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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Soziale Willkür??


riese198
05.11.2005, 10:23
Am 07.10.2005 machte ich der Arge-Mitarbeiterin, Frau B.,
darauf aufmerksam das ich wahrscheinlich ab dem 15.10.2005 bei der Firma P., für 100€ im Monat geringfügig beschäftigt werde.

Genaueres konnte ich aber noch nicht mitteilen, da Herr P. noch in Urlaub war.
Auf meine Nachfrage, welche Bescheinigung ich dann abzugeben habe, war die Antwort das es automatisch vom Arbeitgeber geschehe.

Am 29.10.2005 erhielt ich betreffendes Schreiben ( datiert vom 24.10.2005), wonach mir mitgeteilt wurde,
das mir die Leistungen nach dem SGB 2 versagt werde.

Der Grund war ein fehlender Arbeitsvertrag. Da der 29.10.2005 leider ein Samstag war, konnte ich erst am 31.10.2005 zurückrufen.
Dem Arge-Mitarbeiter Herr E. konnte ich telefonisch den Sachverhalt erklären.
Da ich erst 1 Arbeitstag bei der Firma P. absolviert hatte und noch keinen Arbeitsvertrag in der Hand habe,
ist es mir unmöglich die Miete zu zahlen, geschweige Essen einzukaufen.

Herr E. sagte mir lt. Rechner ist für mich keine Überweisung auf mein Konto angewiesen. Er sagte mir zu,
das er es sofort freischalte und mein Geld in 2-4 Tage bei der Bank ist.

Am 01.11.2005 bekam ich Besuch von einemArge- Ermittler. Auf seine Frage ob er rein kommen dürfe,
erwiderte ich ihm, wie er es wohl selber gesehen hatte,
dass ich Fieber habe und es mir sehr schlecht gehe.

Kein Problem meinte er, er würde dann in 2 Tagen noch mal wiederkommen.

Am 02.11.2005 rief ich den Arge-Mitarbeiter E. nochmals an um nachzufragen, wo denn mein Geld bliebe.
Er sagte, er hätte Fr. St. die Unterlagen hingelegt.
Frau St. rief mich 10 Minuten später an und ich erklärte ihr den ganzen Vorfall noch einmal.
Daraufhin sagte sie, sie würde sich in 5 Minuten noch mal melden.

Kein Anruf kam. 25 Minuten später rief ich sie an und fragte nach was denn nun sei.
Jetzt sagte sie, ich müsse morgen um 10 Uhr vorbeikommen, sie hätte ein paar Fragen, die sie nicht mit mir telefonisch klären könne.
Ich erklärte Fr. St., ich würde sofort vorbeikommen.

Darauf wurde ich eiskalt abserviert mit den Worten, sie habe in einer ½ Stunde Feierabend.

Es war 11 Uhr zum Zeitpunkt meines Anrufes.
Am 03.11.2005, 8 Uhr, stand der Ermittler vor der Tür.

Er sagte ,er wolle mein Zimmer sehen.
Auf meine Nachfrage, ob ein Verdachtsmoment gegen mich bestehe, verneinte er und ich ließ ihn nicht in die Wohnung,
in der ich wie gesagt als Untermieter wohne.

Daraufhin sollte ich irgendetwas unterschreiben, er sprach von der Mitwirkungspflicht.

Ich sagte ihm außerdem hätte ich gerne einen Beistand dabei(z. Zeitpunkt war ich allein in der Wohnung)..
Hab mich noch auf die Unverletztheit der Wohnung auf §13 GG berufen, außerdem sagte ich ihm,
das ich gleich um 10h einen Termin bei der Arge-Mitarbeiterin Fr. St. habe und das ich mit ihr diesen Sachverhalt erläutere.

Um 10Uhr bei der Arge und hab die Mitarbeiterin Fr. St. gefragt wieso mein Geld nicht gekommen ist?

Jetzt sagte man mir es wäre eine anonyme Anzeige auf eheähnliche Gemeinschaft eingegangen.

Völlig geschockt verlangte ich ihren Vorgesetzten zu sprechen.

Der betr. Herr S. erklärte mir, dass meine Weigerung die Ermittler 2x abgewiesenzu haben,
jetzt den Verwaltungsapparat in Bewegung gesetzt hätte und ich kein Geld bekommen würde.

Jetzt meine Frage.
Ist es rechtens auf bloßem Verdacht die Zahlungzu verweigern?

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Text "leserlich formatiert" by Forumadmin"
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Betroffener
08.11.2005, 23:48
:welcome: Riese,

schreibst Du immer absatzlos von vorne bis hinten einen rieseigen Textblock? Das ist sehr schwer lesbar.
P.s. Danke fürs Ändern.

Zur Sache:
An die "anonyme" Anzeige mag ich nicht so wirklich glauben - wahrscheinlich kam denen nachträglich irgendwas komisch vor.

Von 100 € im Monat kann keiner Leben. Die totale Streichung wegen des Verdachtes auf auf eine "eheähnliche Gemeinschaft" ist natürlich auch total daneben, aber das Amt hat das Druckmittel - die Streichung der Überweisung zur Disziplinierung.

