Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kein ALGII wegen nicht beantragtem Kinderzuschlag?
Hallo!
Ich kämpfe nun bereits seit 6 1/2 Monaten um meinen Anspruch auf ALGII.
Heute habe ich nun die zweite Ablehnung über Leistungen von dem bei uns zuständigen Landkreis erhalten. In der ersten Ablehnung scheiterte es bei mir an der angerechneten Eigenheimzulage, die Widerspruchsbearbeitung dauerte daraufhin über 4 Monate und nun kam nach erneutem Einreichen diverser Unterlagen wie gesagt die zweite Ablehnung.
Diesmal ist die EHZ in den Berechnungen verschwunden, dafür taucht die Kinderzulage in voller Höhe mit 140.- € auf...
Diese wurde von mir jedoch nicht beantragt und infolgedessen habe ich auch keinerlei Leistungen erhalten. Ist das rechtens?!?
Die Anrechnung begründet die SB damit das ich die Kinderzulage nicht beantragt hätte, obwohl sie mich in der ersten Ablehnung dazu aufgefordert hat. Daher wird der "Maximalbetrag fiktiv zugrundegelegt".
Desweiteren taucht (bei ungefähr gleichbleibenden Einkommen meiner Frau) in der Berechnung der einzelnen Monate mal der "Freibetrag Erwerbstätigkeit" auf und mal nicht?!? Ist das normal?
Vorab schonmal vielen Dank für Eure Antworten!
MfG homer
Betroffener
10.11.2005, 02:14
:welcome: homer,
die Bearbeitungszeiten sind natürlich masslos daneben. Da wäre ich denen schon nach 1 Monat auf die Pelle gerückt und hätte mich mit dem Chef dieses Vereins auseinander gesetzt.
Inhaltlich kann ich nicht viel dazu sagen.
Es konnen sogar vom Amt andere Leistungen beantragt werden, wenn Du es nicht selber tust. Da wird wohl jede Lücke ausgenutzt, um nicht zahlen zu müssen. Und wenn Du dazu aufgefordert wurdest, es aber nicht getan hast ...
Möglicherweise hätte es ja eine Ablehnung gegeben, und das Amt wäre dann wieder in der Zahlungspflicht gewesen.
Könnte es sein, dass bei Deiner Frau das Enkommen um eine Schwellgrenze pendelt?
@betroffener
Ich bin erst kurz Mitglied in diesem Forum, lese interessiert viele Beiträge. Deine schätze ich sehr.
Was die Bearbeitungszeit von Anträgen auf Hartz IV oder in diesem Fall auf Widersprüche angeht, liegt das doch alles noch im normalen Zeitrahmen. Bei mir war es damals so, dass ich auf meinen Widerspruch (da noch A’hilfe) im Juli 2003 erst im Mai 2004 Antwort erhalten habe. Ich stand auch regelmäßig auf der Matte, auch bei dem AA-Leiter, jedoch ohne Erfolg. Auch sonst habe ich schon viele Erfahrungen (meist negative) mit dieser Verwaltungsagentur gemacht. Seitdem ich aber aus „sicherer Quelle“ weiß, wie bei der AA und dem Landkreis Anträge bearbeitet werden, wundert mich nichts mehr. Da auch der Öffentliche Dienst von Reformen nicht verschont geblieben ist, sind dort Abteilungen aufgelöst und Mitarbeiter (meist unfreiwillig) versetzt worden. So u.a. auch in die neu gegründete Behörde, wo Hartz IV Anträge bearbeitet werden. Das erledigen nun Leute, die aus Bauwesen (wie meine Quelle), Zulassungsstelle, Bücherei, aber auch (muss ich fairerweise sagen) aus aufgelösten Sozialämtern kommen. Sie wurden zwar geschult, aber….?!
@homer
Ich bin davon überzeugt, dass dir nie Hartz IV bewilligt wird, weil diese Leute immer einen Grund finden werden, deinen Antrag abzulehnen. Denn, Priorität hat, Anträge die nicht gleich beim ersten „Überfliegen“ eindeutig sind, abzulehnen. Jeder Mitarbeiter hat ein internes Punktekonto. Für jeden erfolgreich abgelehnten Antrag bekommt er ein (ich nenne das hier mal) Sternchen. Je mehr Sterchen, umso dienlicher für seinen Bewährungsaufstieg. So etwas nennt man Mitarbeitermotivation. Ob diese Vorgehensweise in ganz Deutschland so praktiziert wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Hier bei uns ist es so. Trotzdem weise ich ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den von mir gemachten Äußerungen lediglich um meine eigene Meinung handelt.
