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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG durch Umzug


cadiz
23.11.2006, 12:02
Hallo miteinander,

ich habe folgende frage; Ich (53 Jahre) muss aus privaten gründen in eine andere stadt ziehen. Dadurch muss ich meine Arbeit als Altenpflegerin kündigen. Kann ich nun in der neuen Stadt Arbeitslosengeld beantragen?

StephanK
23.11.2006, 12:25
:welcome: Cadiz,
meines Wissens geht das ohne Sanktion für die Eigenkündigung nur dann, wenn die "privaten Gründe" darin liegen, dass Du geheiratet hast und zu Deinem Ehepartner ziehen willst. Denkbar wäre eine Sanktionslosigkeit evtl. noch dann, wenn Du umziehst, um für die Pflege alter Eltern zur Verfügung zu stehen - oder so.
Das Gesetz ist in diesem Punkt sehr allgemein formuliert. Es gibt dann eine Sanktion, wenn Du "ohne wichtigen Grund" kündigst. Motive aus dem privaten Bereich werden nur recht restriktiv als "wichtiger Grund" anerkannt. Es kommt also sehr auf die Einzelheiten und auf die Nachvollziehbarkeit Deiner Gründe an.

cadiz
23.11.2006, 12:45
hallo, erstmal danke für die antwort.

Aus privaten Gründen heißt, ich muss meine Wohung aufgeben, da ich sie nicht mehr halten kann und ziehe zu meinem Lebensgefährten in eine andere Stadt. Wird dies akzeptiert?

StephanK
23.11.2006, 13:40
Ich fürchte: nein.
Dass Du die Wohnung aus finanziellen Gründen aufgeben musst, bedeutet nicht, dass Du in eine andere Stadt ziehen musst, denn Du könntest ja in der gleichen Stadt eine billigere Wohnung suchen und Dein Arbeitsverhältnis fortsetzen. Dieser Aspekt "zählt" also nicht, so dass einzig und allein der Grund bleibt, dass Du zu Deinem Lebensgefährten ziehen willst.

Hier kommt es nun auf die Einzelheiten an: Falls Ihr zuvor schon länger an Deinem jetzigen Wohnort zusammengelebt habt (Stichtwort "nichteheliche Lebensgemeinschaft"), Du ihm also sozusagen nachziehen willst, dann wäre das ein wichtiger Grund für eine Kündigung. Wenn das ganze aber nach dem Motto "neue Liebe, neues Glück" läuft, dann hast Du insofern Pech, denn ein wichtiger Grund würde nur dann anerkannt, wenn Ihr heiraten würdet und Dein Umzug durch die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft motiviert wäre.

Deswegen denke ich, dass Dir sehr wahrscheinlich eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe blühen wird.

Falls Euer Verhältnis zueinander so ist, dass Ihr vielleicht jetzt schon über eine Eheschließung zu einem späteren Zeitpunkt mal nachdenkt, wäre es der Überlegung wert, diese Eheschließung vielleicht vorzuziehen, denn dadurch würdest Du um die Sperrzeit herumkommen. Das schreibe ich aber nur mit allergrößten Vorbehalten, denn eine so weitreichende Entscheidung wie die zur Eheschließung sollte man tunlichst nicht von solchen Überlegungen abhängig machen und sie allenfalls zeitlich vorziehen, wenn der Entschluss als solcher schon fest steht. :engel:

cadiz
23.11.2006, 16:31
die beziehung besteht nun seit fünf jahren, jedes wochenende fahre ich in die andere stadt um dort das wochenende zu verbringen. nun haben wir uns aber entschlossen das das ganze hin und her gefahre nichts für die zukunft sein kann. also ziehen wir bei ihm zusammen. schön wäre es bald zu heiraten, wollen es aber auch nicht gleich überstürzen.

was bedeutet es denn wenn ich eine sperrezeit bekommen würde?

StephanK
23.11.2006, 16:45
was bedeutet es denn wenn ich eine sperrezeit bekommen würde?Ach so - ich hatte einfach vorausgesetzt, dass das geläufig wäre... :cool: Das bedeutet: 12 Wochen keinen Cent Arbeitslosengeld. Die Krankenversicherung bleibt aber wenigstens erhalten, wenn Du in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist.

cadiz
23.11.2006, 17:29
bin auf dem gebiet ziemlicher neuling. und konkret in meinem fall, mit was könnt ich rechnen? würd ich ne sperrezeit kriegen?

was geschieht nach der sperrzeit? bekomm ich dann arbeitslosengeld?

StephanK
23.11.2006, 17:44
Ja, bekommst Du - aber eben verkürzt um diese zwölf Wochen. Die sind also wirklich verloren! :cry:
Deswegen wäre es wirklich das beste, wenn sich eine zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit vermeiden ließe. Da in Deinem Beruf meines Wissens viel Wechsel ist und sich dadurch immer mal 'ne Chance auftut, wäre es das beste, wenn Du Dich jetzt schon intensiv nach einer Stelle am neuen Wohnort umsiehst. Vielleicht klappt ja ein nahtloser Übergang ohne zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit - dann bleibt Dir auch (jedenfalls jetzt) eine Sperrzeit erspart.

cadiz
23.11.2006, 17:54
also vielen dank für die infos, ja ich hoff natürlich auch das ich gleich wieder etwas finde.