KatjaS
29.10.2005, 18:52
Hallo zusammen,
ich hatte irgendwo schon mal nen Thread angefangen bzgl. Klinik und so nen ganzen Kram. Den find ich leider nicht wieder und ich weiß auch nicht mehr, was ich da zum Schluß geschrieben habe.
Ich schildere euch kurz meine Sachlage: ich beziehe seit 1.1.05 ALG2 und hatte wie viele ander auch schon viel Ärger mit den Leuten. In einigen Tagen muss ich für längere Zeit in eine Klinik zu einer stationären Therapie. Hier im Forum habe ich erfahren, dass 35% von den 345€ gekürzt werden, weil man ja in der Klinik voll versorgt wird. Ich war daraufhin bei einer Arbeitslosenberatungsstelle, weil ich die Kürzung nicht einfach hinnehmen will. Denn meine Verbindlichkeiten und Verpflichtungen laufen ja weiter. Auf jeden Fall wurde mir in der Beratungsstelle gesagt, dass erst ab der 5. Woche gekürzt wird. Die kann ich in meinem Fall aber umgehen, weil ich nachweisen kann, dass ich auf die 35% angewiesen bin, die mir das Amt kürzen will. Denn zu meiner Therapie gehören Wochenenderprobungen, die ich machen muss. Und da zwischen der Klinik und meinem Wohnort 40km liegen, muss ich das ja auch zahlen. Mal ganz davon ab, dass ich mich an diesen Wochenenden auch verpflegen muss.
Jetzt meine Frage: Wie hoch ist der Mindesttagesbedarf in €? Die Frau in der Beratungsstelle sagte zu mir, dass ich pro Tag 5€ angeben soll und das ich auch für jedes WE im Monat so ne Wochenenderprobung angeben soll beim Arbeitsamt. Wenn ich ehrlich bin, dann hab ich aber Angst, dass die nen Nachweis sehen wollen oder so. Wenn es die auch eigentlich nichts angeht.
Ich hoffe, dass ist alles nicht zu wirr. Fragen beantworte ich gerne.
LG
Katja
ich hatte irgendwo schon mal nen Thread angefangen bzgl. Klinik und so nen ganzen Kram. Den find ich leider nicht wieder und ich weiß auch nicht mehr, was ich da zum Schluß geschrieben habe.
Ich schildere euch kurz meine Sachlage: ich beziehe seit 1.1.05 ALG2 und hatte wie viele ander auch schon viel Ärger mit den Leuten. In einigen Tagen muss ich für längere Zeit in eine Klinik zu einer stationären Therapie. Hier im Forum habe ich erfahren, dass 35% von den 345€ gekürzt werden, weil man ja in der Klinik voll versorgt wird. Ich war daraufhin bei einer Arbeitslosenberatungsstelle, weil ich die Kürzung nicht einfach hinnehmen will. Denn meine Verbindlichkeiten und Verpflichtungen laufen ja weiter. Auf jeden Fall wurde mir in der Beratungsstelle gesagt, dass erst ab der 5. Woche gekürzt wird. Die kann ich in meinem Fall aber umgehen, weil ich nachweisen kann, dass ich auf die 35% angewiesen bin, die mir das Amt kürzen will. Denn zu meiner Therapie gehören Wochenenderprobungen, die ich machen muss. Und da zwischen der Klinik und meinem Wohnort 40km liegen, muss ich das ja auch zahlen. Mal ganz davon ab, dass ich mich an diesen Wochenenden auch verpflegen muss.
Jetzt meine Frage: Wie hoch ist der Mindesttagesbedarf in €? Die Frau in der Beratungsstelle sagte zu mir, dass ich pro Tag 5€ angeben soll und das ich auch für jedes WE im Monat so ne Wochenenderprobung angeben soll beim Arbeitsamt. Wenn ich ehrlich bin, dann hab ich aber Angst, dass die nen Nachweis sehen wollen oder so. Wenn es die auch eigentlich nichts angeht.
Ich hoffe, dass ist alles nicht zu wirr. Fragen beantworte ich gerne.
LG
Katja