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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag ALG II ein paar Fragen zu diversen Punkten


mc-pop
28.10.2005, 01:42
Hallo,

ersteinmal :Respekt: vor diesem informativen Forum.

Bin trotz intensiver Leserei, mir raucht der Schädel vor lauter Informationen immer noch, nicht schlauer geworden, was folgende Punkte betrifft:

1.) Zusatzblatt 2 Einkommenserklärung... (Rückseite)
Ich habe neben meinem Hauptberuf, wurde am 17.10 wegen mieser Auftragslage gekündigt, noch einen Nebenjob mit einem festen Einkommen in Höhe von 250€.
Muss die Rückseite des Zusatzblattes 2 nun von der Firma, die mich gekündigt hat, von der Firma, wo ich den Nebenjob habe oder von beiden Firmen ausgefüllt werden? (Zusatzblatt 2 ist in meinem Antrag zweimal vorhanden)
Für meinen ehemaligen Arbeitgeber ist ja auch ein extra Formular vorhanden (Arbeitsbescheinigung)

2.) Zusatzblatt 2 Einkommenserklärung... (Vorderseite)
Bei den Aufwendungen für vorgeschriebene gesetzliche Versicherungen habe ich bei der Kfz-Versicherung unter Punkt 1/4 jährlich meinen Versicherungsbeitrag eingetragen.
Darüber wird ein Nachweis benötigt, reicht da die 1/4 jährliche Rechnung die ich bekomme?

3.) unter http://www.alg-2.info/artikel/quer0404-antrag-klippen-umschiffen ist für Zusatzblatt 1 folgendes zu lesen:

"„Folgende Angaben sind aus unserer Sicht für die Berechnung Ihres Anspruches auf Alg II grundsätzlich nicht erforderlich, da sie bei einem niedrigen Mietzins keine Aussagekraft über die „Angemessenheit“ einer Wohnung haben. Im Zweifelsfall sollten daher diese Felder nicht ausgefüllt werden."

Wie soll ich das verstehen, muss ich oder muss ich nicht diese Felder ausfüllen?

Martin "mc-pop"

Betroffener
02.11.2005, 14:36
:welcome: Martin,

zu 1)
Ich würde sagen: Gemeint sind beide Arbeitgeber (der alte und der neue)

zu 2)
Natürlich reicht die Rchnung - das Amt möchte dann aber sicher auch auf einem Kontoauszug sehen, dass die auch beglichen wurde.

zu 3)
Hiermit ist gemeint, dass eben bei einer unterdurchschnittlich hohen (also niedrigen Miete) die anderen Parameter weitgehend zu vernachlässigen sind:
Z.B. die Wohnug von der Fläche durchaus grösser sein kann, wenn sie billiger ist, als eine vergleichsweise kleinere und trotzdem "angemessen" höherer Miete.

Alles klar ?

mc-pop
02.11.2005, 22:58
Schanke dön für die Antworten.

zu 1:

werde ich dann wohl nochmal nachreichen müssen, habe bisher nur durch die "Nebenfirma ausfüllen lassen.

Dann gleich die nächste Frage:

Ich habe da drei Lebensversicherungen, habe mir heute mal die Rückkaufswerte besorgt und durchgerechnet, was ich eingezahlt habe.
Bei allen drei Versicherungen würde ich Verlust machen, demach sind sie ja damit erstmal sicher.
Werden sie trotzdem in die Berechnung mit reingenommen oder bleiben sie aussen vor?

Betroffener
03.11.2005, 01:46
Hallo,

zu 1) würde ich das nur machen, wenn das Amt da wirklich nach fragt.

Zu den Rückkaufwerten der Versicherungen.
Haben die Versicherungen das noch nach altem Recht oder schon nach dem neuen Gerichtsurteil berechnet?
Das könnte ein gravierender Unterschied sein.

mc-pop
03.11.2005, 03:50
Zu 1:
Dann lasse ich mich mal überaschen.

Sind alte Verträge, die Rückkaufswerte wurden mir so genannt, standen so im Rechner bei denen, daher weiss ich nicht ob nach altem oder neuen Recht berechnet.
Was ich eingezahlt habe konnte mir auch nur bei zwei Versicherungen genannt werden, da dort die Beiträge immer gleich waren.
Lediglich mit der letzten Versicherung gab es Probleme, der Rechner war nicht fähig, mit den dynamischen Beiträgen zu rechnen.

Habe vorhin meinen ALGII Rechner für Excel bekommen, dort stand dann was drin von wegen und wenn der Rückkaufswert mindestens 90% des Einzahlungswertes beträgt, dann muss "aufgelöst" werden.

Damit müsste ich also eine Versicherung definitiv "verschrotten", gerade die, die ich nur so als "private Bank" mit Zwischenauszahlung abgeschlossen habe.

Die anderen Beiden dienen als Altersvorsorge, keine Auszahlung zwischendurch möglich, mal sehen ob ich denen das begreiflich machen kann.
Wenn ja sind sie sowieso sicher.

Hier mal nebenbei die Auflistung (die Werte in () sind zuzüglich der Steuer errechnet):

1.1 111 111.11
V-Art:
V-Beginn: 01.10.1999
R-Wert:1983,02€ Ertragssteuer 55,78€ 96%
Einzahlungsbeträge + Freistellungszeiträume:
bis 02.04 39,88€
ab 02.04 beitragsfrei
Eingezahlt: 2073,76€
Verlust: 90,76€ (34,96€)

2.2 222 222.22
V-Art:
V-Beginn: 01.10.1999
R-Wert: 1176€ 62%
Einzahlungsbeträge + Freistellungszeiträume:
ab 10.99 25,56€
Eingezahlt: 1891,44€
Verlust: 715,44€

3.3 333 333.33
V-Art:
V-Beginn: 01.01.99
R-Wert: 2341,53€ Ertragssteuer 78,57€ 48%
Einzahlungsbeträge + Freistellungszeiträume:
ab 01.99 63,91€ = 766,92€
ab 01.00 67,75€ = 813€
ab 01.01 71,84€ = 862,08€
ab 01.02 76,18€ = 921,72€
ab 01.03 80,75€ = 969€
ab 01.04 85,60€ bis 06.04 85,60€ = 513,6€
ab 07.04 beitragsfrei
Eingezahlt: 4846,35€
Verlust: 2504,82€ (2426,07€)

Betroffener
03.11.2005, 12:22
Hallo Martin,

nach meiner Auffassung sind die Versicherungen noch nicht so weit "richtige" Rückkaufwerte berechnen zu können nach der neuen Rechtsprechung. DAs dürfte aber gerade bei relativ frischen Verträgen grössere Unterschiede bringen, da gerade die Zahlungen der ersten ein bis zwei Jahre hier für internes verpulvert wurden.

Wenn die Versicherungen nicht vorzeitig rückzahlbar sind, dann gehören diese zum "Schonvermögen".

Wo wir gerade beim Vermögen sind:
200 Euro pro Lebensjahr stehen Dir doch eh zu - was bei 25 Jahren schon mal 5 T€ sind. Dazu kommen ja noch die Grundpauschalen von 4.100€ + 750 €.
Ist das denn alles schon ausgeschöpft?
Sind wichtige Anschaffungen alle schon erledigt?
Was steht ggf. als Steuererstattung ins Haus aus Vorjahren? Die sind auch immer für Überraschungen gut bei der Anrechung auf ALG II.