Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG2:Welche Gemeinschaft ist man denn nun?
Hallo,da sind nun wir! Als Neulinge grüßen wir alle recht herzlich.
Hmm,dann fang ich mal an.1 männliche Person wohnte bis Ende September in Ratingen und bezog von dort aus ALG2 für sich ganz alleine in Höhe von 728€ und ein paar Zerquetschte.Im Hinblick darauf das er seine Wohnung zum Ende September gekündigt hatte( zu viele Mängel die Vermieter Sache waren),teilte er dies mündlich einem Mitarbeiter der ARGE schon mal so nebenbei mit,mit dem Zusatz das er aber noch nicht genau wüßte,ob er evt. nach DÜSSELDORF zieht (anderes ARGE Zuständig) oder nach Lintorf zu seinen Eltern zurück( ARGE Ratingen wäre auch für Lintorf zuständig);darüber wollte er nochmals mit ihnen sprechen und ihre Entscheidung abwarten.
Leider entschieden diese sich gegen ihn,aus Angst vor Abzügen :patsch:
Also auf nach Düsseldorf,denn der September ging zu Ende :sad: und es mußte ja eine Bleibe her.
Anfang Oktober mußte er feststellen,das sein Geld noch nicht überwiesen wurde ( Bewilligung ist auf Ende November datiert)
Als er persönlich nachfragte,warum noch kein Geld ankam,teilte sein Sachbearbeiter ihm mit,das er sich ja äußerte nach Düsseldorf zu ziehen.
Stimmt ja gar nicht,was ist mit Lintorf passiert? Nix stand fest.Er sollte sich ja noch mal melden,wenn er wüßte wohin.Und Nu?
Oh Gott und da kam ich + 2 ins Spiel,denn eigentlich sind wir ein Paar,aaaber da ich meine Kinder schon lange alleine groß ziehe( und das sind sie 17 und 13,beide noch Schüler) und ich mit meinem Gehalt,Kindergeld und Unterhalt für beide gerade selber so hinkomme,wir aber in der kurzen Zeit keine Wohnung finden können für ihn und er ja seit Oktober Geldlos ist,bat ich Ihm an zu uns zu ziehen.Nur ich kann und will Ihn nicht auch noch mit finanzieren und sehe das auch irgendwie nicht ein. :wut: Eine Frau die nen Mann aushält!
Wie kommt er sich dabei vor? Er hat sich zwar bei mir angemeldet,aber der Mietvertrag und alles andere läuft auf mich.So will es auch mein Vermieter.Und ich! Und mein getr.lebender Mann der mit in unserem ehrenwerten Haus wohnt. :-)
Dann die Vorstellung bei der ARGE DÜSSELDORF~HORROR~ dies tat er nach der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt am selbigen Tag.
Doch EI der DAUS ( er bekam den Antrag persönlich mit inkl.eines neuen Termins zur Abgabe).
Den er aber nicht wahrnehmen konnte,weil nicht alle Unterlagen vollständig waren.Und diesen ( 8.00 Uhr morgens) auch nicht absagen,weil wo soll man da anrufen? Entweder Waaarteeeeschleife oder tut tut tut :-x BESETZT hmmmmm also wieder persönlich hin,neuen Termin geholt, Antrag mit Unterlagen abgegeben ( fehlen natürlich immer noch welche*gähn*
Ach ja und einen Nachweis soll er darüber bringen,das MANN schon im Oktober da war und den Antrag holte,denn darüber kann FRÄUlein vom Amt nix finden und diesen hätte er sich ja auch aus dem Netz ziehen können.Was soll mir das sagen???
Keine Knete für Oktober und im November auch noch nicht :Respekt:
Aber FRAU ohne Amt ja nicht doof,entwarf mal eben einen Guuuten Nachweis.Ich hoffe Sie hat Spaß daran :engel:
So,jetzt muß ich mich erst mal setzen,denn ich glaube ich bin fertig.
Bis auf ein paar klitze kleine Frägelchen:
Was dürfen die mir verdammt noch mal abziehen,bzw.Ihm anrechnen,hin und her schieben,dividieren,WURZELN oder NULLEN? :wut: heul
Ich gehe hart dafür arbeiten,er hatte mal hart dafür gearbeitet,die Kiddis müssen es noch.
Es sind doch nicht SEINE...
Spaß beiseite:
Ist Kindergeld anrechenbar?
Was ist mit dem Unterhalt,den die Kids von Ihren Vätern bekommen? Ja,es gibt 2 davon...
Ich verdiene knapp 1000€ netto minus die Notwendigen Ausgaben,der Kredit und so.
Oder ist alles so einfach und ich weigere mich zu zahlen,weil wir nicht eheähnlich sind? Was ist eheähnlich? Wie ähnlich ist sich eine Ehe?
Und ich bin ja eh noch verheiratet,zwar getrennt,aber verheiratet.
In einem Mietshaus.Gemeinsam.
Ja was bin ich denn dann nun?
Eine verheiratete getrennte,die in einer BedarfseheähnlichenWohngemeinschaft lebt!!!!
:P das habe ich nirgendswo im Antrag zum ankreuzen gefunden :kotz:
So,Ihr seit mich los.Dankeeee :D für's lesen und ich hoffe auf Antworten
Ganz liebe Grüße von
Manu und den anderen....
Betroffener
16.11.2005, 22:11
:welcome: tolkon Manu,
ich will es kurz machen.
Dein Untermieter darf auf gar keinen Fall irgendwas von eheähnlich ankreuzen oder von Dir da reinschreiben - ausser dass Du die Vermieterin bist und so und soviel Miete und Heizkosten bekommst.
Ansonsten sehe ich ein Drama am Horizont heraufziehen.
Siehe auch hier zum Thema Bedarfsgemeinschaften: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)
und zu den verschiedenen anderen Themkreisen zu ALG II.
Werte bei Kosten der Unterkunft
Bezüglich der Kosten der Unterkunft gibt es keine allgemeingültige Regelung bezüglich der "angemessenen" Höhe, da das zum einen durch die Lage regional unterschiedlich ist und auch noch dazu regional unterschiedlich gehandhabt wird.
Vielfach werden bei der Heizung Werte zwischen 0,80 € bis 1,00 € als "angemessen" betrachtet.
Infos zu den Höchstgrenzen für Miete und Heizung je m² gibt es auf jeden Fall im zuständigen Rathaus, die dort auch meist telefonisch abfragbar sind.
Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft sind hier abrufbar:
Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft in verschiedenen Regionen (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/kdu&localparams=1&range=0,30)
ALG II Antrag
In einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft eines eheähnlichen Verhältnisses wird davon ausgegangen, daß die Partner für ein ander einstehen (Definition siehe unten).
Einkommen des einen wird auf den gemeinsamen Bedarfsanspruch hochgerechnet und führt dann meist dazu, daß der ALG II Anspruch nicht wirksam wird, die Krankenversicherung selber getragen werden muss (Familienversicherung greift hier nicht!), usw., weil das Partnereinkommen bei oder über der Bedarfsgrenze für beide (598 € Ost, 622 € West zzgl. Miete) liegt.
Sofern die Bedingungen der eheähnlichen Gemeinschaft nicht zutreffen, was m.E. für die meisten unverheirateten Paare gilt (sonst hätten sie geheiratet - Details siehe unten) ist der wichtige Punkt die Wohngemeinschaft von zwei oder mehr Personen.
Auf den ALG II Antrag gehört das Kreuz dann zu Alleinstehend:
Bei Kosten der Unterkunft wird dann eingetragen, daß die Miete in Höhe von xxx€ und die Heizkosten in Höhe von xx€ aufgeteilt werden (hälftig oder anteilig).
Erläuterung der Agentur für Arbeit zu diesem Thema:
Wie unterscheidet sich eine Bedarfsgemeinschaft von einer Haushaltsgemeinschaft?
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden minderjährigen, unverheirateten Kindern. Kinder zählen jedoch nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können. In der Definition sind Partner/in: der/die nicht dauernd getrennt lebende Ehemann/-frau oder die Person, mit der der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Bindungen.
Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft?
Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die so eng ist, dass sie von den Partnern ein gegenseitiges Einstehen im Bedarfsfall erwarten lässt. Indizien sind insbesondere eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Betreuung und Versorgung von Kindern im Haushalt sowie die wechselseitige Befugnis, über das gemeinsame tägliche Wirtschaften hinaus über Einkommens- und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen.
Was passiert, wenn ich in einer Wohngemeinschaft lebe?
Im Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen die Antragsteller keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines Mitbewohners machen. Es reicht in den Fällen einer reinen Wohngemeinschaft aus, wenn im Formular der Mietanteil des Mitbewohners genannt oder die Untermietzahlung als Einkommen angeben wird. In einer Wohngemeinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen können sich somit theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemeinschaft gibt.
Alles klar?
Viel Erfolg (und vielleicht sucht sich MANN ja doch schnellstens eine eigene Bleibe)
:D Hallo Betroffener,
erst einmal vielen lieben Dank für Deine Antwort!!! :danke:
Dann leg ich auch gleich mal wieder los und berichte,wie es uns weiter ergangen ist :patsch: puh,war harte Arbeit bis jetzt,aber wie gut das ich immer so hartnäckig bin....
ALSO: Wir sollten bis zum 17.11.2005 diverse Unterlagen die natürlich mich betrafen noch einreichen,damit der Antrag weiter bearbeitet werden kann.Das taten wir auch überpünktlich,nur wir mußten leider feststellen,das nun unsere zuständige Sachbearbeiterin nur eine halbe Stelle besetzt.Im Klartext: Freitags isse NIE da und man lese an ihrer Tür;vom 20.11.-25.11.2005 auch nicht! :-x
Es gab nur einen Hinweis darauf,wo man Unterlagen abgeben kann.Dies versuchten wir auch,nur dieser Sachbearbeiter konnte die zwar annehmen,aber mehr auch nicht,weil es gibt ja KEINEN Zugriff auf diese Akten wenn ein Kollege Urlaub oder sonstiges hat.
Tja,da MANN aber dringend Geld brauchte,baten wir mündlich um Vorschuß.Dies ginge überhaupt nicht,weil wie ja schon erwähnt,er könnte nur die Unterlagen annehmen,das andere müßten wir dann klären,wenn die Kollegin wieder da ist.
Doch da kam ich dann :wut: ins Spiel und verlangte SOFORT nach dem zuständigen Vorgesetzten dieser Abteilung.Oh Wunder,diesen bekamen wir auch zu sprechen,hat zwar ein wenig gedauert,aber immerhin.Ihr kurz erklärt worum es ging und da schau her,plötzlich kam man doch in das besagte Büro der verreisten Dame und fand sogar die AKTE :Respekt:
Man teilte uns mit,das es aber bis zu einer halben Stunde dauern kann,bis der neue Bearbeiter sich in die Akte eingelesen hat.Egal,Wir haben ja Zeit :P
Es dauerte natürlich länger.Dann kam dieser Sachbearbeiter und wollte uns AUF DEM GANG vor fremden Leuten!!! seine Entscheidung mitteilen.
Also da stieg meine :wut: WUT noch mehr und ich verwies ihn darauf das doch bitte unter 4 Augen in seinem Büro zu klären. :lol:
Tat er auch.Doch was ich dann hörte putschte mich so Richtig auf.
Da ich ja soviel Geld verdiene und Unterhalt durch die Kinder habe und wir Eheähnlich angekreuzt haben( man hat ja keine andere Wahl und außerdem hätten die das so oder so vermutet und so berechnet) würde MANN nix bekommen :?
Komisch Komisch,wieso er so argumentierte,obwohl er die Unterlagen die zur weiteren Berechnung ja bis zum 17.11.2005 angefordert wurden,noch gar nicht gelesen hatte????
Wofür sollten wir diese dann da hin bringen??? :patsch:
Nun gut,dann mußte ich doch mein Ass aus dem Ärmel ziehen und präsentierte Ihm direkt meinen schriftlichen Widerspruch mit 10 Argumenten und so.Der Ärmste war so verdattert und fragt wieso ich denn nun schon schriftlich Widerspruch einlegte,obwohl wir noch gar keinen schriftlichen Bescheid von der ARGE erhalten hätte? Ja ist der blöd?
Die Ablehnung hatte er uns doch gerade mündlich mitgeteilt!!!!
Also machte ich ihm mit meinem weiblichen Charme klar,das er sich gefälligst noch mal zu setzten hat,sich den Widerspruch durch liest und den Antrag NEU bearbeitet.WOW,zum 1.ten Mal zittert ein Mann vor mir.Er wurde leicht nervös;wir bestanden natürlich auch auf einen Vorschuß,schriftlich.
Er knatschte: "Das kann aber dauern". Pf,mir doch egal. :D
Auf die Frage:" Wie lange kann man denn dann Geld an diesem Vorschuß Automaten abholen? ( sowas gibt es da!) kam die Antwort:" Ich glaub nur bis 13 UHR".
Ja wie verunsichert ist der denn jetzt? Als ich diese Frage einem anderen Kollegen stellte ( weil ich mir schon dachte das dies nicht sein kann),kam die Antwort:" Bis der Automat leer ist oder das Gebäude um halb 4 schließt!"
Aha,wußte ich es doch,geht doch.
Als wir dann die 4 Std.Wartezeit erreicht hatten,wurden wir in ein anderes Büro gebeten.Dort erhielten wir dann eine geladene Geldkarte mit einem Vorschuß von 150€ inkl.einer Drohung das die ARGE die Staatsanwaltschaft einschalten würde,wenn sich heraus stellt das WIR Sozialleistungen erschleichen! Ja spinnt denn dieser Kollege auch? Wieso erschleichen? Meine Argumente,warum Wir uns als NICHT eheähnlich sehen,sind ja wohl gut begründet.
Ein kleiner Auszug daraus: Weil ich noch verheiratet bin un nur getrennt lebe und meinem Ehegatten zu Unterhalt verpflichtet bin,wenn was ist.Weil ich meinen Lebensstandart und den meiner Kinder (die Nicht von Ihm sind),einschränken will.Das Kindergeld und der Kindesunterhalt definitiv immer für die Kinder verwendet wurden und das soll auch so bleiben.Weil ich genug zu bezahlen habe,was die ARGE natürlich nicht berücksichtigt.Weil er erst seit Oktober bei mir gemeldet ist aus Not,weil seine Eltern ja abgesprungen sind und soll ich ihn als Obdachlosen rumlaufen lassen? Und verschiedene andere Argumente.
Also Geld geholt und ab nach Haus.
Ein paar Tage später klingelt es an der Tür.Durch die Sprechanlage ( die MANN bediente) kam gerufen: " Stadt Düsseldorf" oder so ähnlich.
MANN sagte mir Bescheid und verkrümelte sich erstmal.Ich ging zur Tür.
Öffnete diese einen Spalt( weil,es war zwar schon 13.30 Uhr,aber ich war noch im Schlafdress denn ich lag noch im Bett;war ja krank geschrieben).
Diese Person war männlich und hatte sich nicht ausgewiesen und wollte mal eben rein kommen um die wohnlichen Bereiche von MANN prüfen,weil wir ja eheähnlich sind oder so.
Hier mal so in etwa der Dialog:
ICH:" Ja bitte?"
Der Fremde:"Ich möchte mal eben rein,weil Sie ja mit MANN hier leben und die Bereiche überprüfen,wegen eheähnlich oder so."
ICH:"Nein,lasse ich Sie nicht.Er ist hier gemeldet und ich bin die Mieterin alleine.Er wohnt nur hier."
Der Fremde:"Wenn ich das nicht mache,dann vermerkt er das ich mich weigerte ihn reinzulassen und das würde dann als eheähnlich angesehen werden.Ich könnte ja meine Bereiche verschließen.Er müßte nur die von MANN sehen und so"
ICH:"Dann sollte er doch bitte auch einen Termin mit MANN ausmachen und wieder kommen.Außerdem müßte er mich auch darauf aufmerksam machen,das ich ihn NICHT reinlassen muß.(hab jetzt leider nicht das entsprechende Zitat zur Hand)
Der Fremde:"Termine gäbe es ja wohl nicht,denn dann könnte man sich ja vorbereiten( so ein Quatsch;das hätten wir schon seit Antragstellung machen können! Wir wußten ja was auf uns zu kommt!) Also er möchte jetzt rein und ich könnte wie gesagt meine Bereiche zu machen."
ICH:" Nein,ich lasse Sie nicht rein,denn ich liege auch noch im Bett und möchte meine Ruhe haben".
Der Fremde:" Ach Sie liegen doch nicht im Bett,Sie stehen doch hier!"
( HALLO!!! Wie unverschämt und dreist ist das denn?)
Und er müßte mich auf gar nix hinweisen."
ICH:"Also wissen Sie was,wenn Sie prüfen möchten,dann machen Sie auch einen Termin mit MANN aus,weil Sie ja zu ihm wollen und nicht zu mir laut Ihrer Aussage und kommen wieder.Und was negatives dürfen Sie nicht schreiben,weil Sie ja nix prüfen konnten.AUF WIEDERSEHEN!"
Man hatte ich mal wieder WUT :wut:
Tja und seit diesem Tag warten wir auf irgendeinen schriftlichen Bescheid,weil Geld ist schon genug angekommen aufs Konto.Es gab für Oktober und November ne gute Nachzahlung!
Und mein Widerspruch und Beschwerde über diesen Vorfall liegen auch schon bereit.Nur da wir ja noch nix schriftliches in den Händen haben,weiß ich ja nicht wohin mit dem Widerspruch.Denn den Namen von dem Neuen Sachbearbeiter haben wir ja auch noch nicht.
Aber immerhin ein Anfang und wie heißt es so schön von MARIO BARTH?
" Männer sind Schweine, Frauen aber auch!!!! HiHi...bin ein wenig stolz :engel:
Zum Schluß noch....Danke fürs lesen und die Antworten.
Wir melden uns wenn es weiter geht.
Tschö
Manu ( TOLKIN)
Betroffener
28.11.2005, 11:11
@Manu (Tolkin)
:Respekt:
ich bin stolz auf Dich.
Das ist Dir hervorragend gelungen.
Vor allem darfst Du auch niemanden in die Räume Deines Mieters lassen. Das wäre Deinerseits Hausfriedensbruch.
Hallo tolkin,
schönes Ding, gefällt mir.
auch meinen :Respekt:
mfg
border
Nabend Betroffener
Nabend Border.....vielen lieben Dank für Eure Antworten :jumper:
Da bin sogar ich jetzt mal ein wenig :oops: geworden
Also wie gesagt....die Fortsetzung kommt bestimmt
LG
Manu
...und pass auf - die sind im Stande und kreuzen unangemeldet bei Dir auf.
Und finden im Badezimmer seine Zahürste oder sein Rasierwasser.
Dann seid Ihr eheähnlich
ich weiss zwar auch nicht, was die Zahnbürste damit zu tun hat. Aber die Logik dieser Leute versteht ja eh niemand
Hallo setus,
warum den "Teufel an die Wand malen"? Möglicherweise hast Du den Beitrag von Tolkin nicht ganz zu Ende gelesen. ;-)
Denn da hat Tolkin recht eindrucksvoll dokumentiert, wie mit „Hausbesuchen“ umzugehen ist.
Ein liebes Hallo erst einmal an Alle!
Sorry das ich etwas länger nicht geschrieben habe,aber ich war leider krank.Und obwohl es so kurz vor den Feiertagen ist,wollte ich mich dennoch mal melden,um Euch mitzuteilen wie es weiter ging.
Also natürlich kam nach dem 1.ten Besuch des netten Herrn dann einige Tage später der 2.te Besuch.Wieder OHNE Termin! :wut:
Doch diesmal ist er sehr schlau vorgegangen und wollte Auskünfte von einem Nachbarn.Süß :-)
Dieser gab Ihm den Hinweis,das Er sich bitte an den Hausmeister wenden soll,um Auskünfte zu bekommen.( kurze Info: dieser Hausmeister ist mein getrennt lebender Ehemann *grins*)
Gesagt getan.Er klingelte also und bekam auch Einlass(wieder mal ohne sich auszuweisen!)Aber egal;mein Ex und seine Freundin haben ja nix zu verbergen.Da kamen dann so Fragen wie:
1) Wie lange MANN schon bei mir wohnt? (doofe Frage,das stand ja bei MANN im Perso)
2) Wie das Verhältnis so ist,weil vom Alter her würde das ja super passen Beziehungsmäßig! HALLO;es gibt ja wohl auch genug Paare da gibt es enorme Altersunterschiede!!! Hab ich was verpaßt durch die lange Krankheit oder was?
Die anderen dummen Fragen kann ich gar nicht mehr wiedergeben.
Also dieser NETTE Herr vom Amt muß wirklich einen an der :patsch: haben.Mit was für Gründen der eine Beziehung definiert.Dann ist es wirklich dumm gelaufen für Ihn.Denn dran gedacht hat er bestimmt nicht,das es EX-Partner gibt die sich blendent verstehen.HAHAHA!
Tja,falschen getrennten Mann befragt,der würde nie was über mich erzählen oder seine Freundin die meine Beste Freundin geworden ist.HOHOHO
Natürlich haben se dierekt runter zu mir gerufen und mich gewarnt das er auf dem Weg ist und da; BING........es hat geklingelt.
Und irgendwie sagte mir meine innere Stimme: Mach die Kette vor die Tür! Denn er wurde auch diesmal etwas aufdringlicher.
Ich war mal wieder nicht angezogen,weil ich im Bett war wegen meiner Krankheit immer noch.
Einige Auszüge aus dem Gespräch:
Ich: Ja bitte?
Der Besucher: Lassen Sie mich mal bitte rein,er würde gerne mit mir und MANN sprechen.
ICH: Nein,ich laß sie nicht rein.Hatte ihnen doch schon beim letzten Mal gesagt: NUR MIT TERMIN! und ich bin nicht angezogen,weil ich immer noch krank bin und im Bett liege.Und er beim letzten mal gesagt hat,das er nur mit MANN sprechen muß und nicht mit mir und nun wollte er doch mit mir sprechen und ach.....hab ihm das gleiche wie beim letzten Mal verklickert und dies und jenes und blablabla.War ein echtes :fighten: und Türe zu!
Doch da....scheiße....mir fiel was ein!
Türe wieder auf...HALLO.....könnte ich diesmal ihren Ausweis mal sehen? (er hatte sich nämlich wieder nicht ausgewiesen!)
Schob er mir in den Tür Spalt,gab ihn aber nicht her,weil ihm angeblich dadurch schon einmal einer abhanden kam(was für ein Stuss)
Konnte mir somit nur seinen Namen notieren...der reichte mir!
So,und dann hab ich mich hingesetzt und über die ganze Sache einen schönen dicken fetten Beschwerde Brief verfasst( ob der ankommt oder nicht;wer weiß? Aber es gibt immer neugieriege Leute die sowas gerne lsen.Ob es dann die richtige Adresse ist,wo er auch hin soll wäre ein schöner Nebeneffekt.
Also gaben wir diesen inkl. neuen Weiterführungsantrag ab.
Unsere nun endlich feste Sachbearbeiterin las diesen schon mal mit Vergnügen und zu unserem Erstaunen mit den Kommentaren:
" Also so ne Unverschämte Vorhergehensweise von diesem Außendienst Mitarbeiter hätte sie ja noch nicht gehört.Das wäre ja das allerletzte und sie würde den auf jeden Fall weiter leiten.Sie fänd den Brief auch super gut verfasst.Aber sie kann jetzt nicht so viel und so laut darüber reden,denn die Wände hätten Ohren! (Sind das auch schon 1€-Jobs???) :Respekt:
Die lassen sich ja richtig was einfallen.....
Nun gut....ich schließe mit den Worten:
Seit dem haben wir Ruhe und das Geld ist bewilligt bis März 2006.
Sollte mal wieder was spannendes passieren werde ich darüber berichten.
Dann noch kurz zu dem Thema: Zahnbürste und Rasierwasser. Dies sind Toiltten Artikel bzw.Kosmetika.Für mich gehören die ins Bad,welches man gemeinsam benutzt.Nicht jede Wohnung hat 2 Bäder.Denn Lebensmittel gehören ja auch in die Küche( markieren nicht vergessen!!!!)
Auch habe ich ja 2 Kinder mit vielen Freunden über Nacht.Die putzen auch die Zähne :-)
Fertig.
Ich wünsche Allen besinnliche Festtage und einen Guten Start ins Jahr 2006.....
LG
Manu
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