PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fiktive Gewinne - Rechnung


angela-superstar
21.11.2006, 17:00
hi,

bin neu hier und das ist mein erster beitrag.

eigentlich komme ich aus der hauptberuflichen selbstständigkeit,zehn jahre,aber dann zeichnete sich eine gewisse perspektivlosigkeit ab,und
ich wurde zum dank für die vielen steuern direkt in die sozialhilfe verschoben !!.

nun habe ich mich entschlossen,ab januar,ein nebengewerbe zu starten.
es wird sich um ankauf-verkauf von dvd,spielen und/oder cd's handeln.
praktisch eine variante dessen,das ich auch schon früher gemacht habe,
nur ohne ladenadresse,den der laden hätte mich, bei einer fortsetzung des betriebes aufgefressen.

ich hätte einige fragen,werde mich aber heute im wesentlichen auf zwei punkte konzentrieren.

1.wie soll ich es handhaben,wenn ich zum beispiel auf einem flohmarkt oder börse etwas bei einer privatperson erwerbe,und von dieser keine rechnung erhalte ?.
denn wenn man etwas verkauft,und keine rechnungen vorzuweisen hat,dann hat man nicht nur fiktive gewinne,sondern bestimmt auch ein paar fragen der ARGE zu beantworten.
vom finanzamt ganz zu schweigen !.
in meinem früheren laden war das kein problem,denn da gab es für alles ordentliche rechnungen.
bitte nicht für dämlich halten,aber damit habe ich noch keine erfahrung.

2. wenn man handel betreibt,dann kann es schon mal vorkommen,das man
im einen monat nur ausgaben hat und im nächsten nur einnahmen,speziell wenn der umsatz generell niedrig ist und man nur bei angeboten zugreift,damit man überhaupt etwas zu verkaufen hat.

ich stelle mir das problematisch vor,wenn man jeden monat,denn so habe ich es von einigen personen gehört,eine exakte einnahmen/ausgaben aufstellung vorlegen muss.
denn dann kann es passieren das man im einen monat -500,-euro schreibt,und im nächsten +700,-euro.

leider bin ich mir nicht sicher wie unsere bürokratischen freunde,sich solch einer für sie sicher ziemlich komplexen aufgabe nähern.

sprich : ich will verhindert wissen,das man einfach sagt ''der hat ja diesen monat 700 verdient,da streichen wir ihm doch einfach mal die knete ganz''.
vielleicht weigern sie sich dann einfach das ganze gegenzurechnen,und man hat plötzlich riesenprobleme.
mir ist schon klar das,das keine wirklich anspruchsvolle rechnung ist,aber ich habe die artisten schon in aktion erlebt,da ist man gewarnt !.

alle drei monate,oder wenigstens alle zwei,das hätte sinn.

dann hoffe ich das sich hier jemand damit auskennt,und auch lust hat mir dabei weiterzuhelfen.

auch für ein paar alternative webadressen wäre ich dankbar,denn man kann nie genug meinungen hören.

ach ja,noch etwas zur ersten frage !.
will die ARGE eigentlich eine schriftliche aufstellung der einnahmen und ausgaben,oder die original belege/oder beides ??.


besten dank im voraus !!:danke: :danke: :danke:

angela-superstar (das ist übrigens ironie,und ich bin männlich)

angela-superstar
23.11.2006, 14:59
hi,

ich habe im bereich existenzgründung einen beitrag geschrieben, aber es scheint so, als wäre da nicht so viel los wie in anderen teilen des forums.

wäre nett wenn sich das mal jemand ansehen könnte, denn da wären auch sonst noch ein paar fragen offen.
sollte ich damit in diesem forum vollkommen falsch sein, dann wäre ich auch dankbar für ein paar hinweise, wo man denn sonst im internet
noch suchen könnte !.

besten dank, angela-superstar:danke: :danke:

Upsala
23.11.2006, 15:25
Servus Angela!
Auch Superstars müssen sich an die Forenregeln halten. Deshalb bitte nicht in anderen Forenbereichen um Aufmerksamkeit buhlen.
Ich habe deinen letzten Beitrag hier angehängt. Wenn jemand Rat weiß, wird er/sie sich schon melden.

StephanK
23.11.2006, 15:40
Ich weiss nicht umfassend Rat!

Zunächst bitte ich Dich, Dir aufmerksam die Internen Weisungen der BA zu § 11 SGB II (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/GesetzestextAend-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf) durchzulesen, vor allem ab Seite 17 des Dokuments. Ein Teil Deiner Fragen wird dadurch beantwortet werden.

Zu der zweiten Frage kann ich nur berichten, dass vergleichbare Probleme schon früher als Frage hier aufgetaucht sind; schau Dir bitte mal ältere Beiträge an. Mir scheint, dass dieses Problem sich allenfalls mit Hilfe eines/einer verständnisvollen Sachbearbeiters/Sachbearbeiterin lösen lässt. Das Gesetz bzw. § 2a Abs. 2 der Alg II-Verordnung (findest Du am Anfang des verlinkten Dokuments) verlangt, dass auf der Basis des Jahreseinkommens gerechnet wird.
Vermutlich ist der Grund dafür, dass die Arbeit der Verwaltung erleichtert werden soll, um bei schwankenden Einnahmen nicht jeden Monat das Alg II neu berechnen zu müssen. Das beißt sich natürlich mit der Lebensrealität von Kleingewerbetreibenden, die sich gerade mal so über Wasser halten. Eine wirkliche Lösung für dieses Problem habe ich nicht... :sad:

angela-superstar
24.11.2006, 20:18
hi,

also erstmal sorry für meine ungeduld, aber ich hatte, und habe,es wirklich eilig.
tatsächlich hatte ich nicht die absicht irgendwelche regeln zu brechen.

falls noch jemand etwas weiss oder ein anderes forum kennt,das sich speziell mit solchen themen beschäftigt, dann lasst es mich bitte wissen !.

grüsse, angela superstar:engel: :engel: