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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einstiegsgeld / einkommensmindernde Betriebskosten


Toni_Grappa
04.11.2005, 10:47
Eine Detailfrage zum Thema Einstiegsgeld.
Ich möchte mich ab Januar über den Bezug von Einstiegsgeld selbständig machen. Wie ich die Sache angehen muss ist klar.
Mit meinem Steuerberater habe ich jetzt Details durchgesprochen, über die ich mich aber vor meinem Gespräch mit dem AA genauer informieren möchte.
Da ich als Mediengestalter u.a. für einen Verlag tätig sein werde, sollte ich meinen Computer und meine Software auf den neuesten Stand bringen. Da taucht natürlich die Frage auf, wie ich diese Betriebskosten (bei Bezug von Einstiegsgeld) einkommensmindernd gegenüber dem AA geltend machen kann.
Ich finde keine Ausführungsbestimmuungen zum Thema, nur relativ auslegungsbedürftige Angaben im Internet. Es wird von 30% gesprochen, die man pauschal als Betriebskosten angeben kann, auf Nachweis aber auch mehr.
Beim Finanzamt gibt es die Möglichkeit der "Ansparabschreibung Einkommensteuergesetz §7g", das heißt ich kann auf einen Zeitraum von x Jahren Gelder für eine Investition ansparen. Bei meinen Anschaffungen handelt es sich z.B. um neue Programme, die auch mal 2000 Euro kosten können, ein Profi Monitor der farbecht ist etc. .
Solch hohe Beträge kann ich natürlich nicht in einem Monat erwirtschaften, müsste also ansparen...

Herzlich willkommen sind mir persönliche Erfahrungen zum Themengebiet, Ausführungsbestimmungen, richterliche Urteile etc.

Danke für die Hilfe

Toni Grappa

Betroffener
04.11.2005, 11:42
:welcome: Toni,

unter ALG II Bedingungen werden ohne Nachweis 30% als Betriebsausgaben abgezogen. Wenn Du mehr nachweisen kannst, auch mehr.

Eines der Probleme ist, dass das alles überhaupt nichts mit den Regulierungen des Finanzamtes zu tun hat. Das gilt z.B. auch für die sogenannte Ansparabschreibung, die von der Arbeitsagentur nach deren Richtlinien schlicht als Betriebsgewinn angesehen werden dürfte (solange Du von dort Unterstützung bekommst). Bei der ArGe ist das alles viel einfacher gestrickt. Einkommen vorhanden = weniger ALG II. Punkt.

Auch verstehen die Leute das dort nicht, wenn man da mit Dingen wie Ansparabschreibungen (oder ähnlichem) auftaucht, weil sowas in deren Gesetzestexten nicht vorkommt.

Aber vielleicht hast Du ja auch Glück, wenn Du da mit der monatlichen BWA vom Steuerberater auftauchst und die blicken da nicht durch und gucken nur auf die Zahlen in der letzten Zeile, wo der erwirtschaftete Gewinn/Überschuss ausgewiesen wird, der durch diese Ansparrücklagen etc. gemindert ist (was aus Sicht der ArGe dann Vermögensbildung aus ALG II heraus wäre, was sie nicht zulassen darf).
Wenn sich da aber einer mit etwas Wissen die Details anschaut, dann könnte schon auffallen, dass da Teile des Gewinns sozusagen "verschwinden".

Das ist einer der Hintergründe, weshalb Existenzgründungen aus ALG II heraus, so oft daneben gehen, weil die steuerlichen Möglichkeiten ganz andere sind (und somit nicht ausgeschöpfbar sind), als die Einkommens-Regulierungen beim ALG II. Auch nervt die Versicherungspflicht als große Belastung gerade in der Gründungsphase.

Ich wünsche trotzdem viel Erfolg.

Toni_Grappa
04.11.2005, 12:10
Hi Moderator,
danke für das freundliche Willkommen.

Ich habe es ja befürchtet, das die Vorstellungen vom Finanzamt und AA nicht kompatibel sind und dann taucht noch so einer wie ich auf und schafft Präzendensfälle bei einem Mitarbeiter, der sich nicht auskennt. :lol:
Da muss ich noch mal in mich gehen. Entweder ich spreche ganz offen mit meinem Sachbearbeiter und wir suchen nach einer gemeinsamen Lösung oder ich fange an "kreative Verwaltungsauslegungen" zu entwickeln. :-)

Was meinst du mit "Versicherungspflicht". Alle meine Infos gehen dahin das ich (und meine Familie) über das AA kranken versichert sind, solange ich mit meinem Einkommen die Hartz 4 Grenze nicht überschreite, zumindest bei Bezug von Einstiegsgeld.

