PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AfA - Ausbildung wird nicht bewilligt


Fragender
02.11.2005, 16:50
Hallo,
ich befürchte (!), daß irgend jemand so etwas oder etwas ähnliches schon mal erlebt hat und vielleicht einen Rat weiß: Meine Freundin ist 31 J. und besitzt keine abgeschlossene Ausbildung,lediglich die mittlere Reife. Sie hat nun Ihren Job als Reiseverkehrskauffrau verloren und ist seit ein paar Monaten ordnungsgemäß arbeitslos gemeldet.
Da Sie von der betriebsbedingten Kündigung vorher wusste, hatte sie sich bereits im Vorfeld über Weiterbildungsmöglichkeiten kundig gemacht. Daraufhin hatte Sie sich an einer Berufsfachschule für einen 2jährigen Schul-Ausbildungsplatz zur Kaufmännische Assistentin - Fremdsprachen und Korrespondenz beworben.
Diesen Platz hat Sie auch bekommen. Nun macht Ihr aber natürlich die Agentur f. Arbeit einen dicken Strich durch die Rechnung: eine Ausbildung wird nicht gefürdert. Sie hat schon mit mehreren Beratern dort gesprochen.
Klar, Sie muss ja dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen. Bildungsgutschein ist also nicht...der würde die ja nicht mal was kosten.

Nun geht Sie nicht mehr zum Unterricht, weil die Bürokratie ihr beim letzten Gespräch gedroht hat,das ALG zu streichen,wenn sie die unverschämtheit besitzen sollte, sich (weiter)zubilden. :patsch:

Hat evtl. jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder vielleicht ein paar Tips, wie man die afa sonst noch weich bekommt?!? warum ist die welt so ungerecht :-x

graefin_zahl
05.11.2005, 14:20
Hallo,

was ist genau das Problem? Einen Bildungsgutschein zu bekommen? Das geht erstens nicht, nachdem die Ausbildung bereits begonnen wurde, ausserdem werden rein schulische Maßnahmen grds. nicht gefördert.

Zweitens: Wer Vollzeit zur Schule geht kann nicht arbeiten. Die subjektive und objektive Verfügbarkeit, also jederzeit einen Job annehmen zu können um die Arbeitslosigkeit zu beenden, ist nicht gegeben, und das steht so im Gesetz.

Hättet Ihr Euch da nicht vorher informieren können?

"Weich kochen" kannst Du die Behörde da sicher nicht..., denn das ist rechtlich eindeutig geregelt.

Liebe Grüße

Astrid