ALN - Robot
13.04.2005, 01:01
Abschleifen des Parkettbodens ist keine Schönheitsreparatur
Köln/Berlin -
Das Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen,
die über einen Formularmietvertrag auf die Mieter abgewälzt werden können.
Köln/Berlin -
Das Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen,
die über einen Formularmietvertrag auf die Mieter abgewälzt werden können.