Toni

Toni_Grappa
04.11.2005, 12:23
Bei einer kleinen Zigarettenpause ist mir eingefallen, das ich ja meine notwenigen Anschaffungen in Raten abzahlen könnte, ...
mit monatlicher Belastung die exakt der Ansparabschreibung entspricht.
Da einige Freunde von mir im Bereich Einkauf und Verkauf von Computern und Software tätig sind, sollte sich da eine Lösung für mich finden lassen :-)

Toni

Betroffener
04.11.2005, 14:29
Das mit der Sozialversicherung ist auch noch mal ein wichtiger Punkt.

Bei der ICH-AG dient ja die Förderung überwiegend der Zahlung der Sozialversicherungen, aber eben mit jährlich absteigender Tendenz.
Reichen tut es aber allenfalls im ersten Jahr - und man muss sich versichern.

Beim Überbrückungsgeld ALG I + gut 65% davon als Zuschuss werden 6 Monate bezahlt - es besteht aber keine Versicherungspflicht.

Beim Einstiegsgeld gibt es ja im Grund nur eine Erhöhung des ALG II, die nicht angerechnet wird. Der folgende Foliensatz verdeutlich das sehr schön auf den letzten Seiten - ist aber auch sonst interessant:
http://www.my-sozialberatung.de/files/Folien_Einstiegsgeld.pdf

P.s. Einen Hinweis habe ich in diesen Folien gefunden:
Betriebsvermögen (das wäre dann Deine Ansparung) wird nicht berücksichtigt.

Toni_Grappa
04.11.2005, 15:14
Ja die Folien sind sehr schön anschaulich. Leider bleibt das Betriebsvermögen nur bei der Prüfung der Hilfsbedürftigkeit unberücksichtigt. Wenn ich also Einstiegsgeld beantrage, darf der Wert (in meinem Fall Computer und Programme) nicht als Vermögen berücksichtigt werden. Wäre ja noch schöner wenn ich aufgefordert würde erst einmal alles zu verkaufen, das so erzielte Vermögen soweit aufzubrauchen bis ich unter die Freigrenze komme, um dann in die Förderung zu kommen und mir alles neu zu kaufen.

Ein Anruf bei der IHK hat mich auch schlauer gemacht. Der Buisinessplan muss nicht von der IHK geprüft werden. Ist also in diesem Segment wie noch in den "seeligen Zeiten des Anfangs der Ich AG". Leider kann die IHK diese Pläne auch nicht "aufgrund persönlicher Anfragen" prüfen, da keine Refinanzierung durch AA.
Ich soll das doch mit meinem Fallmanager besprechen...

Nun gut, muss ich eben den Plan ohne Gegenprüfung durch Fachleute bei der IHK erstellen und auf die Fachleute im AA vertrauen...

Toni

Betroffener
04.11.2005, 22:37
@Toni_Grappa

also fühlt sich also die IHK für "freischaffende Künstler" nicht für zuständig.

Welche "Fachleute" meinst Du in der ArGe?

Mit Betriebsvermögen sollten eigentlich im laufenden Betrieb auch die Ansparsummen möglich sein - was sagt der Steuerberater?
Der könnte doch eigentlich auch eine Stellungnahme abgeben.

Viel Erfolg

Toni_Grappa
05.11.2005, 10:38
Die Sache verhält sich so.
Ein Businessplan muss beim Antrag auf Einstiegsgeld vorgelegt werden, die Plausibilität wird aber nicht von der IHK geprüft sondern vom Fallmanager. Wenn ich möchte, das mein Plan nicht nur vom AA geprüft wird, muss ich das selber bezahlen, z.B. einen Steuerberater .
Der IHK sind in diesem Fall die Hände gebunden. Der zuständige Sachbearbeiter äußerte sich ganz eindeutig. Der Gesetzgeber hat die Mitarbeit der IHK nicht vorgesehen und damit auch keine Bezahlung. Es steht mir allerdings frei, an kostenlosen Vorträgen zum Thema bei der IHK teilzunehmen.
Das Arbeitsamt ist in diesem Punkt nicht konsequent. Für die Ich AG reichte es noch vor 2 Jahren aus, einen handgeschriebenen Zettel mit seinen Ideen zur Firma abzugeben und das wars`. Das haben sie relativ schnell abgeschafft. Heute muss man sich schon etwas mehr Mühe geben.
Beim Übergangsgeld ist der Businessplan Pflicht , beim Einstiegsgeld braucht man auch den B., aber ungeprüft (zumindest von der IHK).

