mc-pop
28.10.2005, 01:42
Hallo,
ersteinmal :Respekt: vor diesem informativen Forum.
Bin trotz intensiver Leserei, mir raucht der Schädel vor lauter Informationen immer noch, nicht schlauer geworden, was folgende Punkte betrifft:
1.) Zusatzblatt 2 Einkommenserklärung... (Rückseite)
Ich habe neben meinem Hauptberuf, wurde am 17.10 wegen mieser Auftragslage gekündigt, noch einen Nebenjob mit einem festen Einkommen in Höhe von 250€.
Muss die Rückseite des Zusatzblattes 2 nun von der Firma, die mich gekündigt hat, von der Firma, wo ich den Nebenjob habe oder von beiden Firmen ausgefüllt werden? (Zusatzblatt 2 ist in meinem Antrag zweimal vorhanden)
Für meinen ehemaligen Arbeitgeber ist ja auch ein extra Formular vorhanden (Arbeitsbescheinigung)
2.) Zusatzblatt 2 Einkommenserklärung... (Vorderseite)
Bei den Aufwendungen für vorgeschriebene gesetzliche Versicherungen habe ich bei der Kfz-Versicherung unter Punkt 1/4 jährlich meinen Versicherungsbeitrag eingetragen.
Darüber wird ein Nachweis benötigt, reicht da die 1/4 jährliche Rechnung die ich bekomme?
3.) unter http://www.alg-2.info/artikel/quer0404-antrag-klippen-umschiffen ist für Zusatzblatt 1 folgendes zu lesen:
"„Folgende Angaben sind aus unserer Sicht für die Berechnung Ihres Anspruches auf Alg II grundsätzlich nicht erforderlich, da sie bei einem niedrigen Mietzins keine Aussagekraft über die „Angemessenheit“ einer Wohnung haben. Im Zweifelsfall sollten daher diese Felder nicht ausgefüllt werden."
Wie soll ich das verstehen, muss ich oder muss ich nicht diese Felder ausfüllen?
Martin "mc-pop"
ersteinmal :Respekt: vor diesem informativen Forum.
Bin trotz intensiver Leserei, mir raucht der Schädel vor lauter Informationen immer noch, nicht schlauer geworden, was folgende Punkte betrifft:
1.) Zusatzblatt 2 Einkommenserklärung... (Rückseite)
Ich habe neben meinem Hauptberuf, wurde am 17.10 wegen mieser Auftragslage gekündigt, noch einen Nebenjob mit einem festen Einkommen in Höhe von 250€.
Muss die Rückseite des Zusatzblattes 2 nun von der Firma, die mich gekündigt hat, von der Firma, wo ich den Nebenjob habe oder von beiden Firmen ausgefüllt werden? (Zusatzblatt 2 ist in meinem Antrag zweimal vorhanden)
Für meinen ehemaligen Arbeitgeber ist ja auch ein extra Formular vorhanden (Arbeitsbescheinigung)
2.) Zusatzblatt 2 Einkommenserklärung... (Vorderseite)
Bei den Aufwendungen für vorgeschriebene gesetzliche Versicherungen habe ich bei der Kfz-Versicherung unter Punkt 1/4 jährlich meinen Versicherungsbeitrag eingetragen.
Darüber wird ein Nachweis benötigt, reicht da die 1/4 jährliche Rechnung die ich bekomme?
3.) unter http://www.alg-2.info/artikel/quer0404-antrag-klippen-umschiffen ist für Zusatzblatt 1 folgendes zu lesen:
"„Folgende Angaben sind aus unserer Sicht für die Berechnung Ihres Anspruches auf Alg II grundsätzlich nicht erforderlich, da sie bei einem niedrigen Mietzins keine Aussagekraft über die „Angemessenheit“ einer Wohnung haben. Im Zweifelsfall sollten daher diese Felder nicht ausgefüllt werden."
Wie soll ich das verstehen, muss ich oder muss ich nicht diese Felder ausfüllen?
Martin "mc-pop"