Wenn es in Braunschweig so läuft, dürfte nur der sofortige Gang zum Sozialgericht ein Ausweg sein mit dem Ziel der einstweiligen Anordnung auf Weiterzahlung des ALG II wie bisher - notfalls mit anschliessender Klage gegen die ArGe.

Parallel dazu erhebst Du Widerspruch gegen die willkürliche Streichung:

WICHTIG !: Zu diesem Widerspruch schreibst Du folgendes dazu: "Ich beantrage gleichzeitig, die sofortige Vollziehung auszusetzen, weil ich von meinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen her nicht in der Lage bin, meinen Lebensunterhalt zu bestreiten".

Dabei wehrst Du Dich natürlich parallel auch gegen die Unterstellung der "eheähnlichen Gemeinschaft" (wenn ihr wirklich keine seid gemäss den Definitionen)

Siehe auch zum Thema Hausbesuche in => unter: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)
Bedarfsgemeinschaften bei ALG II SGB II (Eheähnlich, Wohngemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft) (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?sid=42d9c0b8fd01befb09621b22295514bd#22)
und:
Sozialgericht - Hinweise zum Verfahren (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?sid=42d9c0b8fd01befb09621b22295514bd#47)

Viel Erfolg

Colatrinker
12.11.2005, 04:41
Hallo "Riese" super Beitrag!
Leider wird man beim Lesen ja fast blind - kannst du vielleicht deine Texte mal ein bischen "leserlicher" gestalten.

Wie wäre es mit Absätzen und hin und wieder einfach mal unten neben
ABSENDEN den VORSCHAU button drücken dann kannst du sehen wie der Text in Forum erscheint.

border
12.11.2005, 11:05
Hallo Riese,

das ist ja ein Hammer was die sich da in Braunschweig erlauben.

Aber vielleicht ist es bald überall so, könnte mir vorstellen das die Argen neue Arbeitsanweisungen bekommen haben.

sonst würde ich sagen Vorgehen wie Betroffener erklärt hat.

Wünsche dir viel Glück beim Kampf gegen das AMt.

MfG

Border

riese198
13.11.2005, 17:47
Vielen Dank für die guten Tipps.
Ein besonderer Dank dem Administrator für die Textformatierung.
Werde weiter berichten wenn es was Neues gibt!

Grüße Riese198

riese198
14.11.2005, 20:58
Hallo an alle,

habe Eure Vorschläge beachtet, Widerspruch eingelegt, gleichzeitig Arbeitsbescheinigung vorgelegt und beim Sozialgericht einen Antrag gestellt.

Meinem Widerspruch wurde stattgegeben ohne das Klage erhoben wurde.

Mit der erfreulichen Mitteilung :P kam gleichzeitig der Versagungsbescheid :patsch: ab dem 1.12.05 sind sämtliche Leistungen entzogen.

Da heißt es"Sie haben die fehlenden Unterlagen/Nachweise (Belege/Nachweise, dass keinerlei Bedarfsgemeinschaft in Form einer eheähnlichen Gemeinschaft mit Frau ??? besteht - ein Hausbesuch durch den Ermittlungsdienst der ARGE zwecks abschließender Klärung des Sachverhaltes wurde von Ihnen mehrfach nicht geduldet) trotz Belehrung über die Rechtsfolgen nicht vorgelegt.

Dadurch sind Sie ihren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen, Blah, Blah.


Liebe Leute was soll man da jetzt noch sagen??

Hab jetzt erstmal Widerspruch eingelegt.

Untermietervertrag haben Sie schließlich schon mehrfach von mir erhalten. Warum sollte ich plötzlich nachweisen keine Bedarfsgemeinschaft zu haben? Wieso abschließende Klärung durch Ermittlungsdienst?
Auf meine damalige Nachfrage. Ob ein Verdachtsmoment gegen mich vorliege? ,verneinte der Ermittler.
Von einer Rechtsbelehrung ganz zu sprechen.

Ach ja, eins noch.
War heut bei der Bank und hab gesehen das mir 46,85€ weniger überwiesen haben.

Vermute schon, dass Sie mir meinen am 15.10.05 begonnen Nebenjob( 100€) voll angerechnet haben.

Wissen die denn nicht das ab 1.10.05 100€ anrechnungsfrei sind?

Rufe da morgen mal an (heut war ja leider keiner erreichbar).

Grüße Riese198

Betroffener
16.11.2005, 01:25
Hallo Riese,

zum Nebenjob:
Die neue Freibetragsregelung ab dem 01.10.05 gilt für laufende ALG II Bescheidperioden nicht. Nur für die, die ab oder nach dem 01.10.05 bewilligt wurden, gilt die neue Regelung. Die anderen dürfen sich noch nach der alten Regelung bis zum neuen Bescheid abfinden.

Zum Thema Bedarfsgemeinschaft:
Da steht eigentlich weiter oben im Link alles beschrieben.
Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen auf vollständige Weiterzahlung der kompletten ALG II Leistungen + KdU.

An die ausreichende Anzahl Kopien denken und keine Unterlagen vergessen. Und immer schön dran bleiben.

NACHTRAG: Hier einige passende Urteile
Kernaussage eines wichtigen Urteils: In der subjektiven Einschätzung der gegenseitigen Beziehung der Antragsteller als "eheähnlich" kann kein prozessual wirksames Eingeständnis gesehen werden, dass tatsächlich eine eheähnliche Lebensgemeinschaft bestehe. Das Gericht (und folglich auch die Behörde) kann nicht von vornherein davon ausgehen, dass der Antragsteller diesen Begriff im technischen Sinne gemäß den Regelungen des SGB II gebraucht hat, sondern hat alle verfügbaren Hinweistatsachen daraufhin in Blick zu nehmen, ob sie den Schluss rechtfertigen, dass die Partner der betreffenden Lebensgemeinschaft in der Tat den Willen haben, auf Dauer füreinander einzustehen.

Gericht: Landessozialgericht Saarland
Datum: 04.03.05
Aktenzeichen: S 21 ER 1/05 AS
Und hier ging es um Leute, die bei "eheähnlich" ihr Kreuz gemacht hatten.

Siehe auch hier:
Eheähnl. Gemeinschaft: Strenge Anforderungen an Feststellung (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=28413#28413)

und hier:
"Eheähnliche Gemeinschaft" muss von Behörde bewiesen werden (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=25441#25441)

Viel Erfolg und schreibe uns, wie es gelaufen ist.

riese198
16.11.2005, 09:31
Danke für deine Mühe.

in Sachen anrechnungsfreuer Nebenjob heißt es:"Die §§ 11 und 30 in der bis zum 30. September 2005 geltenden Fassung sind weiterhin anzuwenden für Bewilligungszeiträume (§ 41Abs.1 Satz 4), die vor dem 01.Oktober 2005 beginnen, längstens jedoch bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit."

Da ich meinen Nebenjob neu ab 15.10.05 begonnen habe, zählt meines Wissens aber diese Neuregelung, egal wie alt mein Bewilligungsbeschscheid ist.

riese198
22.11.2005, 16:45
Lohnzuschuß - Arbeitgeber?
Habe folgendes Problem, mein "eigentlich neuer Arbeitgeber" informierte sich bei der Arge über einen Lohnzuschuß.
Nach 5-maligen weiterverbinden war er endlich an der richtigen Stelle, der die Auskunft gab, das für mich nur 4 Monate a 20% bezuschusst werden.
Unter diesen Aspekten ist der neue Arbeitgeber wahrscheinlich nicht bereit mich einzustellen.
Was kann ich noch tun?
Wie ist es möglich das Arbeiter, die nur 3 Tage arbeitslos waren und dann bei VW, 5000 x 5000, eingestellt wurden, für 6 Monate mit 100% finanziert worden sind ?
P.S. Habe in letzter Zeit mehrfach Widerspruch eingelegt. Meine Vorgeschichte habe ich hier im Forum auch schon dagelegt.
Grüße Riese198

Betroffener
22.11.2005, 18:47
Hallo Riese,

hatte ich doch eigentlich geschrieben. Wenn es eine neue Tätigkeit nach dem 01.10.05 ist, gilt die neue Regel.

War es eine vorher bestehende Tätigkeit und ein alter Bescheid, gilt die neue Regelung erst ab dem nächsten Bescheid.

Das ist zwar irgendwo hinrissig - aber nun ja.

Zur neuen Frage:
Die von Dir angesprochenen Arbeitnehmer bei VW nach 3 Tagen Arbeitslosigkeit waren im Status ALG I und damit zu 100% auch nach SGB III förderfähig.

Bei ALG II gilt SGB III nur eingeschränkt in einigen Paragraphen die im SGB II im § 16 definiert sind. Was dazu im SGB III steht, bitte ich selbst heraus zu finden.
Die Texte zu SGB II und SGB III findest Du z.B. unten über meine Signatur.

Hier nur soviel aus dem SGB III:

§ 218 1 - Eingliederungszuschuss

(1) Der Eingliederungszuschuss darf 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts nicht übersteigen und längstens für eine Förderdauer von zwölf Monaten erbracht werden.

(2) 1Für schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen kann die Förderhöhe bis zu 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts und die Förderdauer bis zu 24 Monate betragen. 2Nach Ablauf von zwölf Monaten ist der Eingliederungszuschuss entsprechend der zu erwartenden Zunahme der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers und den abnehmenden Eingliederungserfordernissen gegenüber der bisherigen Förderhöhe, mindestens aber um zehn Prozentpunkte, zu vermindern.

riese198
23.11.2005, 10:01
Der Kampf geht weiter -neueste Story:
Da mich ein Arbeitgeber einstellen will rief er gestern in der Arge an, um zu erfahren wie hoch der Eingliederungszuschuß für mich sein würde. Nach 5-maligem weiterverbinden bekam er die Auskunft, für mich würde es 4 Monate a 20% geben.
Dies teilte mir der Arbeitgeber mit und meinte das würde ihm nicht reichen.
Daraufhin versuchte ich heute bei der Arge mal nachzufragen, warum, wieso etc.?

Also rief ich meine SB an und sie nannte mir eine Telefonnummmer. Anruf ergab, er ist nicht zuständig, es gäbe ein sog. Arbeitgeberteam und mir eine andere Telefonnummer.

Der Herr vom Arbeitgeberteam war aber auch nicht zuständig für diesen Bereich, sondern Frau??.
Neue Nummer,neues Glück? Denkste!!

