Schneida
09.11.2005, 16:24
Hallo zusammen,
rein zufällig bin ich auf folgende Seite gestoßen:
http://www.klaus-krusche.de/rechtsgrundlagen.htm
Dort las ich einen Artikel zum Thema "Rechtsgrundlagen Deutschland/ Weimarer Republik"
Darin heißt es u.a.:
Laut Art. 25 GG ist die BRD verpflichtet, den Völkerrechtsregeln immer Vorrang vor Bundesrecht zu geben.
Auch aus dieser Sicht steht fest, daß alle seit 29.09.1990 in der BRD beschlossenen Gesetze und alle von da an von BRD-Behörden ergangenen Rechtsbescheide rechtsungültig sind.
Hiernach sind auch alle Steuern- und Abgabenbescheide seit dieser Zeit rechtsungültig.
Heißt das tatsächlich, dass alle unsere Gesetze keine Gültigkeit besitzen? Wenn ja, dann müsste das doch auch auf die Hartz-Gesetze zutreffen.
Wie seht ihr das?
rein zufällig bin ich auf folgende Seite gestoßen:
http://www.klaus-krusche.de/rechtsgrundlagen.htm
Dort las ich einen Artikel zum Thema "Rechtsgrundlagen Deutschland/ Weimarer Republik"
Darin heißt es u.a.:
Laut Art. 25 GG ist die BRD verpflichtet, den Völkerrechtsregeln immer Vorrang vor Bundesrecht zu geben.
Auch aus dieser Sicht steht fest, daß alle seit 29.09.1990 in der BRD beschlossenen Gesetze und alle von da an von BRD-Behörden ergangenen Rechtsbescheide rechtsungültig sind.
Hiernach sind auch alle Steuern- und Abgabenbescheide seit dieser Zeit rechtsungültig.
Heißt das tatsächlich, dass alle unsere Gesetze keine Gültigkeit besitzen? Wenn ja, dann müsste das doch auch auf die Hartz-Gesetze zutreffen.
Wie seht ihr das?