Einerseits bin ich ganz froh, außer meiner all vierteljährlichen Meldung, dass ich nichts mehr mit diesem Haufen zu tun habe. Auch wenn es finanziell öfters eng wird, irgendwie schafft man es immer (noch).
Betroffener
11.11.2005, 11:14
@Joelo,
Du hast die "überhängigen" ehemaligen Post-Mitarbeiter vergessen, die in der Telekom eigenen Beschäftigungs- und Verleihfirm Vivendis "geparkt" sind.
Etliche davon bearbeiten auch Hartz IV Anträge.
Zu den anderen angesprochenen Vorgängen in den Ämtern.
Das ist durchaus vorstellbar, das die Praxis wirklich existiert.
Mir kam auch zu Ohren, dass den Sachbearbeitern entgegen dem gesetzlichen Beratungsauftrag sozusagen bei Strafe verboten ist, die bedürftigen Hilfesuchenden zu beraten - sprich auf Möglichkeiten hin zu weisen, was sie noch beantragen könnten.
Nur so wird auch die in der Praxis erkannte amtliche Verweigerungshaltung (anstelle einer wirksamen Hilfestellung) erklärbar.
Denn solche Unmenschen sitzen nicht hinter dem Schreibtisch - aber das eigene Hemd ist näher.
:welcome: homer,
die Bearbeitungszeiten sind natürlich masslos daneben. Da wäre ich denen schon nach 1 Monat auf die Pelle gerückt und hätte mich mit dem Chef dieses Vereins auseinander gesetzt.
Das nützt nix, es kommen immer die gleichen Ausreden...
Es konnen sogar vom Amt andere Leistungen beantragt werden, wenn Du es nicht selber tust. Da wird wohl jede Lücke ausgenutzt, um nicht zahlen zu müssen. Und wenn Du dazu aufgefordert wurdest, es aber nicht getan hast ...
Möglicherweise hätte es ja eine Ablehnung gegeben, und das Amt wäre dann wieder in der Zahlungspflicht gewesen.
In der Ablehnung stand "Bitte stellen sie eine Antrag auf Kinderzuschlag bei Ihrer Familienkasse".
Ich habe es nicht getan, weil mir bei der Familienkasse gesagt wurde, das bei einer ALG II Ablehnung auch beim Kindergeldzuschlag wenig Chancen hätte was zu bekommen zudem würden bei laufenden ALGII-Widersprüchen sowieso keine Mittel bezahlt!
Könnte es sein, dass bei Deiner Frau das Enkommen um eine Schwellgrenze pendelt?
Ja, das ist wohl das Problem, die versuchen jetzt natürlich jede Lücke zu nutzen um nix zu bezahlen. Die SB wollte auch noch die Kontoauszüge der letzten 6 Monate, bekommen hat die keinen von mir... wär ja noch schöner!
Ich werde mir jetzt einen Anwalt nehmen, vielleicht kann der da noch was ausrichten. Da ich mich jetzt selbstständig mache, habe ich auch weder Zeit noch Lust mich weiter persönlich darum zu kümmern.
Ist das eigentlich richtig, das es der befristete Zuschlag zum ALGII nur draufgerechnet wird, wenn ALGII-Anspruch besteht bzw. wird dieser überhaupt nicht in die ALGII Berechnung mit einbezogen?
Gruß homer
Betroffener
11.11.2005, 17:04
Hallo homer,
Du hast genau den Punkt getroffen.
Mit dem Ablehnungsbescheid des Kinderzuschlages musst Du wieder zur ArGe und dann sind die zahlungspflichtig.
Da Du es beantragt hast und Du keinen Ablehnungsbescheid vorlegen kannst, sind die jetzt fein raus mit der unterstellten Leistung des Kinderzuschusses. Das ist zwar irgendwo ganz link, aber offensichtlich rechtens.
Deine andere Frage bezüglich des befristeten Zuschlages hatte ich gerade eben hier beantwortet:
Befristeteter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld I (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=45326#45326)
Da stehen alle Details dazu drin. Hat man Euch den etwa auch vorenthalten?
