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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zur Wohngemeinschaft/ Mietkosten????


Mimi12
10.11.2005, 16:54
Hallo,
ich möchte mit meiner erwachsenen Tochter zusammen in eine Wohnung ziehen. Meine Tochter bezieht derzeit ALG2 und ich auch, wir sind also zwei eigenständige Bedarfsgemeinschaften. In einer gemeinsamen wohnung würden wir als Wohngemeinschaft gelten. Nun meine Frage?

Wie rechnet sich der Mietkostenzuschuss? Bei uns ist der Höchstsatz Euro 280 für eine Person, für 2 Personen Euro 345. Diese Euro 345 sind aber für 2 Personen in einer! Bedarfsgemeinschaft. Laut Amt- aber auch massgeblich für 2 ( jeder einzelne Bedarfsgemeinschaft) in einer WG. STIMMT DAS SO? Oder hat jeder von uns Anspruch auf Euro 280? Aber wie hoch darf die Miete denn zusammen! für uns sein?


grobes Besispiel: die Wohnung würde insgesamt Euro600 kosten. Bekommt dann jeder Euro 280 ( Höchstgrenze pro Bedarfsgemeinschaft) oder bekommt jeder die Hälfte von Euro 345 ( Höchstgrenze für 2 Personen).
Der Mann vom Amt hat eben gesagt, dass es nicht mehr zusammen! als WG gibt als diese EURO 345.

Das ist alles so unlogisch, bzw. habe es noch nicht verstanden.




Danke!!!!

Betroffener
10.11.2005, 23:10
:welcome: Mimi,

vielleicht schaust Du mal in diesen erbaulichen Thread rein.
Absurdistan in Hamm (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=3097&highlight=absurdistan)
Da wird das Thema in der vollen Bandbreite besprochen - jedenfalls aus der Sicht von nicht verwandten Menschen. Und entsprechende Themen-Urteile sind auch dabei.

Was bei Euch leider erschwerend hinzukommt, ist die verwandschaftliche Beziehung Mutter / Tocjter, die immer auch als Haushaltsgemeinschaft gesehen wird (wenn nicht jetzt, dann irgendwann später, sobald eine von Euch wieder Geld verdient)
Siehe auch hier: Bedarfsgemeinschaften bei ALG II SGB II (Eheähnlich, Wohngemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft) (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?sid=b022aef7c86acfd9439ea2a3d0801246#22)

Der Mann vom Amt hat eben gesagt, dass es nicht mehr zusammen! als WG gibt als diese EURO 345.

Das ist alles so unlogisch, bzw. habe es noch nicht verstanden.
Das ist für den Mann vom Amt ganz logisch - es spart Geld - auch wenn die Gerichte das ganz anders sehen - jedenfalls wenn kein verwandschaftliches Verhältnis besteht.

Bei Mutter / Tochter werdet ihr damit kaum Erfolg haben - meine ich.