Unter der Nummer meldete sich eine Frau von der Ba- Telefonie. Es stellte sich heraus, das besagte Nummer wohl nicht besetzt ist. Die Dame, sehr nett übrigens, erklärte mir das der Teilnehmer wohl frei habe und dann eigentlich eine Vertretung haben müsse. Trotz interner Anweisung einer Vertretung habe gewisser Anschlußteilnehmer wohl die "nicht da -Taste" gedrückt.
Sie riet mir, dass ich mich beschweren solle.

Da ich wohl ein sehr unangenehmer Kunde der Arge bin, frage ich mich jetzt was wohl noch alles passieren kann.
Im 1. Gespräch mit dem Arbeitgeber erfuhr ich, dass er schon vor 4 Wochen meine Bewerbung in der SIS gesehen habe und 2 Wochen auf eine Antwort der Arge gewartet habe. Erst nach dem 3.Anruf kam ein Kontakt mit ihm zustande.

Hat hier die Arge gegen die Eingliederungsvereinbarung verstoßen?

Grüße Riese198

Betroffener
24.11.2005, 00:56
Hallo Riese,

das wirst Du wohl der ArGe nie konkret beweisen können in dem ganzen Zuständigkeitsdschungel.

Beschwer Dich beim Teamleiter oder beim Chef der ArGe und bei der BA in Nürnberg.
Alles andere versickert mehr oder weniger sinnlos im sandigen Getriebe des Hauses.

riese198
01.12.2005, 13:14
Hallo ,
erstmal die gute Nachricht, meine EA hatte Erfolg (Ermittler 2*abgewiesen, keine Belehrung, etc.).

In dem Schreiben vom Sozialgericht soll ich jetzt das Anerkenntnis des Antraggegners(Arge) in diesem Rechtsstreit für erledigt erklären.

Frage: Ist es sinnvoll es zu unterschreiben? So ergeht doch kein Beschluß?(hab mal irgendwo was gelesen, weiß aber nicht mehr wo). Da ich im kommenden Monat wohl noch mehr Repressalien(irgendwelche Sanktionen, mal gucken was der Arge diesmal einfällt) erfahren werde, bin ich eigentlich schon soweit den Rechtsstreit nicht für erledigt zu erklären?

Kann mir da jemand helfen?

P.S. Hab es von der Arge immer noch nicht schriftlich wegen einer anonymen Anzeige.

riese198
03.12.2005, 12:17
Hi,
habe heute die Mitteilung eines anstehenden Hausbesuchs erhalten.
Der Grund für den Hausbesuch ist das Vorliegen einer eventuellen eheähnlichen Gemeinschaft.
Eine tagesgenaue Anmeldung wird durch die ARGE nicht stattfinden.

Anm: Hab die Ermittler schon 2mal abgewiesen, mich auf GG13 berufen und zwecks mir zustehenden Beistands um genauen Termin gebeten.

Berufen sich in dem Schreiben wieder auf Mitwirkung, wollen ggbf. Geldleistung entziehen.

Welche Möglichkeiten hab ich jetzt?

Grüße Riese198

Betroffener
06.12.2005, 21:01
Hallo Riese,

nur wenn der Vorgang wirklich in sich komplett abgeschlossen ist und die ArGe auch das getan hat, was sie soll, würde ich die Bestätigung an das Gericht schicken.

Zum anderen Thema:

Es gibt weiterhin keine Verpflichtung, die Leute zu Dir in die Wohnung zu lassen. Das hat nichts mit fehlender Mitwirkung zu tun. Es geht nur darum, nach Indizien zu suchen, die für das Amt ggf. wertvoll sind um daraus irgendwelche Schlüsse zu ziehen - die aber rechtlich eigentlich belanglos sind. Denn nach wie vor gilt das folgende Urteil.
Damit würde ich der ArGe winken und damit drohen wieder beim Sozialgericht eine Einstweilige Anordnung zu erwirken und ggf. die Klage einzureichen - wenn sie nicht damit aufhört Dir ständig etwas zu unterstellen und Dir versucht ungerechtfertigt Leistungen vorzuenthalten.

Auszug aus den Texten der Links weiter unten:
„Eine eheähnliche Gemeinschaft kann daher nur angenommen werden, wenn die Partner ausdrücklich bestätigen (finanziell) - auch in Zukunft - füreinander einstehen zu wollen, denn nur dann ist das Kriterium der »Eheähnlichkeit«, das in Anlehnung an § 1360 BGB ein gegenseitiges »Unterhalten« fordert, erfüllt.“ (SG Dresden, Beschluss vom 14.06.05, Az.: S 23 AS 332/05 ER)

Die Beweise, ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, hat der Sozialhilfeträger zu erbringen. Eine häufig angewandte Form der Ermittlung ist der Hausbesuch. Dieser wird in der Rechtsprechung jedoch als ungeeignet angesehen, Zitat:

„Es ist im Übrigen fraglich, ob bei einem Hausbesuch entscheidungserhebliche Tatsachen gefunden werden können, weil die Intimsphäre zur Feststellung einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht ausgeforscht werden darf; insbesondere sind geschlechtliche Beziehungen für die eheähnliche Gemeinschaft nicht maßgeblich und dürfen auch nicht ermittelt werden (BVerfG, Urteil vom 17. November 1992, 1 BvL 8/87; Beschluss vom 16. Dezember 1958 - 1 BvL 3/57, 4/57 und 8/58 - SozR Nr. 42 zu Art. 3 GG = BVerfGE 9 S. 20).“
(Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.04.05)

Siehe auch hier:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=50699&sid=aa0bc694e8eb0a473cd28d3a15577a38#50699
und hier:
Begriff und zur Problematik der eheähnlichen Gemeinschaft (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=42936)

Hartz IV Bedarfsgemeinschaften: Ist das Konzept hinfällig? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=2321&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=)

Was Du jetzt tust und wie Du jetzt damit umgehst ist natürlich Deine Sache. Aber auf halbem Weg stehenbeliben würde ich jetzt nicht.
Deinen Nick hast Du Dir ja bestimmt auch nicht aus Spass gewählt :engel:

Vielleicht gehst Du auch erstmal zum Teamleiter oder zum Chef der ArGe und sprichst mit den Leuten ein klares Wort, stellst dort klar, dass Du um die gesetzliche Lage Bescheid weisst und auch wie Du das durchsetzen kannst (jedenfalls, wenn das Gericht da voll mitgeht - was es eigentlich muss, wenn die entsprechenden Urteile und Beschlüsse des BVerG angesprochen und einbezogen werden. Zu 100% weiss man das aber leider nie!

Vielleicht erspart das die Rennerei und das lästige Gericht, was ja auch Zeit kostet und das Amt lenkt ein.

Weiterhin gilt: Du als Untermieter gibst keinerlei Daten zu Deiner Vermieterin ab. Wenn die was von Deiner Vermieterin wollen, sollen sie die selber anschreiben. Sie muss da aber nur darauf antworten, was sie als normale Vermieterin eben dazu sagen kann. Und persönliches, Dinge zum Einkommen oder die Erwerbstätigkeit gehören da nicht dazu.

Ich wünsche auf jeden Fall viel Erfolg beim weiteren auf den Hinterbeinen stehen.

riese198
18.01.2006, 11:34
Hallo,
die Schikane geht weiter.

Heute standen 2 Ermittler vor der Tür und gaben mir einen Brief der folgendes enthält.

Für die laufende Bearbeitung, bzw Antragsstellung ist es nötig einen Hausbesuch durchzuführen.
Ich werde sie daher am Donnerstag, also morgen in der Zeit zwischen 08.30h und 9.00h aufsuchen.

sollten Sie an diesem Tage nicht erreichbar sein, bitte ich um telefonische Rücksprache bzw. um unverzügliche schriftliche Benachrichtigung.

Vorgestern war, der Ermittler da und ich verwies ihn zum 3X, mit dem Hinweis,das ich einen Rechtsbeistand dabei haben möchte. Da machte ich mit dem Ermittler einen Termin für Mittwoch,den 25.01.06, aus.

Gestern rief mich der Ermittler an und sagte mir, dass dieser Termin storniert ist. Er sagte:" Sei erstmal nicht mehr nötig."

Und heute kommt er mit einem Kollegen und gibt mir diesen Brief.

Jetzt reicht es mir aber langsam. Bis morgen kann ich den Anwalt nicht auftreiben. Was kann ich jetzt tun?

Ich will die Schnüffler nicht in meine Wohnung lassen. Stasimethoden. Könnt ihr mir Tipps geben wie ich mich dagegen wehren kann?

Grüsse Riese198

P.S. Seit meinem letzten Eintrag hier, mit SG etc, erhalte ich ALG2 auf Vorschuß, da die Arge den Vorwurf einer eäG noch nicht für abgeschlossen hält. :wut: :wut:

riese198
18.01.2006, 13:26
Hallo,

hab noch was vergessen.

Am Briefende steht noch wenn ich dieser Aufforderung nicht nachkomme, können Leistungen nach Ablauf des o. g. Termin, teilweise oder ganz versagt werden.

Berufen sich auf Mitwirkungspflicht.

Ist hier eine Strafanzeige wegen Nötigung bei der Polizei sinnvoll?

Im Briefkopf ist unter mein Zeichen: Beratungs- u. Prüfdienst angegeben

border
18.01.2006, 15:56
Hallo Riese,

dieses Amt scheint ja wirklich sehr hartnäckig zu sein.

Ich denke nun ist es mal wieder an Dir zu entscheiden ob DU sie nun einlässt oder nicht.

1. du läßt sie ein und sie sagen es bestünde eine eheähnliche Gemeinschaft.

2. DU läßt sie ein und sie sagen keine eheähnlche Gemeinschaft und alles in Ordnung.

3. DU machst weiter so wie bisher und läßt es auf eine endgültige Verhandlug vor dem Sozialgericht ankommen.

ich glaube du wirst die 3 Möglichkeit bevorzugen, ist nur so eine Annahme :-)

das mit den Leistungen die ganz versagt werden geht ja bei Dir nicht da DU ja bedürftig bist, -auch wenn das Amt das andes sieht.

