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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zu wenig ALG II


Eberhard
02.12.2006, 16:11
Hallo,
da ich nun ganz neu hier bin, möchte ich im voraus allen recht herzlich ersteinmal grüssen, was ich hiermit tue. ;-)

Nun zum eigentlichen Problem, was mich schon sehr lange beschäftigt genauer gesagt, seit mehr als mittlerweile über einem Jahr schon. Da ich in meiner befindlichen Situation hier bei Euch leider derartiges noch nicht gefunden habe, hoffe ich das ich hier richtig bin.

Ich bin Familienvater, lebe getrennt von meiner Ex und habe 2 Kinder mit Ihr. Die Beziehung ist was die Kinder angeht, soweit ok. Die Kinder wohnen beide bei der Mutter & sind noch in einem Alter wo ich noch Unterhalt zu leisten habe gegenüber dem Jugendamt.
Selbst bin ich arbeitssuchend seit ungefähr 2 Jahren und lebe in einer 3.-Zi.-Wohnung in der Grösse von 72 qm, wobei hier ein Kinderzimmer gegeben ist für die Kinder. Dieses Zimmer benötige ich für meine beiden Kinder um diese auch an Wochenenden zu betreuen, da die Mutter an Wochenenden im Nachtdienst tätig ist.

Nun ich weiss zwar, das man als Single nur bis zu 50 qm eine Wohnung zur Miete haben darf, zumindest wurde ich immer darauf aufmerksam gemacht vom Job-Center.

Jetzt habe ich beim ersten Antragsstellung für ALG II im Jahr06/05 einen Widerspruch mit beigelegt und denen meine familiäre und auch finanzielle Situation dargestellt.
Der Widerspruch geht aus einem vorherigen Schreiben vom Job-Center hervor, da man mich aus der Wohnung auffordert auszuziehen. Trotz das Sie wissen, das ich die Kinder an 2 Wochenenden bei mir zuhause im Monat betreue und dies mit meinem ALG II auch noch mitfinanziere.

Dann hat man mir im erneuten Bescheid mitgeteilt, das die eigentliche Höhe der Miete zu hoch wäre u.s.w..

Dann habe ich erneut einen Antrag auf Fortzahlung gestellt, wieder mit dem Widerspruch und man teilte mir mit das man aus meiner Situation, den erhöhten Betrag weiterzahlen würde.

Jetzt wieder nach erneuter Antragstellung, bekam ich mein Bescheid so schnell hatte ich den noch nie erhalten (3 Tage), woraus hervorging, das Sie mir nur noch 670,90 € zahlen wollen und nicht mehr die 813,25 €.

Ich muss doch auch meine Kinder weiter betreuen und mitfinanzieren, die brauchen auch nach der Schule ihre eigenen 4 Wände wo sie sich zurückziehen und schlafen können.

Auch der Widrspruch der Mutter, indem Sie Angab, das Sie durch die Entscheidung noch mehr Problenme verursachen, als es jetzt schon ist und Sie sozusagen, ja die Mutter förmlich dazu bewegen in die Arbeitslosigkeit zu bringen, wegen der Kinder.

Ich finde es ist ein eklat an die soziale Rechtgesetzgebung, was man mit Alg I & II`er hier macht.:mad:

Ich bin völlig verzweifelt, weiss jemand von Euch Rat, wie ich mich dagegen wären kann.:sad:

Vielen Dank für Euer Verständnis und für Euer einbringen, sowie Eurer Mühe.
Eberhard

StephanK
02.12.2006, 16:40
:welcome: Eberhard,
ich habe eine Nachfrage bezüglich der Kinder:
Ist die derzeitige Praxis zwischen Ihnen und Ihrer Ex-Frau "formlos abgesprochen" oder gibt es eine diesbezügliche Regelung von Familiengericht oder Jugendamt?

Schon jetzt möchte ich Sie auf eine, auch für Ihre Situation bedeutsame Entscheidung des Bundessozialgerichts (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=18974) hinweisen.

Eberhard
02.12.2006, 19:38
Hallo StephanK,

vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe mir gegenüber, Sie glauben garnicht,
wie sehr Sie mir dadurch schon ein wenig weitergeholfen haben. :danke:

ich habe eine Nachfrage bezüglich der Kinder:
Ist die derzeitige Praxis zwischen Ihnen und Ihrer Ex-Frau "formlos abgesprochen" oder gibt es eine diesbezügliche Regelung von Familiengericht oder Jugendamt?
Wurde formlos vereinbart & das Jugendamt ist darüber informiert, sowie auch das Job-Center. Die Betreuung beider Kinder läuft schon mehr als 4 Jahre.


