floben25
01.12.2006, 10:35
folgender sachverhalt:
Ich lebe mit Frau und Kind (1,5 jahre) in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft.
Ich bin arbeitslos geworden und habe einen aufhebungsvertrag unterschrieben. Folge natürlich 3 monatige sperre beim arbeitsamt und kein Arbeitslosengeld.
Also musste ich ALG 2 beantragen.Mir liegt nun der Bescheid vor und es stehen uns 860 Euro zur verfügung. Ziehe ich miete(580) und strom(65) ab bleiben 220 euro übrig.Dazu kommt noch das Kindergeld in höhe von 154 Euro.
Rechne ich noch Rechnungen ab die halt nun mal da sind
-telefon
-Haftpf.
-Riesterrente
u.s.w.
kommt ein so geringer betrag raus der es wohl keinem möglich macht über die runden zu kommen.
Das alles nur weil ich 3 Monate sperre vom Arbeitsamt bekommen habe und dadurch auch 3 Monate kein ALG2 bekomme und mir somit 311 Euro abgezogen werden.
Der Grundbedarf muss doch gedeckt sein oder sehe ich das falsch.
Der zuständige Sachbearbeiter meinte nur das daran nichts zu machen sei.Er höchstens mit Lebensmittel Gutscheinen aushelfen kann die dann später wieder abgezogen werden.
Kann mir jemand helfen wie ich jetzt am besten vorgehen sollte.
Ich lebe mit Frau und Kind (1,5 jahre) in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft.
Ich bin arbeitslos geworden und habe einen aufhebungsvertrag unterschrieben. Folge natürlich 3 monatige sperre beim arbeitsamt und kein Arbeitslosengeld.
Also musste ich ALG 2 beantragen.Mir liegt nun der Bescheid vor und es stehen uns 860 Euro zur verfügung. Ziehe ich miete(580) und strom(65) ab bleiben 220 euro übrig.Dazu kommt noch das Kindergeld in höhe von 154 Euro.
Rechne ich noch Rechnungen ab die halt nun mal da sind
-telefon
-Haftpf.
-Riesterrente
u.s.w.
kommt ein so geringer betrag raus der es wohl keinem möglich macht über die runden zu kommen.
Das alles nur weil ich 3 Monate sperre vom Arbeitsamt bekommen habe und dadurch auch 3 Monate kein ALG2 bekomme und mir somit 311 Euro abgezogen werden.
Der Grundbedarf muss doch gedeckt sein oder sehe ich das falsch.
Der zuständige Sachbearbeiter meinte nur das daran nichts zu machen sei.Er höchstens mit Lebensmittel Gutscheinen aushelfen kann die dann später wieder abgezogen werden.
Kann mir jemand helfen wie ich jetzt am besten vorgehen sollte.