MfG

border

riese198
18.01.2006, 16:19
Hi border,

glaube Du liegst richtig in der Annahme Möglichkeit 3. :-x

Habe vor, sie morgen früh abzuweisen und die Ermittler gleich darauf hinweisen, dass ich jetzt keine Zeit habe da ich jetzt zur Polizei gehe um Strafanzeige zustellen.

Sollte so doch wohl richtig sein, oder??

Grüsse
Riese198

border
18.01.2006, 16:42
Hallo Riese,

ich glaube das mit der Nötigung und der Polizei wird nicht gehen, da sie sich ja nun zumindest angemeldet haben. Außer vielleicht die Polizei wäre zum Zeitpunkt des Besuches vor Ort am besten in Zivil, und die Beamten der ARGE würden nochmals Einlaß fordern und im Versagensfall wieder mit Streichen der Leistung drohen.

Das heißt eine auf Leistung angewiesene Person zu widerechtlichem Einlaß zu nötigen.

- aber so genau kenne ich mich da rechtlich nicht aus.

MfG

border

efge
18.01.2006, 17:18
Hallo Riese,

Du scheinst wild (aber überlegt) entschlossen zu sein diesen Akt durchzuziehen und auch auf eine gerichtliche Entscheidung hinzuarbeiten. Auch habe ich Deinen Beiträgen entnommen, dass Du bereits einen Rechtsanwalt eingeschaltet hast.

Das Amt droht Dir ja damit Leistungen einzustellen, wenn Du die Kontrolleure nicht in die Wohnung lässt.
Nun bin ich weder Anwalt oder in Gesetzestexten besonders bewandert und möchte ungern jemanden in ein Messer laufen lassen. Bevor Du die Polizei bemühst: Frage Deinen RA ob durch das Vorgehen der Behörde möglicherweise folgende Tatbestände eintreffen:
- Bedrohung (§ 241 StGB) und
- Rechtsbeugung im Amt (§ 339 StGB) bzw. Beihilfe (§ 27 StGB)

Das wäre ggfs. für Dich und andere Betroffene vielleicht nicht uninteressant ;-)
Gruss & weiterhin kühlen Kopf

riese198
18.01.2006, 17:36
Hi effge,

noch habe ich keinen Rechtsanwalt beauftragt, werde es dann aber ggf. angehen.

Von daher ja meine Fragen hier, da ich den Staatsapparat nicht unnötig belasten möchte.

Momentan sieht es aber so aus, als wenn die Arge mich zum Anwalt drängt :-x :-x :-x.

efge
18.01.2006, 17:45
Bis morgen kann ich den Anwalt nicht auftreiben.
Daher nahm ich an, dass Du schon rechtsanwaltlichen Beistand hättest. Mache Dich ruhig schon mal hier schlau: Beratung vor Ort bzw. Rechtsanwalt der auch fit im SGB ist
Tacheles e.V. - Bundesweites Adressverzeichnis (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx)

riese198
18.01.2006, 20:48
Werde wohl nicht rechtzeitig mehr Auskunft bekommen!
Denke ich mache es einfach! Kann ja nichts verlieren und habe auf diese Stasi -Methoden und selbstangefertigten, anonymen Anzeige einfach keinen Bock mehr.

Der meinige Teamleiter war bis vor einem Jahr noch ein Fußball"kumpel"+ Spielertrainer. Habe zur Halbserie gewechselt und das ist "ihm" wohl nicht bekommen(Abstieg).

Habe mir die schriftliche Bestätigung der "anonymen Anzeige" geben lassen.

Komisch nur das sich der angeblich männliche Anrufer, genau an dem Tag der Bearbeitung meines Bewilligungsbescheides gemeldet hat.
:kotz:

2 Vorwürfe standen drin, a) solle angeblich schon 5 Jahre mit der Dame ein eäG haben und
b) das ich noch einen Zweitwohnsitz bei meinen Eltern haben solle, der aber schon von mir vor über 10 Jahren abgemeldet wurde(da kein Student) mehr.
Na, wer kommt wohl an solche Daten..? :D

Ach ja und da wäre noch der Eingangsstempel von der Arge, die erste Zahl zeigt Schmierrspuren auf. (wohl gerade verdreht)

Vielleicht läßt sich soetwas überprüfen, wann die Daten vom Einwohnermeldeamt abgefragt wurden?? Ich weiß es nicht.

Wenn ich zur Polizei gehe kann ich ja gleich zwei Anzeigen aufnehmen lassen.

Wegen der Anzeige (gegen unbekannt) wegen Irreführung der Behörden usw. und zweitens direkt gegen den Prüfdienst(Amtsanmaßung ,Bedrohung, eventl. Nöttigung) :-x :wut: :kotz:

riese198
19.01.2006, 13:30
Hallo,

so der Besuch war wieder zu zweit da. Hab mich nur wieder auf $13GG berufen und mich nur mal kurz beraten lassen.
Da ich aus dem Briefkopf entnommen habe das die unter Prüf- und Beratungsteam herumrennen,
hab ich sie kurz gefragt, das ich den ersten Satz im Schreiben nicht verstehe.

Da steht das es für die laufende Bearbeitung von Nöten wäre einen Hausbesuch durchzuführen.
Auf meine Frage, dass ich keinen § diesbezüglich gefunden habe,nur wenn ich eine Sachleistung beantragt hätte wäre ein Hausbesuch von Nöten, kam leider keine Antwort.

