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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Heizkosten bei "zu großer" Wohnung III


StephanK
29.11.2006, 23:17
Gericht: Landessozialgericht Sachsen
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 24.10.06
Aktenzeichen: L 3 B 158/06

Kernaussage: Auch wenn eine Wohnung "unangemessen groß" ist und deswegen die Miete vom Alg II-Träger nur teilweise übernommen wird, müssen die Heizkosten komplett übernommen werden.

Das Gericht begründet dies damit, dass das Gesetz die Heizkosten bewusst getrennt von den übrigen Kosten der Unterkunft behandele. Heizkosten seien nur dann unangemessen, wenn dies auf unwirtschaftlichem Verhalten beruhe; ansonsten müssten sie schon deswegen vollständig getragen werden, weil sie in hohem Maß von Faktoren abhängig seien, die durch den Mieter nicht beeinflussbar sind (Heizanlage, Isolierung usw.).
Mit dieser Entscheidung ist das Thema hoffentlich ausgestanden.

Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=61786) des Beschlusses