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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Übernahme doppelte Miete?


susanneh
13.11.2005, 19:54
Hallo

mir wurde vom Vermieter gekündigt und ich muss nun eine Neue Wohnung suchen. Weiss jemand, ob der ALGII-Träger ggf für 1-2 Monate eine doppelte Miete zahlt für den Fall, dass ich bereits vor Ablauf des alten Mietvertrages umziehe?

Danke für jeden Tip

Susanne

Betroffener
13.11.2005, 23:48
:welcome: Susanne

das ist wieder eine Gewissens- und Ermessensfrage, die auf jeden Fall im Vorfeld und ständig begleitend mit der zuständigen ArGe zu klären wäre - um massive Nachteile zu vermeiden.

Üblicherweise akzeptieren die ArGen die Realität, dass es unter bestimmten Umständen Doppelzahlungen geben muss, da selten eine "Punktlandung" funktioniert.

Auch muss Dir die ArGe bereits im Vorfeld die neue Wohnung aus ihrem Blickwinkel der "Angemessenheit" genehmigen.

Vielleicht wirfst Du auch hier einen Blick hinein:
KDU-Richtlinie München (http://www.my-sozialberatung.de/files/beschluss220905_grundsicherung.pdf)

Das ist zwar bei weitem nicht so ausführlich wie z.B. in Berlin, aber gibt Dir mit Sicherheit gute Anhaltspunkte.

Trotzdem empfehle ich dringend auch die Berliner Richtlinie zu studieren (nicht wegen der anderen Zahlenwerte, sondern weil dort auch die gesetzlich vorgesehenen Regeln allgemeinverständlich abgebildet sind)
KDU-Richtlinie Berlin (http://www.my-sozialberatung.de/files/v2_KDU_Berlin.pdf)

Ich wünsche viel Erfolg

Blunatic
20.11.2005, 18:09
Hallo Betroffener,

las gerade diesen Thread und uns interessiert auch, ob die Doppelzahlungen vornehmen. Denn man hat ja 3 Monate Kündigungsfrist, aber es ist schwer ne Punktlandung zu schaffen. Leider konnten wir in deinen Links dazu nicht wirklich viel rausfinden. Uns würde einfach mal interessieren, was du, auf Basis deines Kenntnisstandes sagen würdest. Übernehmen die Doppelmieten im Regelfall oder doch eher eine Ausnahme wenn überhaupt. Das würde uns mal interessieren :)

Betroffener
20.11.2005, 20:49
Hallo Blunatic,

also ich finde in der Berliner Broschüre unter dem Punkt 9.2 - Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen auf Seite 6 den Satz Nr. 4, der besagt:
(4) Sofern im Einzelfall geboten, sind unvermeidbare doppelte Mietzahlungen als Wohnungsbeschaffungskosten zu berücksichtigen.
Steht das in Deiner Version des Dokumentes nicht drin oder hast Du es im Eifer des Gefechtes überlesen?

Zwingend erforderlich ist natürlich die bekannte Einwilligung des JobCenters.