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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Höhe des Harz IV !!??


Heike
09.11.2005, 09:52
Hallo,
habe da mal eine Frage:
Wir wohnen in Rheinland-Pfalz.
Ich bin Renterin und erhalte 570 Euro Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Bin kronisch Krank und habe eine Behinderung von 70% eingetragen.
Meine Freund ist Harz IV Empfänger und unser gemeinsamer Sohn ist 16 Jahre und noch Schüler.

Jetzt lese ich überall das für den Haushaltsvortand (in dem Fall mein Freund) 345 Euro und für mich 311 Euro und für das Kind 276 Euro bei der Berechnung zustehen.

1.Ich werde ja gar nicht gezählt ausser dass meine Rente voll verrechnet wird.
Mein Freund welcher der Harz Empfänger ist, erhält aber nur 311 Euro in der Berechnung.

Miete haben wir 200 Kalt und 55 Nebenkosten, wobei wir aber über Strom Warmwasser für Bad und Küche haben. Welche nicht in den Nebenkosten enthalten sind.

2.Übernommen wird Anteilig nur 255 geteilt durch drei mal zwei. Also für mein Freund und unseren Sohn.
Das wir Warmwasser über Strom haben, wird gar nicht angerechnet, wodurch wir für die ganzen Stromkosten selber aufkommen müssen.

Ist es zu 1. richtig das die bei meinem Freund nur 311 Euro bezahlen und zu 2. wir keinen Zuschuss zum Strom bekommen, da es doch heisst Warmwasser würde bezahlt werden.


Über Info und Hilfe wäre ich dankbar.

Gruß

Heike

Betroffener
09.11.2005, 13:17
:welcome: Heike,

da gibt es einige Missverständnisse auszuräumen.

Ich gehe mal davon aus, dass ihr alle drei in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammengefasst seid. Dann wirst Du mitgezählt und Deine Rente als Einkommen angerechnet

Unter diesen Bedingungen geht die Bedarfsermittlung wie folgt:

+ 622 € Bedarf 2 Erwachsene in Bedarfsgemeinschaft
+ 121 € ggf. Mehrbedarf für Deine Behinderung (Erwerbsfähige Behinderte, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gem. § 33 SGB IX erhalten - prüfen, ob das geht! - sonst entfällt diese Summe)
+ 267 € Kindesbedarf
+ 255 € Miete
------------------------------------------------
+1265 € Gesamtbedarf
- ??? € ggf. Warmwasserabzug
- 154 € Kindergeld
- 399 € Erwerbsunfähigkeitsrente (da gehen noch Anteile runter für Versicherungen (KV + PV und ein Freibetrag - geschätzt 30%)
------------------------------------------------
+ 712 € über ALG II zu deckender Bedarf mit Miete (wenn die obigen Annahmen richtig sind).

siehe auch hier:
Regelleistungen 2005 im Überblick (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/info/regelleistungen2005.html)

*Hinweise*: Ob Du den Behindertenmehrbedarf bekommst, weiss ich nicht. Auch wie der Abzug bei der Rente ausfällt, kann ich so nicht beurteilen. Hier musst Du also selber rechnen. Es sollten aber ca. 30% vom Renteneinkommen unberücksichtigt bleiben.

Warmwasser und Stromkosten sind aus dem Regelsatz zu bezahlen.

Falls Warmwasserkosten in den Heizkosten bei der Miete enthalten sind, werden die aus den Heizkosten herausgerechnet (Grössenordnung 18% pro Person der Heizkosten)

Was mich allerdings stutzig macht, ist eben die von Dir auch monierte Aufteilung der Miete mit 2/3.

Wenn Du aber wegen der Erwerbslosigkeit Sozialgeld bekommst, dann könnte wiederum die 90% Regel = 311 € zutreffen - was die obigen 622 € auf 656 € erhöhen müsste.

