ALN - Robot
24.11.2006, 07:52
Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II
Berlin (dpa) - Wer arbeitslos ist, bekommt Arbeitslosengeld.
Es gibt Arbeitslosengeld I (ALG I) und Arbeitslosengeld II (ALG II).
Die Leistungen unterscheiden sich nicht nur der Höhe nach erheblich.
ALG I: Wer seine Beschäftigung verliert, erhält zunächst ALG I.
Das sind derzeit etwa 1,4 Millionen Menschen. Das ALG I ist eine Versicherungsleistung, denn es wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA)
aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung bezahlt.
Bis Ende Januar erhielten über 57-Jährige noch bis zu 32 Monate lang ALG I.
Seither beträgt die Bezugsdauer grundsätzlich zwölf Monate.
Allein Erwerbslose über 55 erhalten ALG I bis zu 18 Monate lang.
Wie hoch das ALG I ausfällt, hängt vom Nettoeinkommen ab, das ein Beschäftigter in den zwölf Monaten vor seiner Arbeitslosigkeit
nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag erhielt.
Alleinstehende bekommen davon dann 60 Prozent, für Arbeitslose mit Kindern gibt es 67 Prozent.
ALG II: Wer länger als ein Jahr (über 55-Jährige: eineinhalb Jahre) erwerbslos ist, bekommt Arbeitslosengeld II.
Es ist die aus Steuermitteln finanzierte Unterstützung für derzeit etwa 2,8 Millionen Langzeitarbeitslose.
Das ALG II gibt es erst seit Anfang 2005, als Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengelegt wurden.
Seit Mitte 2006 beträgt der ALG-II-Regelsatz bundeseinheitlich 345 Euro im Monat. Erwerbslose,
die vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II wechseln, erhalten für eine Übergangsfrist eine zusätzliche Unterstützung
von bis zu 160 Euro im ersten Jahr und von bis zu 80 Euro im zweiten Jahr des ALG-II-Bezugs.
Quelle: gea (http://www.gea.de/detail/673802)
Berlin (dpa) - Wer arbeitslos ist, bekommt Arbeitslosengeld.
Es gibt Arbeitslosengeld I (ALG I) und Arbeitslosengeld II (ALG II).
Die Leistungen unterscheiden sich nicht nur der Höhe nach erheblich.
ALG I: Wer seine Beschäftigung verliert, erhält zunächst ALG I.
Das sind derzeit etwa 1,4 Millionen Menschen. Das ALG I ist eine Versicherungsleistung, denn es wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA)
aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung bezahlt.
Bis Ende Januar erhielten über 57-Jährige noch bis zu 32 Monate lang ALG I.
Seither beträgt die Bezugsdauer grundsätzlich zwölf Monate.
Allein Erwerbslose über 55 erhalten ALG I bis zu 18 Monate lang.
Wie hoch das ALG I ausfällt, hängt vom Nettoeinkommen ab, das ein Beschäftigter in den zwölf Monaten vor seiner Arbeitslosigkeit
nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag erhielt.
Alleinstehende bekommen davon dann 60 Prozent, für Arbeitslose mit Kindern gibt es 67 Prozent.
ALG II: Wer länger als ein Jahr (über 55-Jährige: eineinhalb Jahre) erwerbslos ist, bekommt Arbeitslosengeld II.
Es ist die aus Steuermitteln finanzierte Unterstützung für derzeit etwa 2,8 Millionen Langzeitarbeitslose.
Das ALG II gibt es erst seit Anfang 2005, als Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengelegt wurden.
Seit Mitte 2006 beträgt der ALG-II-Regelsatz bundeseinheitlich 345 Euro im Monat. Erwerbslose,
die vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II wechseln, erhalten für eine Übergangsfrist eine zusätzliche Unterstützung
von bis zu 160 Euro im ersten Jahr und von bis zu 80 Euro im zweiten Jahr des ALG-II-Bezugs.
Quelle: gea (http://www.gea.de/detail/673802)