hajue
25.10.2005, 17:28
Frau lebt z.Zt. von ALG 2 + hat minderj.Tochter! Beabsichtigt bei
nichteheähnlicher Lebensgemeinschaft eine E-Wohnung / oder Haus
(durch finanz, Zuwendung d.d. Eltern) mit einem Mann zu kaufen!
Zur Absicherung möchte sie sich allerdings als Miteigentümerin
im Grundbuch eintragen lassen!
Fragen: Bekommt sie dann weiterhin ALG 2? Oder wird ein Miet-
zuschuss gezahlt ? Wenn nein:werden dann für die minderj.
Tochter wenigstens noch Ki.-Zuschüsse gezahlt ? Inwieweit könnte
dann die E-Wohnung oder das Haus als Schonvermögen berücksichtigt
werden ? Oder wäre ein Mietvertrag die bessere Lösung ?
Ggfs. Quellenangabe ! DANKE!
nichteheähnlicher Lebensgemeinschaft eine E-Wohnung / oder Haus
(durch finanz, Zuwendung d.d. Eltern) mit einem Mann zu kaufen!
Zur Absicherung möchte sie sich allerdings als Miteigentümerin
im Grundbuch eintragen lassen!
Fragen: Bekommt sie dann weiterhin ALG 2? Oder wird ein Miet-
zuschuss gezahlt ? Wenn nein:werden dann für die minderj.
Tochter wenigstens noch Ki.-Zuschüsse gezahlt ? Inwieweit könnte
dann die E-Wohnung oder das Haus als Schonvermögen berücksichtigt
werden ? Oder wäre ein Mietvertrag die bessere Lösung ?
Ggfs. Quellenangabe ! DANKE!