PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosengeld 1 und neuer Job


Achim
30.11.2006, 10:55
Arbeitslosengeld 1 und neuer Job

Jemand hat bereites 1 Jahr Arbeitslosengeld 1 erhalten und erhält ein Job-Angebot über eine Personalleasing Firma, initiiert über die Agentur für Arbeit.

1) Was passiert, wenn die Differenz des neuen Gehalts zum Arbeitslosengeld mehrere hundert Euro beträgt?

2) Wie würde sich das spätere, weitere Arbeitslosengeld berechen, wenn der neue Job nach einer gewissen Zeit ausläuft (z.B. 3 Monaten).


Danke

Seebarsch
30.11.2006, 11:58
Hallo Achim,
:welcome:
Hinsichtlich der Zumutbarkeit bei Alg 1 gilt § 122 SGB III (http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm)
Danach ist dem Arbeitslosen ab dem 7. Monat der Arbeitslosigkeit jede Beschäftigung zumutbar, deren Nettoentgelt nach Abzug der Aufwendungen die Höhe des mtl. Arbeitslosengeldes übersteigt.
Klartext: Wenn Du aus der Beschäftigung nach Abzug von Fahrkosten etc. das selbe herausbekommst wie Du an Alg 1 bekommst, ist die Arbeit zumutbar.

Du schreibst, dass das Angebot von einer Personalleasingfirma kam.
Wenn das Angebot nicht direkt von Agentur, mit einer Rechtsfolgebelehrung kommt, brauchst Du dich darum nicht zu kümmern.
Sanktionen, sprich Sperrzeiten, können gem. § 144 SGB III nur dann eintreten, wenn das Angebot von der Agentur kommt.

Wenn bei einem eventuellen Eintritt in Arbeit noch ein Restanspruch auf Alg 1 besteht, wird dieser nach Beendigung der Arbeit, wenn kein neuer Anspruch entsteht, wieder aktiv, d.h. auch von der Höhe her!
Entsteht ein neuer Anspruch = mindestens 12 Monate Beschäftigung innerhalb der letzten 2 Jahre, wird die Anspruchsdauer erhöht und die Leistung neu bemessen.
Hier gibt es aber eine Bestandsschutzregelung.
Wenn innerhalb der letzten zwei Jahre seit des Entstehen des neuen Anspruch bereits Alg bezogen wurde, wird das höhere Bemessungsentgelt weiter verwandt.
War das Entgelt aus dem alten Alg Bezug höher als das neue Entgelt aus der Beschäftigung, dann wird das alte = höhere Entgelt, wieder angewandt.
Gruß nach Bayern!
:-P