nikita0505
26.11.2006, 21:11
Hallo,
ich hab da mal ein Problem, wer kann mir helfen die Anspruchszeit für Alg zuberechnen.
Ich wurde am 01.10.2003 arbeitslos---Anspruch 360 Tage.
Am 13.05.-19.10.04 (159 Tage) bekam ich eine Weiterbildung.(Meine 360 Tage waren am 25.09.2004 abgegolten.)
Dann hab ich mich am 01.12.2004 in Form einer Ich-AG selbständig gemacht und zum 01.12.2006 wieder abgemeldet.
Jetzt habe ich verschiedene Auskünfte von den Mitarbeitern nachweisslich bekommen.( Einmal 13 und einmal 53 Resttage)
Ich weiss, das mir 80 Tage von der Weiterbildung zustehen, wie werden die angerechnet, ab 26.09.04 oder ab 20.10.04.
Ich habe schon versucht Auskünfte vom AA zubekommen und habe solche Antworten bekommen, wie: es stehen ihnen nur 13 Tage zu, so wie das der Computer berechnet hat, oder die Arbeitsvermittlerin lehnte es absolut ab, mir in irgendeiner Weise zuhelfen.
Bevor ich ein Widerspruch einlege, wollte ich hier mal nachfragen, wo ich das genau nachlesen kann, welcher Anspruch mir nun zusteht, oder ist die Rechnung so einfach 360+(160/2)=440 Tage, egal wann die Weiterbildung geendet hat.
Vielen Dank im voraus für die Hilfe
nikita0505
ich hab da mal ein Problem, wer kann mir helfen die Anspruchszeit für Alg zuberechnen.
Ich wurde am 01.10.2003 arbeitslos---Anspruch 360 Tage.
Am 13.05.-19.10.04 (159 Tage) bekam ich eine Weiterbildung.(Meine 360 Tage waren am 25.09.2004 abgegolten.)
Dann hab ich mich am 01.12.2004 in Form einer Ich-AG selbständig gemacht und zum 01.12.2006 wieder abgemeldet.
Jetzt habe ich verschiedene Auskünfte von den Mitarbeitern nachweisslich bekommen.( Einmal 13 und einmal 53 Resttage)
Ich weiss, das mir 80 Tage von der Weiterbildung zustehen, wie werden die angerechnet, ab 26.09.04 oder ab 20.10.04.
Ich habe schon versucht Auskünfte vom AA zubekommen und habe solche Antworten bekommen, wie: es stehen ihnen nur 13 Tage zu, so wie das der Computer berechnet hat, oder die Arbeitsvermittlerin lehnte es absolut ab, mir in irgendeiner Weise zuhelfen.
Bevor ich ein Widerspruch einlege, wollte ich hier mal nachfragen, wo ich das genau nachlesen kann, welcher Anspruch mir nun zusteht, oder ist die Rechnung so einfach 360+(160/2)=440 Tage, egal wann die Weiterbildung geendet hat.
Vielen Dank im voraus für die Hilfe
nikita0505