Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay Verkäufe! Dürfen die Angerechnet werden?
conny_32
10.11.2005, 21:26
Hallo!
Schön das es diese Seite gibt! Wüßte nicht wo ich mich sonst hin wenden soll! :Respekt:
Ich beziehe ALG II ,bin Alleinerziehend & habe eine 3 jährige Tochter im Kindergarten.
Ich habe nun das ALG II neu beantragen müssen und dabei meine Kontoauszüge natürlich mit abgeben müssen. Dabei hat das Arbeitsamt natürlich gesehen das ich bei Ebay ein paar Sachen verkauft habe ,sowie gebrauchte Kleidung von meiner Tochter, sachen die ich nicht mehr brauche oder einfach gegen ander sachen bei Ebay getauscht habe (also mit dem Verkauf von den Sachen, direkt für andere gebrauchte Kleidung ausgegeben). Dann hab ich 2 -3 mal für ne Freundin etwas verkauft und das wurde auch auf mein Konto gebucht. Das ich aber gleich an sie weiter gegeben hab.
Nun hat das Arbeitsamt wie folgt geschrieben:
"Aufgrund der vorgelegten Kontoauszüge haben Sie einen verminderten Anspruch auf Arbeitslosengeld II, da die Erlöse aus den Ebayverkäufen als Einkommen nach § 11 SGB II berücksichtigt werden müssen.
Folgende Änderung sind eingetreten: - Die Erlöse aus den Ebayverkäufen müssen als Einkommen berücksichtigt werden.
-Im Juli 2005 haben sie mit Ebayverkäufen ein Einkommen von 149,39 erzielt, im august 2005 haben sie ein Einkommen in Höhe von 86,80 erziehlt, im September haben Sie ein Einkommen in Höhe von 68,55 erziehlt und im Oktober ein Einkommen von 419,99 Euro.
-Somit ergibt sich für o.g. Monate eine Überzahlung der Leistung in Höhe von insgesamt 724,73 Euro, die von ihnen zu erstatten ist. Hierüber erhalten Sie einen gesonderten Bescheid."
Und davon habe ich ca. 500 Euro für meine Freundin verkauft und ihr gegeben (Sie hatte minus auf ihrem Konto). Das heist ich selber hab nur um die 220 Euro in den 3 Monaten verkauft und gleich wieder für neue Kleidung hergenommen. Ist doch nur ein Kreislauf! Das Geld ,um überhaupt die Kleidung zu kaufen, stammt übrigens vom ALG! Also das ist doch kein Einkommen! Oder? Und wie soll ich den das überhaupt zurück zahlen?(220.-) Von dem Arbeitslosengeld? So ein Blödsin? Die geben mir das Geld und gebe es ihnen zurück?????? Das macht doch keinen Sinn??? :-x :wut: :patsch:
Bitte helft mir! An wem muss ich mich den da wenden um Rechtliche Hilfe zu erhalten? Oder könnt ihr mir helfen? :engel:
Vielen Dank schon mal! :D
Liebe Grüße, Conny
:engel:
Hallo Conny,
sowas wie du da beschreibst fonde ich einfach unmöglich, das ebay Verkäufe auf das Gehalt angerechnet werden, -außerdem welches Gehalt?
Ichselbst mache es z.B. auch ab und an so das ich etwas ins ebay setze, um mich über Wasser zu halten. Es sind dann Sachgegenstände aus meinem Eigentum die kein Vermögen darstellen, Vermögen muss man angeben und darf angerechnet werden.
Auf jeden Fall würde ich sofort Widerspruch einlegen, da wie ich finde sowas nicht sein darf und nicht sein kann. Das Geld ist deins, du hast es dir ja schliesslich auch irgendwann angespart um diese Dinge zu kaufen. Und solange es keine Villen sind die du verkaufst.
Ich hoffe es gibt hier noch jemanden der meine Meinung nachdrücklich bestätigen kann, anderenfalls würde es evtl. auch bald für mich duster aussehen.
MfG
border
conny_32
10.11.2005, 22:42
Auf jeden Fall würde ich sofort Widerspruch einlegen, da wie ich finde sowas nicht sein darf und nicht sein kann. Das Geld ist deins, du hast es dir ja schliesslich auch irgendwann angespart um diese Dinge zu kaufen. Und solange es keine Villen sind die du verkaufst.
