Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie interpretiere ich...
Hallo,
Zuerst zitat.
SGB III § 37b
Frühzeitige Arbeitssuche Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat die Meldung jedoch frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen. [/b]
Wie sollte man d. (rot markiert) Teil verstehen?
Darf es Tag danach oder 2, 5 10 Tage werden?
Wie sollte man das interpretieren?
Für die Antworten - Dank im Voraus
Jack
Betroffener
13.04.2005, 02:03
@Jack,
unverzüglich ist ein Begriff, der sehr eng aussieht, aber auch Kaugummi sein kann. Siehe hier:
Unverzüglichkeit und das Adjektiv unverzüglich bedeuten nach deutschem Recht "ohne schuldhaftes Zögern".
In Deutschland ist der Begriff in § 121 Abs. 1 BGB legaldefiniert.
Alles klar?
woelfchenandrea
19.04.2005, 12:44
Würde sagen innerhalb von 1 bis max. 4 Tagen
Betroffener
19.04.2005, 15:08
@woelfchenandrea
ich muß Dich enttäuschen - das ist nur eine Meinung.
"ohne schuldhaftes Zögern" ist eine Begrifflichkeit, die je nach den vorhandenen Umständen wenige Tage bedeutet, aber auch erheblich mehr sein kann bis zu etlichen Monaten. Und genau das ist das Problem dieser gummierten Formulierung "unverzüglich".
Ebenso ist die umgangssprachliche Gleichsetzung der Begriffe "Garantie" und "Gewährleistung" ohne rechtliche Grundlage, da beide Begriffe im Recht eine vollkommen andere Bedeutung (und andere Auswirkungen) haben.
Schneida
19.04.2005, 22:37
unverzüglich und so
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, wo dann Sanktionen drohten, weil es nicht unverzüglich genug war.
Eine Bescheinigung des letzten Arbeitgebers, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Weiterbeschäftigung in Aussicht satnd, hat dann Schaden abgewendet.
Ich würde immer lieber zu früh als zu spät hingehen. Und zwar wie gewohnt immer mit Zeugen, immer mit schriftlichen Stellungnahmen für die Akte und Kopien zum abstempeln als Eingangsbestätigung.
Das mit den Zeugen und dem schriftlich umd dem bestätigen lassen ist eine der ganz großen "Wunderwaffen". Traurig aber wahr.
Grüße
E.Schneider
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