Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterhaltspflicht trotz Alg II-Bezug?
hallo!mein Freund (25 J.)kann aus gesundheitlichen Gründen zur Zeit nicht mehr arbeiten gehen so das er ab Januar 2007 Arbeitslos sein wird! er war bis dato Offizier bei der Bundeswehr.....er hat 2 Kinder je 12-18 Monte alt und eine Mutter die er Unterhalt zahlen muss insg. sind das Monatlich 500,-€, was auch bis dato zahlbar war...nun meine Frage, wenn er jetzt arbeitslosengeld 2 bekommt, was der Fall sein wird...wer zahlt nun den Unterhalt? und würde er auch Wohngeldhilfe bekommen bei einen Arbeitslosengeld von 600,-€ ??? man muss dabei sagen, er war weder verheiratet noch hat er das Sorgerecht für ein dieser Kinder! und er ist nicht einer dieser "ich habe keine Lust zu arbeiten, wenn mir der Staat für nichts tun geld geben kann und ich davobn leben kann, Typ" im Gegenteil, er will aber kann zur Zeit nicht arbeiten....!und die ämter sind keine große hilfe und was von interner Kommunikation haben die noch nie gehört...bzw, wissen wir nicht, sind wird nicht für zuständig, das sind deren lieblings Sätze!!!!bin für jede Hilfe und Antwort dankbarGruß Jazy
StephanK
22.11.2006, 14:51
Ich habe diesen Beitrag verselbständigt, weil er ein eigenständiges Thema betrifft.
Unterhalt kann (und muss) man immer nur leisten, wenn man etwas hat, das man abgeben kann - und das ist in aller Regel nicht der Fall, wenn man Alg II bezieht.
Die ganz andere Frage wird sein, ob sein Gesundheitszustand "nur" zur Dienstunfähigkeit bei der Bundeswehr führt (er aber "zivil" arbeiten kann) oder ob er gesundheitlich so angeschlagen ist, dass seine Arbeitsfähigkeit ganz allgemein in Frage steht. Das wird aber der Alg II-Träger zu klären haben.
danke für die schnelle antwort....das thema wird sein, das er eine neue Lehre machen muss.....er kann Zivil auch nicht weitermachen, da er einen Bandscheibenvorfall hat und eine Wirbil gebrochen hat....er muss eine sitz und steh position haben wie z.b im Büro.....nur dann die Fragen wer kann ihn finanziell unterstützen...die ämter hier in NRW helfen einen nicht wirklich weiter und wie ich schon sagte, sagen diese immer man muss abwarten....wenn er seinen Mieter und seinen Kind sagt, sie bekommen diesen Monat keine Miete oder du bekommst diesen Monat keine neuen Windeln, das geht auch nicht...daher muss schon geplant werden...wo man unterstützung bekommt...aber das ist bestimmt immer so, nur nach 2 Monaten gar keine Infos zu erhalten, find ich krass!!dnake noch mal im VorausmfgJazy
StephanK
22.11.2006, 15:09
Das ist auf dieser Informationsbasis nicht wirklich zu beantworten. Z.B. kommt es darauf an, wie und warum er aus dem Dienst der Bw ausscheidet. Es ist durchaus denkbar, ja sogar wahrscheinlich, dass ihm Beihilfen von der Bw zustehen, vor allem, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen dienstbedingt sein sollten. das muss mit der Bw geklärt werden, und am besten vorrangig.
Weiterhin sollte geklärt werden, ob es sich um eine vorübergehende Erkrankung oder um eine bleibende Behinderung handelt; im letzteren Fall ist an Rehabilitationsmaßnahmen zu denken, evtl. auch an die amtliche Feststellung einer Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt.
Schließlich sind solche Anfragen "aus zweiter Hand" immer problematisch, weil Du vermutlich auch nicht alle Einzelheiten kennen wirst.
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