Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Welche Ansprüche nach Trennung vom Ehemann?
Zaubermaus64
11.11.2005, 21:16
was steht mir mit meinen beiden kindern vom staat zu um eine wohnung zu mieten und unseren lebensunterhalt zu bestreiten? ich arbeite teilzeit, habe netto 600€ das kindergeld aber keinen unterhalt für die kinder, da wir hoch verschuldet sind. wer kann mir sagen was ich tun muss?
Betroffener
16.11.2005, 20:59
:welcome: Zaubermaus,
hier sollte entweder Wohngeld oder ALG II mit Kosten der Unterkunft helfen.
Zum Wohngeld findest Du Infos hier - weiter unten: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)
Allerdings interessieren sich die Ämter in keiner Weise für Schulden, wenn es um Unterhalt geht.
Hilfe solltest Du hier finden:
Adressverzeichnis (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx)
Zu den Kosten der Unterkunft in Hamburg solltest Du hier etwas finden:
Kosten der Unterkunft in verschiedenen Regionen (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/kdu&localparams=1&range=0,30)
Zu den möglichen Regelleistungen hier:
Regelleistungen (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/info/regelleistungen2005.html)
Viel Erfolg - und melde Dich, wenn Du mehr Infos brauchst.
Knutschkugel
15.02.2006, 20:20
Kosten der Unterkunft in verschiedenen Regionen (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/kdu&localparams=1&range=0,30)
Mhm, würde mich auch interessieren, allerdings funzt der Link bei mir nich? *grübel*
StephanK
15.02.2006, 21:42
*grübel auch*, denn der link ist ok. Hat Dein Browser vielleicht Schnupfen?
Hier noch mal der link in der "Rohfassung":
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/kdu&localparams=1&range=0,30
Knutschkugel
15.02.2006, 22:35
Komisch - der geht!? Thanx Stephan :D
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