Danke schon mal für die schnelle Antwort! :-)
Ja möchte ich auch auf jedenfall machen. Aber meine Frage ist es auch, ob ich überhaupt rechtlich eine Chance gegen die hab? Und reicht eine Quittung von meiner Freundin aus, um zu beweisen das die Verkäufe für Sie waren? Und brauche ich Rechtlichen Beistand um den Widerspruch auch geltend zu machen? Oder kann ich das alles auf eigene Faust durchsetzten?
Vielen Dank das ihr mir hier helfen wollt! :engel:
Betroffener
11.11.2005, 00:09
:welcome: Conny,
schau mal hier in diesen Thread rein zum Thema:
Vermögensumwandlung (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=33575#33575)
Denn darum handelt es sich hier. Ob und wie es die Damen und Herren auf der ArGe auch so sehen, muss nötigenfalls ein Gericht entscheiden.
Direkter Link zum Thema bei Tacheles-Sozialhilfe:
Vermögensumwandlung (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/DV_Gutachten_Vortext.html)
Dort ist auch das vollständige Gutachen als HTML oder PDF abrufbar.
Doof ist natürlich der Gefälligkeitsverkauf für eine Freundin. Hier sollte aber eine Quittung Deiner Freundin ausreichen und zusätzlich die Bestätigung, dass die verkaufte Ware aus dem Besitz Deiner Freundin stammt. Und in Zukunft Vorsicht bei solchen Gefälligkeitsjobs.
Ich wünsche eine erfolgreiche Auseinandersetzung.
Hallo nochmal,
hab mich selber nochmal ein bisschen eingelesen, hier einmal der
§ 11 SGB II
Grundsicherung für Arbeitsuchende
In der Fassung des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842)
§ 11
Zu berücksichtigendes Einkommen
--------------------------------------------------------------------------------
Text ab 01.01.2005
(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, der Grundrente nach dem Bundes- versorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen und der Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. Der Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen. Dies gilt auch für das Kindergeld für minderjährige Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird.
(2) Vom Einkommen sind abzusetzen
1. auf das Einkommen entrichtete Steuern,
2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung,
3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind; hierzu gehören Beiträge
a) zur Vorsorge für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind,
b) zur Altersvorsorge von Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, soweit die Beiträge nicht nach § 26 bezuschusst werden,
4. geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten,
5. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben,
6. für Erwerbstätige ferner ein Betrag nach § 30.
(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen
1. Einnahmen, soweit sie als
a) zweckbestimmte Einnahmen,
b) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege
einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären,
2. Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, nach § 253 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden.
ich denke das der rot eingefärbteTeil dir evtl. helfen könnte da es ja eine für dich zweckbestimmte Einnahme sein könnte vielleicht für eine Wachmaschine oder sonstige Ausgaben.
Außerdem würde dem Amt gegenüber klar stellen das du auch für jemand anderen übers Internet Sachen verkaufen kannst. Das Geld das hierbei auf dein Konto fließt geht danach dann entweder per Überweisung oder in Bar auf den entsprechenden wirklichen Verkäufer über.
Ich glaube nicht daß das Arbeitsamt das Recht hat hier einen Namen zu verlangen, da der betreffende nicht unbedingt will daß das Amt von seinen Einnahmen durch ebay erfährt.
Außerdem sind dritte meines Wissens nach nicht auskunftspflichtig, das würde im Zweifel für mich heißen das das Amt dir beweisen muss es ist alles deins. Und wenn SIe dies nicht können müssen SIe dir solange glauben bis Sie dir das Gegenteil beweisen können, - und das können Sie nicht.
EDIT:
Gut ich habe gerade den Link vom Betroffenem gesehen und gelesen, das gibt einem doch schon Anhaltspunkte für ein Handeln in einem solchem Fall also dann viel Glück.
MfG
Border
conny_32
11.11.2005, 10:13
:danke: Für euere super schnellen Antworten! Ihr habt mir echt gut dabei geholfen! Hab dann auch gleich die Sachbearbeiterin angerufen und ihr das so erzählt und auch das mit dem Freundschaftsdienst, dabei meinte Sie, es gebe seit 1.10.05 ein neues Gesetz das alle Ebay Verkäufe (Gewerblich & Privat) an das AGL II angerechnet wird! Ausnahme: Es ist nicht aus dem Persönlichen Besitz(also für meine Freundin) oder es ist zweckverbunden (ganz schwer nachzuweisen). Sie hat nun die Zahlungsauforderung storniert und ich hab einen Termin am Montag um ihr die Quittung und Bestätigung von meiner Freundin vorzulegen. Und für meine "kleinen" Verkäufe eine Bestätigun vorzulegen das ich die Sachen zweckgebunden Verkauft habe! Nun drückt mir die Daumen das "die" das alles so anerkennen wie die Dame mir es gesagt hat!
