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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : SGB III Geldleistungen


Reinhardt G
24.11.2006, 18:52
Hallo,

ich bin der Reinhardt & seit einem Jahr arbeitslos. Dieses Jahr habe ich die vollen Leistungen zur Sicherung meines Lebensunterhalts und auch die vollen Leistungen für Unterkunft & Heizung nach dem SGB II bekommen. Ich habe den Fehler gemacht, zu meinem ersten Antrag in das Haus meiner Eltern zurück zu ziehen. Mit einem Untermietvertrag habe ich zwar die Miete bekommen, doch nach neuer Regelung und einem Besuch der ARGE Detektiven, die festgestellt haben das ich doch nur mein Kinderzimmer miete & keinen abgetrennten Wohnbereich, gehöre ich jetzt zur Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern (die beide arbeiten) & mein letzter Fortzahlungsantrag wurde abgelehnt.
Jetzt gilt also das SGB III, demnach ich, bis auf ein Krümel Rente, gar nichts bekomme.
Das ist ok, denn ich schaffe es hier & da etwas Geld aufzutreiben & bezahle die Miete an meine Eltern weiter, was mir sehr wichtig ist.

Jetzt die Frage, gibt es "sonstige" Leistungen nach dem SGB III wie zB Kostgeld oder zahlt evt. das Sozialamt etwas Wohngeld (wie zB. zur Zeit des Zivildienstes). Es geht darum wenigstens ein paar Euro zu bekommen, die mir bis zum Beginn meines Studiums helfen mit meinen Eltern übereinzukommen.

StephanK
25.11.2006, 06:51
:welcome: Reinhardt,,
ein Punkt in Deiner Schilderung wundert mich bzw. ich kann nicht nachvollziehen, wie es dazu kommt:
Jetzt gilt also das SGB III, demnach ich, bis auf ein Krümel Rente, gar nichts bekomme.Bist Du sicher, dass Du das SGB III meinst? Dieses regelt das "normale" oder "richtige" Arbeitslosengeld, und das dürfte entweder zu Ende sein oder Du hast nie welches bekommen.

Und: was für eine Rente erhältst Du? Es scheint einiges dafür zu sprechen, dass es sich um eine Erwerbsunfähigkeitsrente handelt.
Das würde auch eher dazu passen, dass Du von "sonstigen" Leistungen Leistungen schreibst, die im SGB XII (Sozialhilfe) vorgesehen sind.

Ich bin aber, wie man merkt, auf Vermutungen angewiesen und stochere mit der Stange im Nebel herum.

Bitte erkläre also, was für eine Rente Du erhältst und ob Du in gesundheitlicher Hinsicht erwerbsfähig bist - sonst bleibt Deine Gesamtsituation unklar. Danke!

Reinhardt G
25.11.2006, 14:49
Danke für die Antwort.

Das ist richtig, ich habe nie Arbeitslosengeld bekommen, sondern das neue "Sozialgeld" nach Hartz4.
& zum zweiten Punkt, ich bekomme keine Rente ausgezahlt, ich meinte nur das die Agentur für Arbeit ja die Beiträge weiterzahlt obwohl ich keine Leistungen mehr beziehe, oder ist dies nicht so? Dh. ich bin aufjedenfall gesund und hab am arbeiten spaß.


Reinhardt

StephanK
25.11.2006, 17:35
OK, jetzt ist es etwas klarer - vielleicht war ich heute so früh morgens auch noch nicht ganz klar im Kopf... :wink:

Wenn Du wegen des Einkommens Deiner Eltern keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hast, gibt es leider keinerlei Sozialleistungen für Dich persönlich. Wenn das Einkommen Deiner Eltern sich nicht über ein mittleres Niveau hinaus bewegt, könntet Ihr einen Anspruch auf Wohngeld haben - aber nur die ganze Familie als solche. Einige Informationen und links zum Thema Wohngeld findest Du auf unserer Hauptseite (http://www.arbeitslosennetz.de/content/category/8/260/32/).

Hinsichtlich Rente ist es so, dass die Zeit der Arbeitslosigkeit als sog. Anrechnungszeit berücksichtigt wird, auch dann, wenn es wegen Einkommensanrechnung keine Geldleistung gibt. Du musst dann aber bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend wegen Arbeitslosigkeit gemeldet sein und diese Meldung in Abständen erneuern.