Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Meldung nach Weiterbildung?
Mal eine Frage. Am Dienstag endete meine Weiterbildung. Früher, in ALH-Zeiten, musste man sich danac doch wieder beim Arbeitsamt melden. Hätte ich das in diesem Falle auch tun müssen? Also wieder zum Jobcenter gehen und denen sagen, dass meine Weiterbildung vorbei ist?
Gesagt hatte das nämlich niemand und meine Weiterzahlung ALG II ist auch schon bewilligt.
StephanK
25.11.2006, 13:00
Interessante Frage!
Ich denke, für Alg I-Bezieher ergibt sich das quasi automatisch daraus, dass das Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (früher hieß es noch Unterhaltsgeld) eine Leistung ist, die vom Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit unterschieden wird. Das macht jedenfalls verwaltungsmäßig einen Unterschied.
Bei Alg II-Beziehern ist es aber einheitlich das Alg II - ganz gleich, ob man "einfach nur so" arbeitslos ist oder eine Weiterbildung absolviert. Änderungen in der Leistung ergeben sich durch das Ende der Weiterbildung nicht.
Deswegen neige ich der Meinung zu, dass keine besondere Meldung nötig ist. Aber warte mal noch andere Meinungen zu dieser Frage ab!
Seebarsch
25.11.2006, 13:54
Hallo,
beim ALG 1 wird mittlerweile kein Unterschied mehr gemacht, weil es nur noch eine Leistung gibt. Das "normale" Alg bei Alo und Alg bei Weiterbildung. Da wirkt die Alo-Meldung fort, so dass keine erneute Meldung notwendig ist.
Alg 2 ist auf die Bedürftigkeit abgestimmt, so dass bei weiterem Vorliegen der Bedürftigkeit eine erneute Antragstellung nicht notwendig ist.
Allerdings kann es nicht schaden, nach der Weiterbildung mal beim Vermittler vorzusprechen und die Vermittlungdaten ändern zu lassen.
Zudem kann eine neue Strategie für die Arbeitsuche bei den geänderten Verhältnissen abgesprochen werden!
Viel Erfolg !
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.