Achja, und Sie meinte das die "kleinen" Verkäufe vielleicht doch angerechnt werden und dann behalten "die" eine kleine Rate ein!???? :patsch: Mann das macht doch keinen Sin! Das ist Geld rum schieberei! Finde ich! Naja, schauen wir mal was dabei raus kommt! Ich halte euch auf den Laufenden!
Liebe Grüße, Conny :engel:
Betroffener
11.11.2005, 11:24
Hallo Conny,
dieses "neue" Gesetz würde ich gerne kennenlernen. Eine Durchführungsbestimmung ist kein Gesetz, sondern der Versuch einer Auslegung - die nicht richtig sein muss.
Du kannst aus Deinem privaten Hausstand übliche Dinge jederzeit verkaufen (sofern es sich nicht um hochpreisige und/oder wertvolle Dinge handelt).
Was anderes wäre auf jeden Fall gewerbliches Handeln.
Insofern verstehe ich den von Dir dargestellten Text nicht, der in sich nicht schlüssig ist und sich selber widerspricht.
Bist Du sicher, dass das alles korrekt wieder gegeben ist?
Viel Erfolg beim Termin - und lass Dir nichts aufschwatzen.
Die wollen an DEIN Geld - also sei auf der Hut und wehre Dich.
P.s. Gelegentliche Zuflüsse bis um die 50 € monatlich sind üblicherweise auch nicht anzurechnen auf ALG II.
conny_32
11.11.2005, 11:34
Danke für die schnelle Antwort!
conny_32
11.11.2005, 11:44
Hallo Betroffener!
Ja, so hat es mir die Bearbeiterin gesagt! Aber ich muss schon sagen, sie hatte auch gemeint das dieses "Gesetzt" neu ist und "die" noch keine erfahrung gemacht haben (keinen Plan haben*g*)! :patsch:
Aber ich werde dies nun so tun, wie sie gesagt hat und am Montag sehe ich ja wie es dann weiter geht! Aber wenigstens hat sie die Forderung Stoniert! Ist doch schon was *gg* *lach* :D
Ich bin da ja auch nur ein Leihe! Und kenn mich da ja nicht aus. Aber ich hab das was du mir gegeben hast, ausgedruckt und nehme es mit zu dem Termin!
Achja, sie meinte das ich nur 30 .- Euro dazu verdienen darf (dis 30.9.05) Ab dem 1.10.05 darf ich 100 Euro dazu verdienen! Und die Sachen die ich für mich verkauft habe, waren hauptsächlich Klamotten und Haushaltsgegenstände. Und ich hab ihr auch erzählt das ich im gleichen zuge das erworbene Geld für andere, gebrauchte Klamotten in Ebay verwendet habe. Das ist für mich Zweckverbunden!
Danke noch mal für eure Hilfe!
Liebe Grüße, Conny :engel:
conny_32
14.11.2005, 18:13
(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen
1. Einnahmen, soweit sie als
a) zweckbestimmte Einnahmen,
ich denke das der rot eingefärbteTeil dir evtl. helfen könnte da es ja eine für dich zweckbestimmte Einnahme sein könnte vielleicht für eine Wachmaschine oder sonstige Ausgaben.
Hallo Border & Betroffener!
Nun, heute war ich auf dem Amt! *lach* :shock: Ich hab ihr diesen Ausschnitt gezeigt und Sie meinte: Das dies nicht für Ebay Verkäufe gilt! Sonder, als Bsp.: Wenn ein Dritter (Familie & Amt) dir Geld gibt für einen bestimmten Kauf (100 € für Kleidung oder Haushaltsgegenstand) und du das Geld auch nur für diesen Zweckbestimmten Kauf bekommst, dann ist das eine zweckbestimmte Einnhame! Und bei Ebay ist dies nun einmal nicht der Fall! So muss ich wohl die 304,74 € abzüglich Porto & Gebühren = 117,50€ bezahlen, die nun wiederrum von meinem ALG II auf 2 Raten Einbehalten werden! Die 419,99 € für den Verkauf von meiner Freundin, wird mir nicht angerechnet, da ich ja nun die Quittung vorgelegt habe.
