Nachtkindla
03.11.2005, 13:10
hallo,
ich habe riesen ärger mit dem alg2 antrag meiner tochter. ich bin mutter von 4 kindern und leben mit meinem jetzigen mann, der vater von dem jungsten ist ,zusammen hier im osten.
meine älterste tochter wird im dezember 17 und wohnt jetzt bei uns, da mein exmann sie auf die strasse gestellt hatte. wir haben, da sie keinen unterhalt bekommt alg2 beantragt, da wir davon ausgingen dass § 11 greift, in dem es ja heisst, dass schwangere die bei den eltern leben alg2 berechtigt sind.
das haben die "kleinen" beamten auch so gesehen und uns zugesichert dass sie geld bekommt. sie haben sogar die genauen beträge genannt 134,25 euro für september (anteilig) und 366,15 euro ab 1.10...nun kommt der hammer. da immer noch kein bescheid und geld da ist, fragte ich nochmal nach und die "vorgesetzte" meinte, BESCHEID ABGELEHNT DA MINDERJÄHRIG ES GREIFT § 7.
ich habe mich beschwert und gesagt, dass das ja wohl nicht sein kann ,es steht nirgendwo dass nur "volljährige" schwanger und mütter unterstütz werden...die "gute frau" meinte, dass das sie nicht interessiert und im §7 was anderes steht und wenn ich geld brauche soll doch ICH antrag stellen....was total hirnrissig ist, da mein mann gutes geld verdient und das überhaupt nicht die frage ist.
warum muss mein mann der sowieso schon 2 kinder unterstützt die ihm nicht "gehören" auch noch ein 3 schwangeres stiefkind und wahrscheinlich auch noch seinen enkel durchbringen????
ich hab noch zu der "guten frau" gesagt, dass meine tochter wohl eine eigene wohnung anmieten muss um zu geld zu kommen..da meinte sie DAS WILL ICH ABER NICHT GEHÖRT HABEN...und MACHEN SIE WAS SIE WOLLEN....
so eine frechheit. da wird uns wohl doch blos oder anwalt bleiben oder????
für jeden tipp bin ich dankbar..
achja, meine tochter ist schülerin.......
ich habe riesen ärger mit dem alg2 antrag meiner tochter. ich bin mutter von 4 kindern und leben mit meinem jetzigen mann, der vater von dem jungsten ist ,zusammen hier im osten.
meine älterste tochter wird im dezember 17 und wohnt jetzt bei uns, da mein exmann sie auf die strasse gestellt hatte. wir haben, da sie keinen unterhalt bekommt alg2 beantragt, da wir davon ausgingen dass § 11 greift, in dem es ja heisst, dass schwangere die bei den eltern leben alg2 berechtigt sind.
das haben die "kleinen" beamten auch so gesehen und uns zugesichert dass sie geld bekommt. sie haben sogar die genauen beträge genannt 134,25 euro für september (anteilig) und 366,15 euro ab 1.10...nun kommt der hammer. da immer noch kein bescheid und geld da ist, fragte ich nochmal nach und die "vorgesetzte" meinte, BESCHEID ABGELEHNT DA MINDERJÄHRIG ES GREIFT § 7.
ich habe mich beschwert und gesagt, dass das ja wohl nicht sein kann ,es steht nirgendwo dass nur "volljährige" schwanger und mütter unterstütz werden...die "gute frau" meinte, dass das sie nicht interessiert und im §7 was anderes steht und wenn ich geld brauche soll doch ICH antrag stellen....was total hirnrissig ist, da mein mann gutes geld verdient und das überhaupt nicht die frage ist.
warum muss mein mann der sowieso schon 2 kinder unterstützt die ihm nicht "gehören" auch noch ein 3 schwangeres stiefkind und wahrscheinlich auch noch seinen enkel durchbringen????
ich hab noch zu der "guten frau" gesagt, dass meine tochter wohl eine eigene wohnung anmieten muss um zu geld zu kommen..da meinte sie DAS WILL ICH ABER NICHT GEHÖRT HABEN...und MACHEN SIE WAS SIE WOLLEN....
so eine frechheit. da wird uns wohl doch blos oder anwalt bleiben oder????
für jeden tipp bin ich dankbar..
achja, meine tochter ist schülerin.......