Sagten nur noch kurz, sie hätten schon damit gerechnet, dass ich sie nicht hereinlassen wolle. Ich würde jetzt Post von meiner Sachbearbeiterin bekommen.

Darauf zogen sie von dannen..

Grüsse Riese198

P.S. an deren Liste konnte ich erkennen das sie jetzt schon 6 oder 7mal bei mir waren. Wer bezahlt das alles? So eine Steuerverschwendung? Dabei sparen die doch schon an mir. Wenn ich mal ausziehen sollte steigen ihre Kosten :patsch: :patsch:

riese198
25.01.2006, 13:42
Hallo Leute,

ganz allmählich zerrt es nun doch an meine Nerven.

Heute kam wieder ein Versagungsbescheid, wonach mir ab dem 01.02.06, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt nach SGBII, ganz entzogen werden.

Darin heißt es weiter, ich habe die erforderlichen Angaben, hier Überprüfung hinsichtlich der Wohnsituation und dem Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft, wiederholt verweigert.

Am 30.11.2005 forderte ich Sie zur Mitwirkung auf und wies darauf hin, dass ich beabsichtige einen Hausbesuch in den darauffolgenden Tagen durchzuführen.

Der zuständige Ermittlungsdienst traf Sie dann am 16.01.06 in ihrer Wohnung an. Sie verweigerten daraufhin den Zutritt zu der Wohnung.
Am 18.01.2006 wurden Sie erneut besucht und verweigerten auch hier den Zutritt.

Trotz schriftlicher Terminisierung des erneuten Hausbesuches am 19.01.2006 seitens der Außendienstmitarbeiter der ARGE verweigerten Sie auch an diesem Tag den Zutritt zu der Wohnung.

Ihnen war bereits bekannt, dass ich die Besichtigung für notwendig erachtet habe, um wesentliche Tatbestände der Leistungsgewährung zu überprüfen. Die Voraussetzungen zur Gewährung der Ihnen entsprechenden Leistungen liegen demnach nicht mehr vor.

Dadurch sind Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen und haben die Aufklärung des Sachverhaltes erheblich erschwert.
Die Anspruchsvoraussetzungen können deshalb nicht geprüft werden. :wut:

Diverse Angabe wurde dabei wohl wissentlich vergessen: als der Ermittler am !6.01.06 vor der Tür stand, vereinbarte ich mit ihm, unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts einen Termin für Mi, 25.01.

Am Tage darauf rief mich der Ermittler an und meinte, das dieser Termin storniert und jetzt nicht mehr nötig wäre.
Einen Tag später(18.01.06) standen dann zwei ermittler vor der Tür und gaben mir den schriftlichen Termin, wonach die Zwei 20 Std. später erscheinen wollten.

Was haben die bloß mit mir vor??

Jetzt muss ich dem widersprechen und wiederum zum SG :patsch: :patsch:

Wie kann ich mich gegen diese Schikane, jawohl Schikane, wehren?

Grüsse
Riese198

P.S.: Ich will dieser Schnüffelei endlich ein Ende setzen, weiss aber noch nicht wie?? :shock:

efge
25.01.2006, 15:00
Hallo Riese,

ich glaube, es ist wirklich an der Zeit, dass Du zügig Kontakt zu einer Beratungsstelle in Braunschweig aufnimmst. Versuche es hier einmal:

Beratungsstelle "Aktion Brückenbau"
Lange Str. 33
Tel. 0531-125136

Die Mitarbeiter/innen können Dir auch sicherlich bei der Suche nach einem Rechtsanwalt (Fachgebiet Sozialrecht) behilflich sein.
Es ehrt Dich, dass Du Dir soviel zumutest und auch zutraust, lasse Dir aber jetzt auch mal vor Ort professionelle Hilfe geben. Durch professionelle Hilfe durch einen RA bin ich auch sehr gut "gefahren".

riese198
25.01.2006, 17:13
Danke Dir für den schnellen Tipp!

Über Anwälte denke ich ein wenig anders, da ich selber vor ein paar Jahren schlechte Erfahrungen mit Selbigen gemacht habe.

Es war ein Arbeitsgerichtsprozess, wo ich alleine die ersten 2 Verfahren gewonnen habe. Da mein Arbeitgeber aber dennoch nicht aufgab, hatte ich mir für den 3.Prozess einen Anwalt genommen(war doch ängstlich geworden).

Schlußendlich kam ein Vergleich heraus, den mir mein Anwalt auch noch als Erfolg verkaufte. :patsch:

Grüsse Riese198

riese198
25.01.2006, 19:32
Hi,

bekam vorhin den Tipp es doch alles so weiterlaufen zulassen.
Mit anderen Worten jeden Monat den Versagungsbescheid abwarten, dann Widerspruch und gleichzeitig zum SG. Dann 3 Tage später wieder Bargeld von der Arge abholen.

Der Vorteil für mich wäre, dass keine anderen Sanktionen kommen könnten, da ich ja sozusagen ALG2 immer nur als Vorschuss erhalte. :D

Was haltet ihr von dieser Idee?

Grüsse Riese198

efge
26.01.2006, 17:19
Der Vorteil für mich wäre, dass keine anderen Sanktionen kommen könnten, da ich ja sozusagen ALG2 immer nur als Vorschuss erhalte. Was haltet ihr von dieser Idee?
Ich bzw. wir halten von dieser Idee nichts, denn wirkliche Vorteile sind darin nicht zu erkennen und Du befindest Dich dann auf Dauer in einer Endlosschleife.
Mir ist auch rätselhaft von wem Du solchen "Tipp" erhältst, der letztlich keine für Dich rechtlich befriedigende Situation herstellen kann.
Es ist auf Dauer auch wenig sinnbringend als "Einzelkämpfer" gegen den Leistungsträger anzurennen. Wir haben versucht Hilfestellung zu geben - Dir auch geraten, Dich mit der örtlichen Beratungsstelle "Aktion Brückenbau" in Verbindung zu setzten und Dich damit direkt vor Ort beraten zu lassen.
Leider scheint es nichts zu bewirken.
Wenn Du rechtlich gegen "Hausbesuche" angehen willst (und dies hatte ich bisher angenommen) empfehle ich dir dringend den Kontakt zur örtlichen Beratungsstelle und auch ggfs. die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes (hier solltest Du auch mal über Deinen Schatten springen). Denn nur so kannst Du eine für Dich befriedigende Situation herstellen.

Alles andere übersteigt die Möglichkeiten dieses Forums.

Upsala
26.01.2006, 21:09
Ich habe auch lange darüber nachgedacht was du da eigentlich willst. Ich könnte mit deiner letzten Idee nicht wirklich ruhig schlafen. Abgesehen von der Rennerei. Entweder eine klare Entscheidung, über Beratung und Anwalt, wie EFFGE schon sagte oder die Man in Black mal reinlassen.
Dabei ging mir allerdings auch die Phantasiebirne :oops: durch. Was wenn bei dem Besuch ein paar Mädels (vier, fünf oder mehr) im Haus sind, die alle eine beschriftete Zahnbürste, Wäschebeutel usw. dabeihaben. So aller sieben Zwerge.
Na vergiß das, setzt dein Recht durch oder laß sie rein. Zeit hattest du genug.

riese198
02.02.2006, 15:01
Hi effge, werde deinen Rat mit dem Verein auf jeden Fall kommende Woche in Angriff nehmen..

Musste, wie aber schon geschrieben, schnell handeln und habe Widerspruch und EA durchgeführt.

Dem wurde mir jetzt statt gegeben, ohne Übersendung der Leistungsakte.

Als Kopien wurden diesem Gerichtsschreiben ein neuer Bewilligungsbescheid, Bewilligungsdatum 01.12.2005 – 31.05.2006 (hab doch den Fortzahlungsantrag noch gar nicht gestellt??? :kotz: (alter Bescheid läuft bis 28.02.06)??) mit wieder genau den falschen Daten (hab gegen die zwischendurch erhaltene Bewilligungsschreiben schon 2 Widersprüche wegen Falschberechnung laufen). :kotz:

Weitere Kopien, 3 Seiten, ein Überprüfungsantrag des Vorliegens einer eheähnlichen Gemeinschaft ($7 SGBII). Da werden viele, meist private, Fragen gestellt. :-x
Außerdem ist auf Blatt 3 ist Unterschrift des Mitbewohners gefordert. :-o

Vermutlich erhalte ich die jetzigen Kopien morgen von der ARGE.

Da in der EA ausdrücklich auch auf meine Widersprüche, zwecks Widerlegung der eäG, hingewiesen wurde und dem jetzt entsprochen wurde, bin ich doch sehr überrascht von diesem beigefügtem Überprüfungsbogen.

Soll jetzt das Anerkenntnis bis zum 10.02.2006 unterschrieben dem Gericht zurücksenden, mit dem Hinweis, dass mein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes keinen Erfolg mehr haben dürfte.
Da die Antragsgegnerin Ihren Anspruch anerkannt hat, drohen Ihnen keine wesentliche Nachteile mehr, die durch eine Eilentscheidung des Gerichtes abgewendet werden müssten.

Das sorgt bei mir für noch mehr Verwirrung??? :-o :-o

Jetzt ist es wohl unablässig einen Rechtsbeistand aufzusuchen, da meines Erachtens die ganzen Tatsachen verkompliziert werden.

Diesen beigefügten Antwortbrief empfinde ich übrigens als eine Dreistigkeit ohnegleichen.!!

Grüsse Riese198

riese198
04.02.2006, 06:30

efge
04.02.2006, 10:16

riese198
04.02.2006, 18:25

riese198
05.02.2006, 16:02

border
05.02.2006, 19:51

efge
05.02.2006, 20:27

riese198
05.02.2006, 20:57

gazelleklaus
05.02.2006, 21:42

riese198
06.02.2006, 08:17

gazelleklaus
06.02.2006, 17:12
Hallo Riese,
Du hast schon Recht was die Information der anderen betrifft. Aber vielleicht wäre es auch ein wenig zielgerichteter gegangen. Das soll keine Kritik sein, nur ein Denkanreiz. :-)
Aber auf Deinen "hoffentlichen" Erfolg sind wir schon gespannt.

gruß

riese198
06.02.2006, 18:44

efge
06.02.2006, 18:51