Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jobcenter abmelden wenn keine Leistung?
Erstmal einen schönen guten Tag,
ich bin Mutter von einem 2 jahre alten Kind und beziehe momentan Hazrt4.
Meine werte Frau sachbearbeiterin hat sowie nen Auge auf mich geworfen.
Ich habe keine abgeschlossene lehre und deswegen will sie mir in München und hanover usw. Lehrstellen andrehen. Was mir natürlich nicht ganz so gefällt. Meine Mutter ist seit 15 Jahren erfolgreich selbständig.
Sie würde mit mir einen Arbeitsvertrag machen so das ich denn bei ihr arbeiten kann.
Kann ich mich denn einfach so abmelden beim JobCenter????
Muss ich gründe für die abmeldung vorweisen???
schriftlich oder reicht telefon????
Ich würde mich sehr über Antwort freuen.
Liebe Grüsse
Betroffener
10.11.2005, 22:34
:welcome: Sie20,
also irgendwie ticken die ja wohl nicht so richtig im Norden ...
Es steht zwar unter anderem so geschrieben:
SGB II - § 3 - Leistungsgrundsätze
(1) 1Leistungen zur Eingliederung in Arbeit können erbracht werden, soweit sie zur Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit für die Eingliederung erforderlich sind. 2Bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind
1. die Eignung,
2. die individuelle Lebenssituation, insbesondere die familiäre Situation,
3. die voraussichtliche Dauer der Hilfebedürftigkeit und
4. die Dauerhaftigkeit der Eingliederung
der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu berücksichtigen. 3Vorrangig sollen Maßnahmen eingesetzt werden, die die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen. 4Bei der Leistungserbringung sind die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
(2) 1Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen nach diesem Buch in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln. 2Können Hilfebedürftige ohne Berufsabschluss nicht in eine Ausbildung vermittelt werden, soll die Agentur für Arbeit darauf hinwirken, dass die vermittelte Arbeit oder Arbeitsgelegenheit auch zur Verbesserung ihrer beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten beiträgt.
(3) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts dürfen nur erbracht werden, soweit die Hilfebedürftigkeit nicht anderweitig beseitigt werden kann.
aber eben auch:
SGB II - § 10 - Zumutbarkeit
(1) 1 Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
1. er zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,
2. die Ausübung der Arbeit ihm die künftige Ausübung seiner bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt,
3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird.
4. die Ausübung der Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,
5. der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.
Die Kindeserziehung geht natürlich vor. Und einer jungen Mutter mit zweijährigem Kind Ausbildungen am anderen Ende der Republik aufzudrücken, ist schon irgendwie mehr als dreist - auch wenn diese noch keine Ausbildung hat und noch unter 25 Jahren ist. (Dann holt sich das Amt die Knete von den dann noch unterhaltspflichtigen Eltern gerne zurück.)
Ohne Kind würde ich solche Initiativen allerdings begrüssen.
P.s. Wenn Du Arbeit hast (bzw. keine Leistungen beziehen willst), brauchst Du Dich nur abmelden. Ein Arbeitsvertrag wäre natürlich das Beste.
Naja geht halt immer nach dem Motto "Hier hält sie ja eh nichts"
Ich würde ihr ja auch den Arbeitsvertrag hinhalten. Aber mir wurde gesagt das ich solange ich keine 25 bin verpflichtet bin eine Ausbildung zu machen deswegen denke ich nützt es nicht viel ihr den Vertag zu zeigen.
Deswegen möchte ich mich ja abmelden und gleich im Anschluss denn arbeiten.
Also kann ich mich einfach schrifl. abmelden???
Danke für die Antwort
Lg
Betroffener
11.11.2005, 10:57
@Sie20,
es gibt keine Verpflichtung zum Bezug von Sozialhilfe (oder vergleichbaren Leistungen).
Das gleiche gilt ab 2005 auch für das normale Arbeitslosengeld I.
Vorrangiges (und sinnvolles) Ziel ist natürlich immer eine vernünftige Berufsausbildung - nur muss auch das Umfeld dazu passen.
Und anscheinend passt es bei Dir mit dem kleinen Kind nicht so recht.
Viel Erfolg
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