Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : wird der arbeitgeber zur beendigung des Beschäftigungsverhältnisses befragt?
hallo!
mal eine frage:
ich hatte probleme auf der arbeit, die sich durch die betreuung meiner tochter ergeben hatten. habe dies aber dem ag nicht gesagt, da mir die situation unangenehm war. durch die überlastung etc. unterliefen mir fehler, was zu auseinandersetzungen führte. ich habe dann gekündigt, aber mein ag hat mir einen auflösungsvertrag angeboten. die beweggründe zu kündigen waren vor meinem ag die herrschenden unstimmigkeiten - das habe ich meinem ag auch gesagt. richtigerweise war es aber die unklare betreuungssituation und dass ich mit der unterbringung meiner tochter nicht klar kam. das wollte ich aber damals in der situation nicht angeben...
nun habe ich hier den fragebogen zum aufhebungsvertrag liegen und würde gerne die richtigen gründe zur auflösung angeben. nun habe ich angst, dass mein AG dazu befragt wird.... er wird die sachlage ganz anders schildern - da wir auch nicht im guten auseinander gegangen sind...
was soll ich nun machen? wird der ag überhaupt gehört? oder nur in bestimmten fällen?
Seebarsch
28.11.2006, 14:45
Wenn Du selbst in der Erklärung die Gründe angibst, die dann zur Sperrzeit führen, wird der Arbeitgeber nicht angehört.
Gibst Du allerdings Gründe an, die dazu dienen sollen, die Sperrzeit abzuwehren, wird der Arbeitgeber schon zu den Gründen des Aufhebungsvertrages befragt.
und was ist, wenn die gründe voneinander abweichen?
StephanK
29.11.2006, 07:42
Du hast Dich durch diese Diskrepanz selbst in eine unkomfortable Situation gebracht. Wenn die Probleme mit der Kinderbetreuung wirklich massiv und kurzfristig nicht lösbar sind, scheint es mir am besten, der Arbeitsagentur reinen Wein einzuschenken. Weil Du aber selbst Zweifel an Deiner Glaubwürdigkeit gesät hast, solltest Du Dich bemühen, diese Betreuungsprobleme nachvollziehbar zu schildern und/oder - noch besser - zu dokumentieren.
ich habe die stelle ja nur bekommen, weil ich versicherte, dass es mit der Betreuung kein Problem gibt. Die Betreuung war ja auch gegeben, aber meine Tochter hat sehr massiv darauf reagiert, was mich emotional total mitgenommen hat... ich wollte halt diese "Niederlage" vor dem AG nicht eingestehen... ich weiß, dass ist blöd, aber genauso blöd steht man heute da, wenn man es nicht schafft, Kind und Karriere zu vereinbaren...
die ursache meiner probleme waren der für mich immense emotionale stress, dadurch war ich unkonzentriert etc., was der AG ja auch bemängelte. ist ja auch richtig, aber es wurde mir auch immer vorgehalten, dass ich überfordert sei. aus "trotz" wollte ich das nicht zugeben....
in betrachtung der gesamtheit der probleme mit kind und ag habe ich dann den schlußstrich gezogen und gekündigt. beim gespräch kams dann zum aufhebungsvertrag, den ich unterschrieben habe um dieses ganze theater zu beenden.
was würde wohl das arbeitsamt zu dieser geschichte sagen?
jetzt hab ich mir das mal durchgelesen. ist es nicht so, dass der AG nur befragt werden kann, wenn ich dem zustimme (was ich ja machen müsste)?
wenn ich eine sperre bekomme (was wohl auch der fall sein wird), wann tritt die ein. ich habe die arbeit ja schon mitte juni 2005 beendet und habe mich wieder um die erziehung meines kindes gekümmert (sie war ja da erst 10 monate). damit ist die sperre ja schon gelaufen, nur die bezugsdauer würde noch gekürzt oder?
Seebarsch
29.11.2006, 15:13
Hallo Urgel,
in dem Falle brauchst Du Dir keinerlei Sorgen machen!
Der Tag des Ereignisses, der den Eintritt der Sperrzeit begründet, liegt mehr als 1 jahr zurück.
In dem Fall tritt wohl die Sperrzeit ein, ist allerdings völlig wirkungslos.
Der Sperrzeitzeitraum ist abgelaufen und eine Minderung der Anspruchsdauer entfällt nach § 128 Absatz 2 Satz 2 SGB III ! (http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm)
Gruß
:p
minelein
15.12.2006, 12:40
Zum Thema Aufhebungsvertrag wegen psychischer Probleme des Kindes: Ich war jeden Tag über 10 Stunden aus dem Haus. Mein Sohn (damals 6 Jahre alt) kam mit der Betreuungssituation nicht zurecht und war in der Schule extrem auffällig. Nach erfolglosem Versuch, in der Firma einen anderen Arbeitsplatz zu bekommen (freie Zeiteinteilung), und einigen Bewerbungen habe ich einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Inzwischen war mein Sohn in kinderpsychologischer Behandlung. Ein entsprechendes Attest der Therapeutin lag vor. Reaktion (man kann schon sagen: Reflex) der Arbeitsagentur: Sperrzeit 12 Wochen, da mir auch in dieser Situation unter Berücksichtigung der Interessen der Versichertengemeinschaft eine entsprechende Tätigkeit zugemutet werden kann. Naja, wenn man denn der Versichertengemeinschaft auch zumuten kann, ein dauerhaft psychisch krankes Kind zu behandeln ...
Nachdem wir Widerspruch und letztlich Klage eingereicht hatten, haben wir in dieser Woche endlich den Bescheid über die Aufhebung der Sperrzeit bekommen. Das Geld wurde nachgezahlt.
Falls Du mehr Infos brauchst, um es ggf. auf Deinen Fall anzuwenden, melde Dich bei mir !
Viele Grüße
minelein
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