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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug in ein anderes Bundesland


Gedanke
28.10.2005, 11:23
Hallo.
Ich wohne derzeit in einer WG mit einem Mitbewohner,
möchte aber in eine andere WG ziehen, die aber dann auch in einem anderen Bundesland wäre (von Baden Württemberg nach Nordrheinwestfalen).

Wie is das denn mit dem Arbeitsamt?

Bekomme derzeit ALG II.
Muß man sich da komplett neu anmelden und alles neu beantragen oder melden die einen bloss um?

So wie ich das Amt kenne, könnte ich mir vorstellen, daß man alles neu machen muß, weil ich hatte bisher immer nur Probleme mit denen.
Als ich zb ALG II beantragt hatte, mußte ich 3 Monate warten, ehe ich Geld zum Leben bekam.
Nach dem 4. Monat bekam ich erst Miete bezahlt und trotzdem noch alles falsch berechnet.

Weiß da jemand was?

Nordlicht
28.10.2005, 12:02
Mir geht es nicht anders !
Ich will auch Umziehen und habe mich beim Amt in NRW erkundigt !

Ich muss alles neu beantragen und neu anmelden.
Ich weiß nur nicht wie ich es mache, weil die so lange brauchen um das Geld für die Wohnung zu zahlen.
Man lebt da zuerst ohne Geld. Und das ist schwer.

Gedanke
28.10.2005, 13:57
Was?
Das wäre ja schlecht !
Naja aber die eine, mit der ich zusammenziehe, is ja auch erst seit 1nem Jahr in NRW und lebte vorher in Bayern. Sie bekam zwar kein ALG, aber Kindergeld. Und da wurde das alles nur umgemeldet und fertig.

Nordlicht
28.10.2005, 14:53
also ich habe mich da erkundigt,und sie sagten ich muss alles neu beantragen!
ich weiß auch nicht warum man sich nicht einfach ummelden kann,
ich werde nächste woche nach nrw fahren,
und dann will ich es nochmal genau wissen.
ich muss da auch noch genossenschaftsanteil von 620€ zahlen. und ich weiß nicht ob die das übernehmen.

Gedanke
28.10.2005, 19:31
Du meinst eine Kaution?
Normal übernimmt das Arbeitsamt das auch.
Jedoch als Darlehnen.
So hab ich das gelesen und erklärt bekommen.

Betroffener
28.10.2005, 22:05
Genossenschaftsanteile werden als Darlehen übernommen.

Aber bitte als langfristiges Darlehen mit späterer Rückzahlung, nicht mit sofortiger Ratenabstotterung vom ALG II Regelsatz.