Reinhardt G
24.11.2006, 18:52
Hallo,
ich bin der Reinhardt & seit einem Jahr arbeitslos. Dieses Jahr habe ich die vollen Leistungen zur Sicherung meines Lebensunterhalts und auch die vollen Leistungen für Unterkunft & Heizung nach dem SGB II bekommen. Ich habe den Fehler gemacht, zu meinem ersten Antrag in das Haus meiner Eltern zurück zu ziehen. Mit einem Untermietvertrag habe ich zwar die Miete bekommen, doch nach neuer Regelung und einem Besuch der ARGE Detektiven, die festgestellt haben das ich doch nur mein Kinderzimmer miete & keinen abgetrennten Wohnbereich, gehöre ich jetzt zur Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern (die beide arbeiten) & mein letzter Fortzahlungsantrag wurde abgelehnt.
Jetzt gilt also das SGB III, demnach ich, bis auf ein Krümel Rente, gar nichts bekomme.
Das ist ok, denn ich schaffe es hier & da etwas Geld aufzutreiben & bezahle die Miete an meine Eltern weiter, was mir sehr wichtig ist.
Jetzt die Frage, gibt es "sonstige" Leistungen nach dem SGB III wie zB Kostgeld oder zahlt evt. das Sozialamt etwas Wohngeld (wie zB. zur Zeit des Zivildienstes). Es geht darum wenigstens ein paar Euro zu bekommen, die mir bis zum Beginn meines Studiums helfen mit meinen Eltern übereinzukommen.
ich bin der Reinhardt & seit einem Jahr arbeitslos. Dieses Jahr habe ich die vollen Leistungen zur Sicherung meines Lebensunterhalts und auch die vollen Leistungen für Unterkunft & Heizung nach dem SGB II bekommen. Ich habe den Fehler gemacht, zu meinem ersten Antrag in das Haus meiner Eltern zurück zu ziehen. Mit einem Untermietvertrag habe ich zwar die Miete bekommen, doch nach neuer Regelung und einem Besuch der ARGE Detektiven, die festgestellt haben das ich doch nur mein Kinderzimmer miete & keinen abgetrennten Wohnbereich, gehöre ich jetzt zur Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern (die beide arbeiten) & mein letzter Fortzahlungsantrag wurde abgelehnt.
Jetzt gilt also das SGB III, demnach ich, bis auf ein Krümel Rente, gar nichts bekomme.
Das ist ok, denn ich schaffe es hier & da etwas Geld aufzutreiben & bezahle die Miete an meine Eltern weiter, was mir sehr wichtig ist.
Jetzt die Frage, gibt es "sonstige" Leistungen nach dem SGB III wie zB Kostgeld oder zahlt evt. das Sozialamt etwas Wohngeld (wie zB. zur Zeit des Zivildienstes). Es geht darum wenigstens ein paar Euro zu bekommen, die mir bis zum Beginn meines Studiums helfen mit meinen Eltern übereinzukommen.