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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neuantrag / Bedarfsgemeinschaft - wie ausfüllen?


Corinna2302
29.11.2006, 11:46
Hallo alle zusammen,

ich lebe von meinem Mann getrennt und bin seit August 06 ALG II -Empfänger, weil ich meinen Job, den ich leider nur 11 Monate hatte, verloren habe.
Jetzt ziehe ich im Januar 07 mit meinen beiden Kindern von Wuppertal zu meinem Freund nach Dormagen, der dort ein eigenes Haus besitzt,
weil mir meine Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt worden ist. Wir kommen nicht füreinander auf, haben kein gemeinsames Konto, keine Gemeinsamen Versicherungen etc.

Ich habe mit meinem Freund einen ganz normalen Mietvertrag gemacht, in dem wir die qm-Zahl des Hauses geteilt angegeben haben,
weil ich mich ja schließlich an den Kosten für Haus, Strom, Wasser etc. beteiligen muss.

Heute morgen war ich bei der ARGE in Dormagen und habe mir dort einen Neuantrag abgeholt, nachdem die ARGe in Wuppertal dem Umzug zugestimmt hat.

Meine Frage jetzt:
Wie muss ich den Antrag denn jetzt ausfüllen???
Ich habe in diesem Forum schon so oft gelesen, daß ich den Teil II, rechte Seite, auf dem Hauptantrag garnicht ausfüllen muss??
Und muss ich dann allein stehend ankreuzen???
Gilt mein Freund dann ganz normal als mein Vermieter?
Ich hab keine Lust irgend etwas zurück zahlen zu müssen... Muss ich angeben, dass mein Freund mir quasi einen Teil des Hauses vermietet??????

Vielen Dank für die Hilfe!

einsamer Wolf
29.11.2006, 18:17
Mit dem Teil II rechte Seite das ist richtig, denn der ist für deinen „Lebensgefährten“ gedacht, den du ja nicht hast.
Du solltest auf alle fälle allein stehend ankreuzen, da sonst die Arge davon ausgeht das es sich um eine Eheähnliche Gemeinschaft handelt und dir dann Kürzungen drohen könnten.
Dann solltest du auf alle Fälle einen Untermietvertrag mit deinem Freund machen und vergesse am besten die Wörter Freund, Lebensgefährte oder ähnliches.
Dann dürftest du erst einmal 1 Jahr ruhe haben vor der Arge und bloß daran denken dein „Freund“ ist dein Vermieter und nichts weiter!
:welcome:

Corinna2302
30.11.2006, 09:29
Hallo,

vielen Dank für die Antwort, das hilft mir schon auf jeden Fall weiter. Aber eine Frage habe ich doch noch.... Ist ein Untermietvertrag denn das gleiche, wie ein normaler Mietvertrag?? Wir haben uns einen Standart-Vertrag gekauft, in dem ist nirgendwo Untervermietung angegeben, halt eben nur die Sachen, die in jedem Mietvertrag auch stehen. Wir haben nur angekreuzt, daß mir keine Wohnung vermietet wird, sondern Einzelräume.... Reicht das so aus?
Vielen Dank schon mal!

efge
30.11.2006, 09:44
Hallo Corinna,

einen Mietvertrag kannst Du nicht benutzen, Du brauchst einen "wahrhaftigen" Untermietvertrag.
Google doch mal und benutze folgende Suchkriterien: +untermietvertrag +muster
Da findest Du das was Du brauchst.

Gruß

Corinna2302
30.11.2006, 09:58
Hallo,

ich habe in einem anderen Beitrag in diesem Forum gelesen, daß, wenn meinem Freund das Haus gehört, ein normaler Mietvertrag genommen werden muss, da ein Untermietvertrag nur benötigt wird, wenn es um eine Mietwohnung geht, wo einer von beiden als Hauptmieter eingetragen ist.... Das verwirrt mich jetzt doch ein bißchen.... Was ist denn jetzt richtig?? Vielen Dank nochmal, ich finde dieses Forum wirklich toll.

efge
30.11.2006, 12:55
Moin Corinna,

Deinen ersten Beitrag habe ich dahingehend interpretiert, dass Du in dem Haus in Dormagen keine separate Wohnung beziehst, sondern eigene Zimmer bewohnst und andere Räume des Hauses (Küche, Bad, WC, etc.) mitbenutzen kannst.
Dann ist ein Untermietvertrag der richtige Vertrag.

Sollte ich hier völlig falsch liegen, dann bitte ich um Korrektur.

Upsala
30.11.2006, 13:08
Ich sehe das etwas anders, weil ja ein direkter Vertrag zwischen Vermieter (Freund) und Corinna zustande kommt.

Dagegen wird ein Untermietvertrag nur abgeschlossen, wenn ein Mieter einen Teil oder den ganzen Wohnraum an einen Dritten vermieten möchte. Allerdings bedarf es dann der Zustimmung des Vermieters für einen Untermietvertrag.

Der/die Dritte im Bund fehlt.
Deshalb meine ich sollte ein normaler Mietvertrag abgeschlossen werden.:mymind:

Bei WIKI (http://de.wikipedia.org/wiki/Untermiete) kann man das dann auch so ähnlich nachlesen, stelle ich gerade fest.

efge
30.11.2006, 13:35
Hallo Corinna,

da rudere ich jetzt zurück und schliesse mich Stupidos Beitrag an. :engel:

Hoffe, dass die anfängliche Verwirrung genauso gewichen ist, wie hier im Norden gerade der dichte Nebel. :)

Anmerken möchte ich noch, dass Ihr die Aufteilung der Wohnung (alleinige Nutzung und gemeinsame Nutzung = analog zu einem Untermietvertrag) im Mietvertrag aufnehmen solltet.

Alles Gute

StephanK
30.11.2006, 17:14
Dagegen wird ein Untermietvertrag nur abgeschlossen, wenn ein Mieter einen Teil oder den ganzen Wohnraum an einen Dritten vermieten möchte. Allerdings bedarf es dann der Zustimmung des Vermieters für einen Untermietvertrag.

Der/die Dritte im Bund fehlt.
Deshalb meine ich sollte ein normaler Mietvertrag abgeschlossen werden.:mymind:Das ist sozusagen total korrekt! :lol:
Ein Untermietvertrag ist immer (und nur) dann am Platz, wenn der eigene Vermieter selbst Mieter und nicht Eigentümer ist.