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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was bleibt nach Zusammenziehen!?


assiloader
24.11.2006, 14:20
Hallo,

ich bin leider seit einem Jahr Hartz IV Empfänger.
Ich lebe mit meiner Sudierenden (mittellosen) Freundin "illegal" zusammen.

Jetzt ist Sie fertig mit ihrem Studium und hat einen schlecht bezahlten Job gefunden.

Wir möchten gerne zusammenziehen und ich wollte hier mal fragen, was uns dann noch bleibt!?

Dazu habe ich viele Beiträge gelesen, wurde aber aus keinem schlau! :(

Sie Verdient jetzt 1100 Netto, ich habe einen 100 Euro Job!

Muss Sie jetzt alle meine Kosten übernehmen!?
Darf ich überhaupt umziehen!?

ich dank euch für die Antworten!

Berlin1195
24.11.2006, 18:43
Überlege dir das Zusammenziehen. Bei mir ist es so, dass meine " WG Mitbewohnerin " 1200 € netto verdient und ich arbeitslos bin. War heute im Jobcenter. Wir wohnen aber schon ein Jahr zusammen und ab diesem Zeitpunkt vermutet das Jobcenter, dass man in eheähnlichen Verhältnis zusammenlebt. Ich habe mich dumm und dämlich geredet, sie blieben dabei. Fakt ist, ich bekomme ab 1.11.06 kein Geld mehr vom Jobcenter und bin ab 1.12.06 nicht mehr krankenversichert. Man kann natürlich mit Anwaltshilfe beim Sozialgericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Erfolgschancen rechne ich mir nicht aus. Oder ausziehen und eine kleine Wohnung beziehen. Dann hat man wieder Anspruch auf Hartz IV und ist wieder krankenversichert.

Aber das alles würde erst in einem Jahr auf dich zukommen. Weil bis zu einem Jahr muss dir das Amt nachweisen, ob du in eheähnlichen Verhältnis lebst. Dann gilt Beweislastumkehr und du musst dem Jobcenter beweisen, dass du nicht in eheähnlichen Verhältnis lebst und das ist fast unmöglich. Zumindestens hier in Berlin.


Berlin1195

assiloader
28.11.2006, 19:31
Heißt das, wir könnten offiziell zusammenziehen und hätten 1 Jahr unsere Ruhe!?
Oder muss Sie gleich für mich aufkommen!?

Wer ist denn so doof !?

Wonach wird das überhaupt berrechnet!?

Bei 1100 Netto und abzug ihrer Fixkosten, hat Sie ja selber kaum genug zum Leben!

Ab wann muss überhaupt ein Partner für mich aufkommen!?
Ich kann ja mit jemandem zusammen Wohnen, den ich gerade 2 Monate kenne.

Wer garantiert mir denn, das mein Partner mich auch finanziell unterstützt!?

Ahhh, ich brauch JOB ! ! ! ! ! ! ! !:-x

einsamer Wolf
28.11.2006, 20:13
Ihr könnt eben nicht einfach so offiziell zusammenziehen zumindest nicht als paar, da solltest du bei der Antragsstellung aufpassen! Du solltest deine Freundin lediglich als Mitbewohnerin angeben, die ARGE wird dann zwar trotzdem die Frage nach einer Eheähnlichen Gemeinschaft stellen, hat aber zumindest ein Jahr keine rechtlichen Mittel die sie gegen dich zur Anwendung bringen kann!!!!


Ob ein Partner für dich aufkommen muss oder nicht hängt davon ab ob es sich bei euch um eine Eheähnliche Gemeinschaft handelt „die sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen“

Das ist ja eben das Paradoxe an dieser Gesetzesregelung, denn wer will denn schon für jemanden aufkommen wo man doch nicht einmal weis ob die Beziehung von langer Dauer ist oder schon im nächsten Moment vorbei ist!

Keiner das ist ja eben der Knackpunkt, keiner kann dir das garantieren den da greift wieder die Definition der EG. Mann muss quasi beweisen das der Mitbewohner nicht bereit ist einen zu Unterstützen, mach das mal?????
Ich habe nämlich gerade dieses Problem „ siehe Eheähnliche Gemeinschaft oder nicht“