PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie wirkt sich Krankengeld auf die Bedarfsgemeinschaft aus?


Dennislein
21.11.2006, 22:14
Meine Freundin (berufstätig und im 7. Monat schwanger) bekommt seit mitte September Krankengeld ausgezahlt.
Dieses haben wir der Arge auch unverzüglich mitgeteilt.

Vor ca. 2 Wochen bekamen wir den neuen Bewilligungsbescheid zugeschickt aus dem hervorgeht,
das wir ab 01.12.2006 ganze 200,- € weniger Leistungen erhalten.

Der Grund:
Wir haben 167,08 € zu viel erhalten und diese Überzahlung zu spät angezeigt (Wie schon erwähnt, haben wir es unverzüglich mitgeteilt).

Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Das Krankengeld beläuft sich auf 660,-€ im Monat (netto) und der ursprüngliche Verdienst meiner Freundin betrug 800,-€ (netto),
wovon auch jeden Monat ein Freibetrag von 231,-€ abgerechnet wurde.
Wie kann es jetzt sein das eine Überzahlung statt gefunden hat, obwohl meine Freundin ganze 140,-€ weniger erhält als vorher?
Wird Krankengeld etwa anders berechnet oder ist der Arge da ein grober Rechnungsfehler unterlaufen?!

Seebarsch
21.11.2006, 22:26
Hallo Dennislein,
so bescheuert wie es sich anhört,wird es wohl sein.
Nach § 30 SGB II wird Erwerbstätigen ein Freibetrag eingeräumt.
Dieser entfällt beim Krankengeldbezug, so dass sich da schon ein höherer Anrechnungsbetrag errechnen kann.
Dazu sollte aber noch einmal eine Expertenmeinung abgewartet werden.
:-x

efge
21.11.2006, 22:33
Hallo Dennislein,

in diesem Thread Kann Hartz 4 komplett gestrichen werden??? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=10075) hast Du folgendes geschrieben
meine Freundin und ich zählen zu der sog. Bedarfsgemeinschaft.

Meine Freundin selbst hat eine Teilzeitstelle in der sie monatlich zwischen 750,- und 800,- bekommt.
Nun zu dem eigentlichen Problem:

Aufgrund ihrer geleisteten Überstunden der letzten Monate, bekam sie diesen Monat (August) und letzten Monat (Juli) fast das doppelte an Gehalt ausbezahlt. Was das Jobcenter bis jetzt auch noch nicht weiß.
Unsere Angst ist daher, was passiert wenn das Jobcenter die Gehaltsabrechnungen haben möchte???
Wie ist der "Stande der Dinge" bzw. spielt dies möglicherweise eine Rolle für die Berechnung des neuen Bewilligungsbescheids?

Dennislein
21.11.2006, 22:39
Danke der Nachfrage, aber damit hat es gar nichts zu tun. Es geht jetzt allein nur um das Krankengeld
Mir ist nur wichtig zu wissen wie das Krankengeld angerechnet wird.
Da wir am Donnerstag zum Amt gehen werden, möchte ich gerne vorbereitet sein.

Danke im voraus!!!

efge
21.11.2006, 22:59
Fein.

Nur wäre es auch für andere Moderatoren und User/innen sinnvoll den Gesamtzusammenhang zu kennen.

Wenn's denn aber beim scheibchenweise Beschreiben der "Dinge" bis zum möglichen nächsten Problem bleiben soll, dann viel Spass bei der Salami-Taktik.
:sensationell:

Dennislein
21.11.2006, 23:09
Wie oft denn, noch es sind 2 verschiedene sachen und das hat NICHTS mit den anderen sachen zu tun.Es geht hier nur um das KRANKENGELD und wie es berechnet wird.

StephanK
22.11.2006, 07:48
Es geht hier nur um das KRANKENGELD und wie es berechnet wird.Dazu hat Seebarsch schon erklärt, dass das Krankengeld in voller Höhe als Einkommen angerechnet wird - anders als Arbeitseinkommen, bei dem es Freibeträge gibt.
Grund: Diese Freibeträge berücksichtigen Werbungskosten und Sozialversicherungsbeiträge. So lange man Krankengeld bezieht, fallen diese Dinge aber nicht an, deswegen wird es in voller Höhe als Einkommen angerechnet.
Das ist 'ne ziemliche Pfennigfuchserei, aber so ist das Gesetz nun mal... :sad: