wartifan
26.10.2005, 16:04
siehe hier:
http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/364474.html
:patsch:
Wer zusammen in einer Wohnung lebt, sollte spätestens nach zwei Jahren wie eine eheähnliche Gemeinschaft behandelt werden», verlangte Blum.
http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/364474.html
:patsch:
Wer zusammen in einer Wohnung lebt, sollte spätestens nach zwei Jahren wie eine eheähnliche Gemeinschaft behandelt werden», verlangte Blum.