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ALN - Robot
13.04.2005, 00:55
Vermieter darf bei Mietrückstand nicht Schloss austauschen


Karlsruhe (dpa/lsw)

- Vermieter dürfen auf einen Mietrückstand nicht kurzerhand mit dem Auswechseln der Türschlösser reagieren.

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden.