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Upsala
28.11.2006, 20:18
Servus Hotdog!

Was muß ich beachten ?
Zunächst mal, daß es sehr nebelig in Bayern ist und du sehr vorsichtig fahren solltest.:-)

Du willst wahrscheinlich die weiteren Kosten nicht übernehmen, die z.B. die Kosten der Unterkunft und Lebenshaltungskosten in Frankfurt betreffen. Oder?

hotdog
30.11.2006, 17:34
Servus Hotdog!


Zunächst mal, daß es sehr nebelig in Bayern ist und du sehr vorsichtig fahren solltest.:-)

Du willst wahrscheinlich die weiteren Kosten nicht übernehmen, die z.B. die Kosten der Unterkunft und Lebenshaltungskosten in Frankfurt betreffen. Oder?

Genau ! Wäre gut wenn das Arbeitsamt nen Teil der Miete zahlt . Kann ja selbst die Wohnung anmieten und mit ihr nen Untermietvertrag machen der dann genau auf den Satz passt der ihr zusteht . Wenn wir dann Zusammen wohnen hat sie dann noch anspruch darauf ?

StephanK
30.11.2006, 18:01
Nachfrage: Welche Leistung bezieht sie? Alg oder Alg II ?
Im ersteren Falle muss sie sich lediglich bei der bisherigen Arbeitsagentur ab- und in Ffm neu arbeitslos melden.
Im zweiten Fall ist es wesentlich komplizierter, siehe zum Einstieg hier bei Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_umzug).

Fam_Eckhardt
05.12.2006, 10:42
erstmal muß sie sich an ihre zuständige stelle wenden und einen umzug genehmigen lassen. einfach ohne weiteres darf sie nciht umziehen.
wenn man da nun aber sagt, das sie keinereli umzugskosten etc tragen müßten dürfte das besser klappen. am besten verweist ihr auf bessere chancen arbeit zu finden.

dann müßt ihr euch in frankfurt an die zuständige stelle wenden und erfragen WAS für eine whg ihr euch zusammen suchen dürft. denn auch dafür gibt es regelungen.

wenn ihr eine genehmigung habt dann könnt ihr eine whg suchen in dem rahmen, den FFM euch genehmigt.

dein einkommen muß dann mit auf den neuen antrag...