Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Total verwirrt...was zählt nun Kalt-oder Warmmiete
Blunatic
08.11.2005, 21:05
Hallo!
Mein Mann, unser kleiner Sohn und ich sind momentan auf der Suche nach einer Wohnung. Wir leben in Berlin und möchten auch eine neue Wohnung in Berlin haben. Mein Mann empfängt bereits Hartz IV und ich bekomme ab März 2006 Hartz IV. Also haben wir uns erkundigt, welche Mieten vom Hartz IV auch gezahlt werden.
Langsam werden wir aber immer verwirrter, denn überall bekommen wir andere Infos. Im Internet haben wir gelesen, dass
1. die Wohung für 3 Personen auch 3 Zimmer haben muss, 75 m² groß sein soll und eine Kaltmiete von 333,75 € betragen soll. Ok.
Dann lesen wir aber wieder, dass NUR
2. die Wohung eine Bruttowarmmiete von 542 € nicht überschreiten soll
Von Bekannten hören wir, dass 1. stimmt.
Heute riefen wir bei einem Wohnungsangebot an, dass GENAU auf 1. zutrifft. Die Nochmieterin aber meinte, das wäre jetzt so, dass 2. stimmt und es nicht mehr nach 1. geht.
NA WAS DENN NUN?
Könnt ihr vielleicht Licht ins Dunkel bringen?
Freuen uns auf eure Antworten.
Viele Grüße
i. A. Blunatic
Betroffener
08.11.2005, 21:47
:welcome: Blunatic,
die Frage kann ich nur mit einem klaren JEIN beantworten. Beides ist richtig.
Die vergleichsweise faire Regelung der Kosten der Unterkunft in Berlin geht natürlich auch von einer Kaltmiete zzgl. Heizkosten aus, weist die aber in den Tabellen der Obergrenzen als Warmmiete aus.
Dabei ist es weitgehend egal, ob die Wohnung billig aber hohe Heizkosten hat (oder umgekehrt) - solange das Limit nicht überschritten wird.
Die Berliner KDU-Regelung findest Du z.B. hier unter Wohnung - was wird bezahlt in => http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)
und natürlich ebenso viele andere sehr nützliche Hinweise.
Ansonsten als Kurzfassung folgende Grafik:
ALG II Miettabelle Berlin ab 010705:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/mod/Miettabelle-ALGII-Berlin-ab-010705.jpg
Ich hoffe, das hilft Euch erst Mal weiter.
Blunatic
08.11.2005, 22:12
Achso achso, also wäre dann das was man als Kaltmiete ausgewiesen lesen kann die Untergrenze und die Bruttowarmmiete, in unserem Fall dann 542 € die oberste Grenze oder wie?
Denn ich habe auch folgende Werte als Info bekommen:
Altbau bis einschl. 1948 --Berlin/West 4,60, Berlin/Ost 3,70
Altbau von 1949 bis heute West: 5,50 , Ost:4,00
Neubau: West: 6,00 , Ost:5,80
Und das dann x m². In unserem Fall wären das ja 450 € Kaltmiete. Denn die Wohnung, die wir uns ankucken wollen läge bei einer Kaltmiete von 333,75 € und 75 m². Warmmiete wäre 656,25 EUR.
Betroffener
09.11.2005, 01:52
Blunatic,
bitte lade Dir die PDF-Datei herunter, die ich Dir oben empfohlen habe.
Da steht das alles haarklein beschrieben drin.
Da schlussendlich eine Warmmiete bezahlt werden muß, weist das Land Berln auch eine Warmmiete als Obergrenze aus.
Bei einem Altbau bis 1948 dürfte wohl nur Ofenheizung drin sein.
Da kann es nur um Kaltmiete zzgl. separater Brenstoffe gehen.
Blunatic
09.11.2005, 12:39
Hallo Betroffener,
vielen Dank für deinen Rat! Wir haben jetzt eine Wohnung gefunden, die würde mit 493 € warm im Rahmen liegen. Sind momentan in Klärung, ob die Verwaltung auch "Hartz IV" akzeptiert oder sagt, nee wollen wir nicht. Wenn das geklärt ist, werden wir uns die Wohnung mal anschauen gehen und danach dann zum Arbeitsamt um denen die Wohnung vorzustellen, sollten wir die Wohnung haben wollen. Damit die uns halt schriftlich geben, dass die Miete gezahlt wird und die Kaution usw. Ist die Reihenfolge so akzeptal oder rät uns jemand was anderes?
Viele Grüße
Blunatic
Betroffener
09.11.2005, 22:01
Hallo Blunatic,
das ist schon alles in Ordnung mit der Reihenfolge.
Ich hoffe aber, ihr habt Euch auch einen guten Umzugsgrund überlegt. Einige Hinweise gibt es ja auch in der Broschüre im PDF-Format.
Hallo,
genauso verwirrt war ich auch, als ich nach Beendigung meiner ABM einen ziemlich freundlichen Brief vom Leistungszentrum Segeberg mit der Aufforderung bekam, mich um günstigen Wohnraum zu kümmern.
In diesem Brief ist eine Zahl von 265,00 Euro gefallen und von diesen bin ich auch ausgegangen, daß meine Miete diesen Betrag nicht übersteigen dürfte.
Ich habe mich auch um günstigeren Wohnraum bemüht, aber nichts gefunden; höchstens möblierte Ein-Zimmer-Löcher.
So, seit letzem Monat krieg ich nur den Richtwert von 310,00 Euro und da habe ich gestutzt, denn eigentlich müßten mir ja 265,00 Euro zugestanden werden.
Diesen Mißverstand habe ich gleich schriftlich im Februar bekannt gegeben, aber ich wurde nicht richtig aufgeklärt.
Ich schrieb mir die Finger wund und bat um richtige Information, aber nichts kam.
Außerdem habe ich denen auch rechtzeitig gesagt, daß ich mich mit meiner geschiedenen ausländischen Frau wieder zusammentun will.
Aber anscheinend besteht das LZ darauf, daß ich eine kleinere Wohnung mir suche und wenn ich wieder in Arbeit komme, kommt die Botschaft und sagt njet zu unseren erneuten Heiratsplänen, weil ich nicht genügend Wohnraum zur Verfügung habe.
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