Der befristete Zuschlag kommt ohne Anrechnung oben drauf auf ALG II.
Der soll ja gerade den Wechsel von ALG I zu ALG II abfedern, damit die Leute nicht gleich so krass abstürzen.
Ich werde mir jetzt einen Anwalt nehmen, vielleicht kann der da noch was ausrichten. Da ich mich jetzt selbstständig mache, habe ich auch weder Zeit noch Lust mich weiter persönlich darum zu kümmern.
Zumindest auf letzteres wird offensichtlich ganz hart spekuliert.
Und etwas Vorsicht mit dem Anwalt - der wird nicht unbedingt benötigt, kostet aber Geld. Siehe bitte auch hier:
Sozialgericht - Hinweise: Sozialgericht - Hinweise zum Verfahren (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?sid=42d9c0b8fd01befb09621b22295514bd#47)
Ich wünsche viel Erfolg.
Der befristete Zuschlag kommt ohne Anrechnung oben drauf auf ALG II.Der soll ja gerade den Wechsel von ALG I zu ALG II abfedern, damit die Leute nicht gleich so krass abstürzen.
Das klärt leider nicht ganz meine Frage:
Wird der befristete Zuschlag überhaupt erst oben draufgeschlagen, wenn bei der Berechnung ohne ihn Bedarf festgestellt wurde, sprich ein negativer Betrag bei der Rechnung SUMME BEDARF minus SUMME EINKOMMEN rauskommt? Bei mir kommt hier dank des voll angerechneten Kinderzuschlags immer 50 - 100 € zuviel raus. Und (in Folge dessen?) taucht der befristete Zuschlag mit keinem Wort in den Berechnungen auf...
Und etwas Vorsicht mit dem Anwalt - der wird nicht unbedingt benötigt, kostet aber Geld.
Ich hoffe meine Rechtschutz (inkl. Sozialrecht) bezahlt das (bis auf die 150 € Selbstbehalt :?).
MfG homer
Betroffener
12.11.2005, 01:45
homer,
jetzt habe auch ich das verstanden.
Ohne ein Euro ALG II auch kein befristeter Zuschlag.
Aber bei vielen taucht der befristete Zuschlag wohl oft erst nach einem Widerspruch auf - denn die meisten wissen davon nichts.
Hallo!
@ Joelo: Ich arbeite ja auch als Sachbearbeiterin für ALG II-Anträge und kann dir sagen, bei uns gibts keine Belohnung für abgelehnte Anträge oder wenn jemand, der Leistungen bezieht, einen Einstellungsbescheid bekommt. Mag aber sein, dass das anderswo so ist :(
Die Bearbeitungszeit von Widersprüchen ist wirklich lang. Die Widerspruchsstellen sind personell absolut unterbesetzt, weil wohl anfangs die Zahl der Widersprüche komplett unterschätzt wurde. Mehr als abarbeiten können die Mitarbeiter die Widersprüche nun ja auch nicht. Normalerweise geht es nach dem Datum, wann er eingereicht wurde. Wenn es aber um wirklich existentiell entscheidene Sachverhalte geht, werden sie vorgezogen. Was ich meine - manches sind ja allgemein gehaltene Widerspruche (warum z.B. nur 298 € Regelleistung statt 331 € - im Osten), die mit der konkreten Leistungsbewilligung nicht wirklich was zu tun haben, sondern wo es mehr um Erklärung geht und manche Widersprüche drehen sich ja um die Leistungen, die sind dann dringlicher.
Zum Kinderzuschlag! Wir sollen so verfahren, dass - wenn einer Einkommen hat und daher nur ganz knapp Anspruch auf ALG II hat, wir ihn darauf hinweisen sollen, dass er Kinderzuschlag beantragen muß! Dafür wird dann eine Frist gesetzt, bis wann das passiert sein sollte und es wird ein Nachweis über die Antragsstellung gefordert. Wir gehen aber trotzdem erst mal in Vorleistung, denn ohne Geld dastehen lassen, geht ja nicht. Es wird aber gleichzeitig ein Erstattungsanspruch an die Familienkasse gestellt. Denn wenn sich herausstellt, dass Kinderzuschlag gewährt wird, würde das ALG II ja nicht mehr gezahlt werden und damit das nicht auf dem Rücken der Bürger ausgetragen wird, regeln wir Behörden das untereinander.
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