PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Warum angemessener Wohnraum??


moni_12_12
08.11.2005, 16:05
Hallo zusammen,

ich bekomme seit Juli ALG II.
Bin vor 11 Monaten mit meinem Freund zusammen gezogen..... der wie er sagt...... NICHT für mich aufkommen kann und nicht will.

Er geht ganztägig arbeiten und ich bekomme ALG II.

Wir haben eine große Wohnung (100 qm) und sollen natürlich eine kleinere und billigere suchen.
Nun haben wir eine gefunden ( 80 qm), die ca 200 Euro weniger kostet als diese jetzige Wohnung. Sie hat auch eine Kinderzimmer, weil von meinem Freund die Kinder alle 2 Wochen über das WE bei uns sind und mit 10 bzw. 15 Jahren nicht bei uns im Bett übernachten können.

Nur, ich denke mal das diese Wohnung immer noch zu groß für uns sein wird (von Amtswegen her) Aber mein Freund sieht nicht ein, dass er sich von der ARGE vorschreiben lassen soll, wie groß seine Wohnung ist!!


Was für Möglichkeiten bleiben jetzt eigentlich noch??

Kleine Wohnung nehmen 2 1/2 Zimmer für zwei Personen? (Will mein Freund nicht)

Trennen - ER nimmt sich eine Wohnung wie er sie haben will und bezahlen kann - und ICH suche mir eine die dann vom Amt bezahlt wird?

Das sind doch alles keine wirklichen Lösungen, oder??


Hat schon jemand damit Erfahrungen gemacht?

Liebe Grüße
Monika

Betroffener
08.11.2005, 23:22
:welcome: Moni,

hier gleich die Gegenfrage:

Seid ihr in einer Bedarfsgemeinschaft?
Wenn JA - dann bitte warum.

Wenn NEIN - was geht das Amt die Wohnung Deines Freundes an, in der Du ein oder zwei Zimmer bewohnst?

Irgendwas scheint mir hier verquer zu sein oder zu laufen.

moni_12_12
08.11.2005, 23:53
:welcome: Moni,

hier gleich die Gegenfrage:

Seid ihr in einer Bedarfsgemeinschaft?
Wenn JA - dann bitte warum.

Wenn NEIN - was geht das Amt die Wohnung Deines Freundes an, in der Du ein oder zwei Zimmer bewohnst?

Irgendwas scheint mir hier verquer zu sein oder zu laufen.

Hallo,

wir haben leider den Mietvertrag für diese Wohung gemeinsam geschlossen und auch unterschrieben.

Ausserdem haben wir (leider) seit dem ein gemeinsames Konto von dem alle Kosten abgehen.
Menno ist das ein Mist.... ich will doch nicht betrügen..... aber mein Freund kann (auch wenn er wollte) nicht für mich aufkommen, da er ja auch noch Unterhalt für die zwei Kinder bezahlen muss :sad:

Also was bleiben uns jetzt für Möglichkeiten?

Betroffener
09.11.2005, 23:15
Hallo Monika,

Sorry, wenn ich nochmal nachbohren muss, weil die Frage nicht klar beantwortet ist.

Seid ihr nun in einer Bedarfsgemeinschaft oder nicht?
Hattest Du seinerzeit das Kreuz bei "Alleinstehend" oder bei "eheähnliche Gemeinschaft" gemacht?
Wurden die Vermögensverhältnisse vom Freund in epischer Breite ausgewalzt im Antrag?
Was steht auf dem Bescheid wirklich drauf?

Was mich heftig irritiert ist nämlich, dass Du zum einen ALG II bekommst (offensichtlich in voller Höhe), zum anderen aber - wie Du schreibst - ihr aufgefordert werdet, die Kosten der Unterkunft zu verringern. Oder bezieht sich das nur auf Dich?

Das z.B. in einer Wohngemeinschaft beide Mieter den Vertrag unterschreiben ist ein ganz normaler und üblicher Vorgang und nicht schädlich.
Blöd ist nur ein gemeinsames Konto (wenn es nicht nur zur Erledigung der Abwicklung der wirklich gemeinsamen Kosten aus der Wohngemeinschaft dient z.B. für Miete, Heizung, Strom, Telefon und die Beteiligten dafür darauf einzahlen). Vielleicht wäre das ein Ausweg?

Ansonsten kommt jetzt meine Standard-Epistel:

ALG II Antrag
In einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft eines eheähnlichen Verhältnisses wird davon ausgegangen, daß die Partner für ein ander einstehen (Definition siehe unten).
Einkommen des einen wird auf den gemeinsamen Bedarfsanspruch hochgerechnet und führt dann meist dazu, daß der ALG II Anspruch nicht wirksam wird, die Krankenversicherung selber getragen werden muss (Familienversicherung greift hier nicht!), usw., weil das Partnereinkommen bei oder über der Bedarfsgrenze für beide (598 € Ost, 622 € West zzgl. Miete) liegt.

Sofern die Bedingungen der eheähnlichen Gemeinschaft nicht zutreffen, was m.E. für die meisten unverheirateten Paare gilt (sonst hätten sie geheiratet - Details siehe unten) ist der wichtige Punkt die Wohngemeinschaft von zwei oder mehr Personen.
Auf den ALG II Antrag gehört das Kreuz dann zu Alleinstehend:

Bei Kosten der Unterkunft wird dann eingetragen, daß die Miete in Höhe von xxx€ und die Heizkosten in Höhe von xx€ aufgeteilt werden (hälftig oder anteilig).

Erläuterung der Agentur für Arbeit zu diesem Thema:

Wie unterscheidet sich eine Bedarfsgemeinschaft von einer Haushaltsgemeinschaft?
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden minderjährigen, unverheirateten Kindern. Kinder zählen jedoch nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können. In der Definition sind Partner/in: der/die nicht dauernd getrennt lebende Ehemann/-frau oder die Person, mit der der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Bindungen.

Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft?
Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die so eng ist, dass sie von den Partnern ein gegenseitiges Einstehen im Bedarfsfall erwarten lässt. Indizien sind insbesondere eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Betreuung und Versorgung von Kindern im Haushalt sowie die wechselseitige Befugnis, über das gemeinsame tägliche Wirtschaften hinaus über Einkommens- und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen.

Was passiert, wenn ich in einer Wohngemeinschaft lebe?
Im Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen die Antragsteller keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines Mitbewohners machen. Es reicht in den Fällen einer reinen Wohngemeinschaft aus, wenn im Formular der Mietanteil des Mitbewohners genannt oder die Untermietzahlung als Einkommen angeben wird. In einer Wohngemeinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen können sich somit theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemeinschaft gibt.

Nun macht was draus.

TumadieMoerchen
17.11.2005, 17:39
Wir haben eine große Wohnung (100 qm) und sollen natürlich eine kleinere und billigere suchen.

Was für Möglichkeiten bleiben jetzt eigentlich noch??



Habt ihr denn ein Schreiben vom Amt bekommen, dass die Wohnung zu gross ist? Wenn ihr das Schreiben ignoriert zahlen sie doch eigentlich den dir zustehenden Satz und fertig. D.H. wenn ihr die darüberliegenden Kosten seber tragt müsst ihr eigentlich garnicht umziehen. Anderenfalls gibts noch die Möglichkeit der Untervermietung....