Lösung ?
Ggfs. Quellenangabe ! DANKE!

Betroffener
25.10.2005, 23:20
:welcome: hajue,

da wird das Amt wohl nicht mitspielen und richtig Stress machen.

Die Regelung für Schonvermögen gilt nur für bereits vorhandene Eigentumswohnungen / Häuser mit Eigennutzung.

Alles was zufliesst in der ALG II Zeit, gilt als Einkommen.

Was ich mir allerdings vorstellen könnte, wäre der Kauf durch Deine Eltern und die Vermietung an Dich - was aber wegen des Partners auch wieder ein schwierige Kiste wird.

Alternativ könntest Du vielleicht auch mit dem ALG II 1 Jahr aussetzen und Deine Eltern finanzieren Dich dann zusammen mit der halben E-Wohnung.
Aber so richtig sicher ist das auch nicht.