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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : arbeitslos und krank


Kirsche
30.10.2005, 22:41
hallo ihr lieben!

folgendes...

erziehungsurlaub ende 29.10.05
bin zum 30.11.05 gekündigt worden.

da ich eine leichte chemotherapie mache werde ich bis zum 30.11.05 krankgeschrieben sein. die therapie dauert allerdings noch bis mitte februar...d.h dass ich bis dahin auch arbeitsunfähig bleibe.

beim AA habe ich mich bereits arbeitslos gemeldet, termin beim "fallmanager" oder wie die heissen, habe ich mitte november.

ab wann brauche ich die nächste krankmeldung fürs AA? gleich ab den 1.12.05 oder soll ich erst den termin abwarten?

blicke da nicht so ganz durch....

lg kirsche

Humphrey
31.10.2005, 10:46
Ich denke, es wäre besser, wenn Du Dich bei der Arbeitsagentur umgehend krank meldest. Möglichweise wirst Du den Termin beim Fallmanager gar nicht wahrnehmen können - und schon deswegen dürfte es besser sein, schnell klar zu machen, was derzeit geht und was leider nicht.
Gute Besserung!

Kirsche
31.10.2005, 14:20
ich mache eine leichte chemo...
ich bin nicht bettlägerich oder sowas...also zum termin kann ich bestimmt erscheinen...weil das AA nur 10 min fussweg von meiner wohnung entfernt ist. bloss arbeiten und neuen job suchen (vorstellungsgespräche) würde für mich nicht in frage kommen weil die nebenwirkungen meiner medikamente u.a so unberechenbar sind.

mal angenommen...ich werde durchgehend bis frühstens februar krank geschrieben sein...ab wann bekome ich krankengeld?

ich meine...

vom 29.10. bis 30.11 krank geschrieben (4 wochen)
ende november bekomme ich noch meinen lohn

ab 1.12 arbeitslos und weiterhin krankgeschrieben
am 14. 12 wären eigentlich die 6 wochen lohnfortzahlung voll und im normalfall würde ich da schon krankengeld bekommen?

heisst es also dass ich nur für 2 wochen der arbeitslosigkeit geld vom AA bekomme?

oder läuft es folgendermassen...

ab 1.12 arbeitslos....krankmeldung
6 wochen lang Arbeitslosengeld und dann Krankengeld?

lg kirsche

Betroffener
31.10.2005, 22:46
:welcome: Kirsche,

um es klar zu sagen - wenn es um ALG I geht, dann gibt es keinen "Fallmanager". Der gehört zur ALG II Fraktion.

Bei Dir dürfte es aber um das klassische Arbeitslosengeld gehen und da würde ich den Leuten reinen Wein einschenken.

Und bitte dran denken: Ab dem 01.02.06 ändert sich einiges bei ALG I.
Also besser jetzt alles klar machen, was noch geht.

Kirsche
08.11.2005, 22:18
hallo :)

ich war heute beim AA und dort wurde mir gesagt, dadurch dass ich dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehe (durch die durchgehende krankmeldung bis februar/märz) seien die für mich nicht zuständig.
ich soll mich erst arbeitslos melden, wenn ich wieder gesund bin.
die anträge, die mir gegeben wurden als ich das erste mal beim AA war musste ich "zur vernichtung" dort lassen.

die krankenkasse zahlt das krankengeld erst ab der 6ten woche.
heisst es dann für mich dass ich für 2 wochen überhaupt kein geld bekomme?

war wirklich niemand von euch in einer ähnlichen situation?

lg kirsche

Betroffener
09.11.2005, 01:59
Kirsche,

so geht das natürlich nicht. Unter ALG I Bedingungen zahlt das Arbeitsamt natürlich die "Lohnfortzahlung" in den ersten 6 Wochen, bis die Krankenkasse dran ist.

Allerdings könnte es auch so sein:
Leistungsfortzahlung bei Krankheit
Bei Arbeitsunfähigkeit wird Ihnen – in Anlehnung an das für beschäftigte Arbeitnehmer geltende Entgeltfortzahlungsgesetz – Arbeitslosengeld bis zur Dauer von sechs Wochen weitergezahlt.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Arbeitsunfähigkeit während des rechtmäßigen Leistungsbezuges eingetreten ist.

Eine Leistungsfortzahlung kommt auch in Betracht bei Arbeitsunfähigkeit wegen einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation, nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch oder bei stationärer Behandlung.

Eine Leistungsfortzahlung erfolgt demnach nicht, wenn

* die Arbeitsunfähigkeit vor Leistungsbeginn
oder
* während einer Zeit eingetreten ist, für die der Anspruch auf Leistung ruht (zum Beispiel während einer Sperrzeit).
Falls es so ist - dann kannst Du nur zum Sozialamt gehen und Sozialgeld beantragen (am Besten als Soforthilfe).