Irgendwas erscheint mir aber in der Berechnung krumm und schief zu sein. Ich würde dringend empfehlen eine Sozialberatungsstelle in Eurer Nähe aufzusuchen mit allen Unterlagen und das überprüfen lassen.

Hier könntet ihr eine solche Stelle in Eurer Region finden:
Adressverzeichnis bei Tacheles-Sozialhilfe (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx)

Viel Erfolg

Heike
10.11.2005, 10:34
:welcome: Heike,

da gibt es einige Missverständnisse auszuräumen.

Ich gehe mal davon aus, dass ihr alle drei in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammengefasst seid. Dann wirst Du mitgezählt und Deine Rente als Einkommen angerechnet

Unter diesen Bedingungen geht die Bedarfsermittlung wie folgt:

+ 622 € Bedarf 2 Erwachsene in Bedarfsgemeinschaft
+ 121 € ggf. Mehrbedarf für Deine Behinderung (Erwerbsfähige Behinderte, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gem. § 33 SGB IX erhalten - prüfen, ob das geht! - sonst entfällt diese Summe)
+ 267 € Kindesbedarf
+ 255 € Miete
------------------------------------------------
+1265 € Gesamtbedarf
- ??? € ggf. Warmwasserabzug
- 154 € Kindergeld
- 399 € Erwerbsunfähigkeitsrente (da gehen noch Anteile runter für Versicherungen (KV + PV und ein Freibetrag - geschätzt 30%)
------------------------------------------------
+ 712 € über ALG II zu deckender Bedarf mit Miete (wenn die obigen Annahmen richtig sind).

siehe auch hier:
Regelleistungen 2005 im Überblick (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/info/regelleistungen2005.html)

*Hinweise*: Ob Du den Behindertenmehrbedarf bekommst, weiss ich nicht. Auch wie der Abzug bei der Rente ausfällt, kann ich so nicht beurteilen. Hier musst Du also selber rechnen. Es sollten aber ca. 30% vom Renteneinkommen unberücksichtigt bleiben.

Warmwasser und Stromkosten sind aus dem Regelsatz zu bezahlen.

Falls Warmwasserkosten in den Heizkosten bei der Miete enthalten sind, werden die aus den Heizkosten herausgerechnet (Grössenordnung 18% pro Person der Heizkosten)

Was mich allerdings stutzig macht, ist eben die von Dir auch monierte Aufteilung der Miete mit 2/3.

Wenn Du aber wegen der Erwerbslosigkeit Sozialgeld bekommst, dann könnte wiederum die 90% Regel = 311 € zutreffen - was die obigen 622 € auf 656 € erhöhen müsste.

Irgendwas erscheint mir aber in der Berechnung krumm und schief zu sein. Ich würde dringend empfehlen eine Sozialberatungsstelle in Eurer Nähe aufzusuchen mit allen Unterlagen und das überprüfen lassen.

Hier könntet ihr eine solche Stelle in Eurer Region finden:
Adressverzeichnis bei Tacheles-Sozialhilfe (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx)

Viel Erfolg

Hallo,
erstmal danke für die schnelle Antwort.
Zu meiner Rente muss ich sagen, da rechnen die von den 570 Euro 472,19 Euro an.
Der Abzug ist wegen der Hausrat-(30 Euro) und der PKW-Haftplichtversicherung (69,71 Euro)
Habe zwar Behinderung von 70% aber ohne Buchstaben od Zahlen in dem Behinderungsbescheid.
Sozialgeld bekomme ich auch nicht, nur meine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit.

Wir bekommen einen Heizkostenzuschlag beim Harz dazu, weil wir mit Holz heizen von 48 Euro
Haben aber Warmwasser nur über Durchlauferhitzer. Da wird nichts gewährt.

Insgesamt bekommen wir 587 Euro Harz.

Hab mir jetzt erstmal ein Termin bei einer Beratungsstelle gemacht, da so richtig blick ich nicht durch bei dem Bescheid über das Harz.

Gruß

Heike