Dann zu dem Artikel von Betroffener, hatte sie gemeint, das wusste sie ja garnicht und ob Sie den Artikel (Ausdruck) behalten könnte! Dann meinte Sie das die 30,- € bzw. 100,- € (ab 1.10. die man dazu verdienen darf) nicht von den Ebay Verkäufen abziehen könnte, da diese wiederrum nicht gewerblich verdient worden wäre (also aus einen Arbeitgeberverhältnis oder aus Selbstständigen Einkünften).
Und deswegen, obwohl Sie nun den Artikel gelesen hat, wird Sie wohl mein geringes "Einkommen" vom AGL II abziehen. Und bekomme wegen dieser Sache ,generell,nun 5,00 € weniger AGL II! :-x Obwohl sich meine Heizkosten erhöht haben! Sie meinte aber auch, das wenn Sie alles nochmal neu berechnet,das ich vielleicht einen Nachzahlung dann bekomme (von 5,- €) :patsch: :wut: :-x :evil:
Naja, mein Fazit: Das sind die Deutschen Sesselpupser, die null Ahnung haben!!!! :patsch:
Hallo conny,
Ich würde mich mit diesen Aussagen deiner Ansprechpartnerin beim Amt nicht abfinden, lege weiterhin Einspruch ein.
Befolge den link vom Betroffenem und wende dich an einen Anwalt bzw. sage dem Amt das du deswegen vor das Sozialgericht ziehst.
Ich finde das einfach eine Frechheit sondergleichen von deiner Ansprechpartnerin.
Aber am Ende mußt du wissen ob du den Ausführungen der DAme vom Amt glauben schenken willst.
MfG
border
conny_32
14.11.2005, 23:27
Hallo Border!
Danke für deine Antwort. Ja ich weis das meine Ansprechpartnerin eh keine Ahnung von dem hat was sie tut. Aber was soll ich machen, nen anwalt nehmen? Gibts einen Kostenlosen? An wem muss ich mich den da wenden?
Hört sich alles sehr kompliziert an. Bin ja schon mal froh das ich nicht die volle Summe zahlen muss (700 Euro), sondern dann die 117 Euro.
LG, Conny
Schwarzerrabe
15.11.2005, 00:25
Hi Conny,
du kannst zum Gericht gehen und dir einen Beratungsschein holen. Den bekommst Du für 10€. Du musst deine finanzielle Lage schildern. Unterlagen musst du auch vorlegen, aber Du hast ja deinen AlgII-Bescheid. Außerdem musst Du noch Deinen Ausweis dabei haben. Habe mich gerade darüber bei einer Anwaltskanzlei erkundigt und die nette Dame hat mir diese Auskunft gegeben. Außerdem gibt es auch die Prozeßkostenhilfe (ich glaube so heißt das ganze). Bei uns muss es beim Amtsgericht gemacht werden. Rufe einfach mal einen Anwalt für Sozialrecht an. Da wird man Dir sicher Auskunft geben. Denke an die Widerspruchsfrist.
Viel Glück !!
Hallo Conny,
So wie ich es weiß ist es so das man zu seinem ansässigen Amtsgericht gehen kann und dort einen Antrag auf Gerichtskostenübernahme oder Beihilfe stellen kann.
Und da du ja ALG2 bekommst dürfte das kein Problem sein.
Das eigentliche Gerichtsverfahren,- falls es denn dazu kommen sollte findet vor dem Sozialgericht statt und ist kostenfrei.
hier noch ein link
hier klicken (http://www.erwerbslos.de//index.php?option=content&task=view&id=60&Itemid=32/)
vieleicht hast du ja schon mal einen Anwalt benötigt dann rufe diesen doch einfach mal an und frage ihn nach dem weiteren Vorgehn in deinem Fall, denn so wie ich gehört habe übernehmen diese dann für dich die Formalitäten beim Amtsgericht.
falls ich falsch liege möge mich jemand berichtigen!!!!
MfG
border
conny_32
15.11.2005, 01:16
Vielen Dank Border!
Das hat mir schon sehr weiter geholfen. Danke für den Link.
Ja hab ne anwältin gehabt, aber da gings um meine Scheidung. Aber vielleicht weis sie ja eine Kollegin.
Ich warte nun erstmal den neuen Bescheid ab und ab da gilt ja erst die widerrufsfrist.
Danke noch mal. Ganz liebe Güsse aus dem schönen Bayern, Conny :engel:
HAllo Conny,
falls dein Bescheid negativ ausfällt lass es uns wissen.
Ich denke daß dieses Thema mehrere Leute interessiert, da ebay ja auch viele nutzen.
viel Erfolg weiterhin.
MfG
border
Betroffener
15.11.2005, 12:08
@Conny,
das ganze wird beim Sozialgericht behandelt.
Da brauchst Du erst mal keinen Anwalt. Normale ANwälte sind mit Sozialthemen zumeist hoffnungslos überfordert.
Stelle einen Antrag auf Einstweilige Anordnung auf Weiterzahlung des vollständigen ALG II (ohne Abzüge) bzw. Überprüfung der Entscheidung der ArGe. Wie das funktioniert, findest Du hier:
Sozialgericht - Hinweise:
Sozialgericht - Hinweise zum Verfahren (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?sid=42d9c0b8fd01befb09621b22295514bd#47)
Weiterhin bittest Du Deine ArGe um die aufschiebende Wirkung - also nicht den sofortigen Vollzug bis zur abschliessenden Klärung beim Sozialgericht.
Sofortigen Vollzug aussetzen:
WICHTIG !: Zu diesem Widerspruch schreibst Du folgendes dazu: "Ich beantrage gleichzeitig, die sofortige Vollziehung auszusetzen, weil ich von meinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen her nicht in der Lage bin, die mit dem Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erhobene Forderung zu begleichen; die Pflicht zur Begleichung einer meiner Auffassung nach nicht geschuldeten Forderung würde eine unbillige Härte darstellen. Dies ergibt sich allein schon daraus, dass ich die Regelleistung zur Sicherung meines Lebensunterhalts nach § 20 SGB II beziehe und meinen Lebensunterhalt alleine daraus bestreite." (Am besten bleibst Du ziemlich wörtlich bei dieser Formulierung.)
Der Widerspruch allein bewirkt nämlich NICHT, dass Du Deine Rückzahlung erst mal würdest aufschieben können! Dafür braucht es noch extra diese Sache mit der Aussetzung der sofortigen Vollziehung.
Das diese Sachbearbeiterin wenig Ahnung hat (gibt es da auch einen Teamleiter oder Geschäftsführer - das wäre auch eine gute Anlaufadresse), zeigt auch die Darstellung der Freibetragsregelungen.
DIe neue Regelung mit 100 € Freibetrag aus Erwerbseinkommen gilt zwar ab dem 1.10.05 - aber nur dann, wenn auch eine neue ALG II Bescheid-Periode begonnen hat.
Ich wünsche viel Erfolg.
conny_32
15.11.2005, 19:35
Vielen Lieben Dank für die ausführlichen Antworten! Ihr helft mir da echt gut weiter.
Sobald ich den Bescheid bekomme, werd ich dies so tun wie du geschrieben hast.
Und sobald ich näheres weis werde ich das euch mitteilen.
Noch mal vielen Dank :D
Conny
conny_32
18.11.2005, 18:54
Hallo!
Nun hab ich heute auf meinen Konto festgestellt (nach 12 uhr) das ich jetzt schon 665,36 Euro vom ARGE bekommen hab, das wären 1. 42,64 Euro weniger, 2. jetzt am 17.11. anstatt am 30. und noch keinen bescheid bekommen, weder den alten der nicht mehr richtig ist, weder den neuen!! :-x
Dann hab ich den bescheid bekommen das ich ja diese 700 Euro zurück zahlen sollte, hab da gleich angerufen, und der meinte des wäre gelöscht und die forderung würde nicht mehr bestehen! NAja, wenigstens des!
So nun, warte ich bis Montag und wenn da kein neuer Bescheid da ist, dann ruf ich da noch mal an!
Liebe Grüße Conny
Edit:
War noch mal am Briefkasten: War endlich (vom8.11.) der Bescheid drin!
So, nun, ich bekomme 5,83 € weniger als wie das letzte halbe jahr, das liegt aber daran, das meine Unterkunftskosten um ca. 5,83 gesunken sind. Liegt nicht an den Ebay Verkäufen! Aber es steh nix drin das ich nur 665,36 € bekommen würde!!! Na, wie gesagt ich rufe da gleich Montag früh an, was das soll!
conny_32
22.11.2005, 18:56
:akkordeon: Hallo @ll *gg*
Hab den Bescheid nun bekommen und den Änderungsbescheid! Keine Abzüge, bekomme nun das ganze Geld, das mir zusteht! Habe zwar gesehen das die Ebay Verkäufe als einkommen dazu gerechnet wurden, aber gleich wieder eine Einkommensbereinigung von 30,-€ abgezogen wurde, so das ich wieder auf mein zustehendes Geld gekommen bin. Das heist, Ebay Verkäufe werden angerechnet, aber nicht berücksichtigt wenn sie bei 30,- Euro im Monat liegen, besser gesagt ist jetzt die Einkommensbereinigung bei 100,-€ im Monat (seit 1.10.05).
Warum ich nun mein Arbeitslosengeld schon am 18.11.05 bekommen hab, liegt daran das denen in Nürnberg ein fehler mit der Überweisung unterlaufen ist, und das was ich zu wenig bekommen hab, wird mir nachgezahlt. Also, alles gut gegangen. (Für mich) Ich werde nun keinen Widerruf einlegen, da ich ja nun den vollen Betrag bekomme!
Aber nun lass ich das, mit den Ebay Verkäufen. Lieber lass ich verkaufen und meine Freundin muss jemanden anders finden, die ihr Zeug Verkauft *gg*
Ich würde euch raten, einfach eure Ebay Verkäufe geheim zu halten und nichts über euer Konto (das ihr dem ARGE zeigen müsst) laufen zu lassen!
Die wollen es ja nicht anders! Sorry ist aber so! Meine Meinung!
Vielen vielen Dank für eure Hilfe! :Respekt:
Hab eure URL bei mir in meiner HP eingebaut! *gg*
:danke: noch mal, eure conny
Macht weiter so!!!
Betroffener
22.11.2005, 20:52
HI Conny,
so wie es jetzt bei Dir gehandhabt wurde, ist es sicher eine Lösung - für richtig halte ich dies aber nach wie vor nicht.
Es handelt sich um mehr oder weniger geringwertige Dinge aus dem normalen Hausstand - also Vermögen, die zu Geld umgewandelt werden - und nicht um Einkommen.
Dann müsste auch der Verkauf eines Autos als Einkommen gewertet werden.
conny_32
22.11.2005, 22:29
Hallo Betroffener!
Ja natürlich ist es nicht richtig so! Aber ich bin nochmal mit einen Blauenauge davon gekommen und kann froh sein das sie wenigstens Porto und Ebaygebühren abgezogen haben!
Ich bin einfach nur Froh das ich die 700 Euro nicht zurückzahlen muss.
Auch für jeden weiteren der diese Erfahrung machen muss/te, soll sich es auf jedenfall nicht gefallen lassen. Aber da es bei mir unterm Strich auf das hinausläuft was ich wollte, klage ich eben nicht ein. Hoffe ihr versteht mich da! Ich muss dazu sagen ich hab auch noch das Privat Insolvenz laufen, und da jetzt noch einen Behörden Kampf auf zu nehmen schaffe ich nicht. Ich bin ja wie ihr wisst auch Alleinerziehend und hab GARKEINE Hilfe, nur ich und meine 4 jährige Tochter!
Also noch mal danke für eure hervorragende Arbeit und Hilfe! Toll! Ich werde aber eure Ratschläge weiterhin befolgen! Hoffe nur das dies nie mehr der Fall sein wird! *gg*
Also Liebe Grüße aus Bayern, Conny :engel:
Hallo!
Also bei uns wird es so gehandhabt, dass ebay-Einnahmen, soweit sie offensichtlich privaten Ursprung haben und nicht regelmäßig große Summen dabei erwirtschaftet werden, NICHT angerechnet werden. Wenn jemand z.B. Kinderkleidung verkauft, die er ja zuvor selbst gekauft hat, gilt das als Bestandteil seines Vermögens und wäre somit Vermögensverwertung. Sofern du kein Vermögen oberhalb des Schonbetrages (200 Euro pro Jahr plus 750 Euro pro Person für Anschaffungen) hast, darf es nach unseren Richtlinien nicht angerechnet werden!
Ich freu mich für dich, dass du gewonnen hast :D
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