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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II Kinderunterhalt geteiltes Sorgerecht


drm
05.11.2005, 12:15
Hallo,

ich habe Fragen zu folgender Situation:

Ich bin ALGII Emfänger und habe zwei Kinder für die ich Kindergeld bekomme und die Erstwohnsitzhaftig bei mir sind.

Die Kinder wohnen ich etwa zu gleichen Teilen bei mir oder bei Ihrer Mutter, von der ich geschieden bin.

Der Jobcenter hat meinem Antrag auf ALGII für mich und meine Kinder entsprochen, möchte aber das Scheidungsurteil und die Anschrift der Mutter um Unterhaltsansprüche prüfen zu können.

Auf gegenseitige Unterhaltsansprüche haben wir im Rahmen der Scheidung verzichtet, die Kinder haben jeweils Ansprüche in etwa Gleicher Höhe an beide Eltern. Dies haben wir bislang über "Aufenthaltsunterhalt" abgegolten, es erfolgten keinerlei Zahlungen.

Muss ich das Scheidungsurteil und die Anschrift der Mutter an die Behörde mitteilen?
Es ist mir äußerst unangenehm, meine Exfrau in die ALGII-Geschichte zu involvieren.

Muss ich damit rechnen, das der Jobcenter bei meiner Exfrau Ansprüche geltend macht?

Weiss jemand wie hier die Regelungen sind oder hat Erfahrungen?

beste Grüße
drm

Humphrey
05.11.2005, 14:20
Es ist schon nachvollziehbar, dass und warum die ARGE das wissen will, aber sie muss dabei auch an den Datenschutz denken. Das Scheidungsurteil geht sie eigentlich nichts an. Dass Du geschieden bist kannst Du wahrscheinlich auch durch andere amtliche Unterlagen nachweisen, in denen das vermerkt ist.
Üblicherweise werden Unterhaltsansprüche der Kinder in getrennten Beschlüssen des Familiengerichts festgehalten, die Du der ARGE vorlegen könntest und auch solltest.
Wenn Ihr das bisher einvernehmlich habt regeln können und nicht auf den Cent abgerechnet habt, ist das erfreulich. Dadurch, dass die ARGE mit in's Spiel kommt, ist es aber mit "Großzügigkeit" leider vorbei. Wenn die Kinder etwa gleich verteilt bei beiden Elternteilen sind, wird man vermutlich versuchen, den Satz für die Kinder zu drücken :sad: