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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urlaubsanspruch bleibt bei Pleite erhalten


ALN - Robot
21.11.2006, 23:50
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Arbeitnehmer haben auch dann Anspruch auf Urlaub, wenn das Unternehmen insolvent ist.
Damit setzte sich eine Baden- Württembergerin vor dem Bundesarbeitsgericht durch.

Geht ein Unternehmen Pleite, bleibt der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern erhalten.
Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Dienstag.
(Az.: 9 AZR 97/06)

Insolvenzverwalter müssen demnach beantragten Urlaub genehmigen und das Urlaubsgeld aus der Insolvenzmasse bezahlen.
Wenn das Arbeitsverhältnis beendet werde, sei der Resturlaub ebenfalls aus den vorhandenen Vermögenswerten des Unternehmens zu bezahlen,
betonten die Richter.

In dem verhandelten Fall ging es um eine Einkaufsleiterin eines Unternehmens aus Baden- Württemberg.
Ihr wurde während des Insolvenzverfahrens gekündigt. Die Frau verlangte daraufhin, ihr den Resturlaub von sieben Tagen zu bezahlen.
Nach dem Landesarbeitsgericht Baden- Württemberg gab ihr nun auch das Bundesarbeitsgericht Recht.
Der Frau stehen dem Urteil zufolge rund 1600 Euro plus Zinsen zu.

Quelle: Artikel Netzeitung (http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/454623.html)