Ich habe mich jetzt entschlossen sehr offen mit meiner Fallmanagerin zu sprechen. In einem früheren Gespräch habe ich den Eindruck gewonnen, das sie eher ein Interesse daran hat, Lösungen zu finden als mir Steine in den Weg zu legen. Und mein Anliegen ist ja nun wirklich begründet. Ich muss herausbekommen, wie verbindlich sie mir Zusagen machen kann. Es hilft mir nichts wenn sie ein Ansparen akzeptiert, die Leistungsabteilung, denen ich meine monatlichen Zahlen vorlegen muss die Sache aber ganz ander sieht. Wenn es schon keine gesetzlichen Regelungen gibt und so viel in das Ermessen des Fallmanagers gelegt wurde, dann muss ich mich auch darauf verlassen können, das die Absprachen mit ihm verbindlich sind.

Am Dienstag weis ich mehr, da habe ich ein "Date" im AA.

Toni

Humphrey
05.11.2005, 11:13
Es hilft mir nichts wenn sie ein Ansparen akzeptiert, die Leistungsabteilung, denen ich meine monatlichen Zahlen vorlegen muss die Sache aber ganz ander sieht. Wenn es schon keine gesetzlichen Regelungen gibt und so viel in das Ermessen des Fallmanagers gelegt wurde, dann muss ich mich auch darauf verlassen können, das die Absprachen mit ihm verbindlich sind.Das hast Du meiner Meinung nach sehr gut auf den Punkt gebracht! Mit der "Beratung und Betreuung aus einer Hand", die durch die Hartz-Gesetze eingeführt werden sollte, ist es nämlich immer noch nicht weit her. :x Es muss ja eigentlich so sein, dass Dein Fallmanager für Dich die ARGE als Ganze repräsentiert und irgendwelche internen Meinungsverschiedenheiten klärt, bevor er Dir Zusagen macht. So viel Verlässlichkeit muss doch gewährleistet sein!

Betroffener
05.11.2005, 18:54
Vielleicht wäre das Festschreiben bestimmter Dinge mal eine nützliche Anwendung der berühmt-berüchtigten Eingliederungsvereinbarung in einer echten zweiseitigen Weise?

Humphrey,
welche Relevanz hätte die Festschreibung in einem solchen öffentlich-rechtlichen Vertrag für die Leistungsabteilung?

Toni_Grappa
05.11.2005, 21:35
-Eigentlich- muss ich davon ausgehen können, das die Leistungsabteilung die vom Fallmanager getroffenen Vereinbarungen mitträgt. Aber da ich selber zwei Jahre lang Arbeitslosenberatung in einem Arbeitslosenzentrum gemacht habe, kenne ich "meine Pappenheimer" im AA und stelle mich darauf ein, mit allem zu rechnen. Man glaubt ja nicht, was so alles schief gehen kann, wenn man es nicht selber erlebt hat :D

Toni

Toni_Grappa
05.11.2005, 21:38
Mit fällt gerade auf das ich immer noch hartnäckig AA schreibe. Natürlich meine ich ARGE - aaaaaaaarg :oops:

Toni

Toni_Grappa
10.11.2005, 14:45
So, eine kleine (Zwischen-) Fortsetzung meiner Geschichte. :D
Ich war heute in der ARGE bei uns im Rathaus. Die zwei Fallmanager waren nicht da, einer in Urlaub und der andere auf Fortbildung. Immerhin habe ich von der noch anwesenden Mitarbeiterin einen Termin für nächste Woche bekommen, wobei sie beim Notieren der Gesprächsnotiz Übergangsgeld und Einstiegsgeld verwechselte

Nun ja - ich bin gut auf das Gespräch vorbereitet und werde notfalls so weit "nach oben in der Hierarchie" gehen, bis ich verlässliche Absprachen treffen kann.

Demnächst mehr in diesem Theater

Toni

east
23.04.2006, 10:34
Hallo,

Ich stehe kurz vor der Selbstständigkeit, ebenfalls mit Einstiegsgeld.
Kannst Du mir inzwischen etwas genaueres zur Ansparabschreibung sagen ?
Wäre nett, auch wenn es inzwischen schon länger her ist bei Dir.

Die Informationen, die ich bislang dazu habe, sind nicht gerade üppig und zum Teil auch widersprüchlich.

beste Grüße,
east