Schon jetzt möchte ich Sie auf eine, auch für Ihre Situation bedeutsame Entscheidung des Bundessozialgerichts (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=18974) hinweisen.
Vielen Dank ebenso, für diesen Hinweis, da sieht man auch gleich, das man noch andere Möglichkeiten hat, kann ich ja zu meinem Widerspruch mit angeben, bzw. beantragen mit einer schriftl. Bestätigung der Mutter.

gruss Eberhard ;-)

Eberhard
04.12.2006, 15:30
Hallo,

jetzt habe ich erneut heute ein Schreiben erhalten vom Job-Center mit der Aufforderung zu erklären was meine Eigenbemühungen zweck`s der Wohnungssuche ergeben hat. Man fordert mich dazu auf eine Wohnung zu einem günstigener Mietpreis (inkl.Nebenkosten) in Höhe von bis zu 280,- € zu suchen. Sie geben weiter an, das Sie mich bereits daraufhin schon schriftlich angeschrieben hatten und ich Ihnen bis heute angeblich noch keine Antwort darauf gegeben hatte. Sowie ob ich versucht hätte den Mietpreis bei dem Vermieter zu senken.

Tatsächlich habe ich Ihnen doch darauf geantwortet mit einem Widerspruch, indem ich Ihnen bereits erklärt hatte, das ich mit meinem Vermieter darüber gesprochen habe, der widerrum erklärte mir, das eine Mietsenkung garnicht in Frage käme, da die Miethöhe als solche angemessen sei. Der Vergleich beruht auf der Tatsache das der Vermieter über mind. 4 wohnungen im Ort von 2-3 Zi.-Wohnungen die Miethöhe verglichen hat (ortsübliche Vergleichsmiete) und der Kaltmietpreis pro qm²
sogar noch drunterliegen würde.

Desweiteren kann ich eine Wohnung garnicht aufsuchen, da es zu weiteren Problemen führen würde, was die weiterbetreuung der beiden Kinder angeht.

Wäre es für mich als Vater da nicht besser, beim Job-Center mit dem Hausherrn dort um einen Termin zu bitten, da ich das Gefühl nicht loswerde, da man meine Prolemik als solche hier nicht "objektiv" in Augenschein genommen hat ???

Was soll ich da denn bloss machen :(

Das Jugendamt würde mir auch im Nacken sitzen, wenn die das ALG II kürzen, ich wäre nicht mehr in der Lage die Unterhaltszahlungen leisten zu können.
Das Jugendamt hatte mir mal 2 Möglichkeiten angeboten, wenn ich mal nicht die Zahlungen leisten könnte, entweder:
1. - Ich muss mind. 10 Bewerbungen pro Monat schreiben und diese beim Jugendamt vorlegen, dann bräuchte ich keine Unterhaltsleistungen mehr zahlen & wird auch nicht als Schulden gestundet.
2. - oder aber ich zahle nur einen Teilbetrag und später alles andere in Raten ab. Das käme für mich aber nicht in Frage.

Auf der anderen Seite bin ich doch auch zeitweise garnicht mehr in der Lage, was die Betreuung angeht, eine Arbeit überhaubt aufzunehmen. Da die Betreungszeiten sogar auf einen Montag oder sogar auf einen Dienstag fallen würden.

Ich betreue beider Kinder im Monat ca. 10 - 12 Tage.

Weiss da jemand Rat, bzw. hat jemand ähnliche Erfahrungen und was man da überhaubt noch machen kann. ???

Ich muss ja jetzt erneut einen Widerspruch erstellen & dazu auch schriftl. eine Erklärung der Mutter um den Widerspruch zu bekräftigen, doch was schreibe ich denen dort jetzt als Antwort rein ???

Vielen Dank im voraus für die Mühe, die Sie alle durch mich haben, aber hier scheint mir doch einiges im argen zu sein.

Eine schöne Adventszeit wünsche ich allen hier.
Ich grüsse mal alle hier. :rolleyes:

Die Ägypter
04.12.2006, 15:53
Hallo Eberhard,

auf alle Fälle solltest du den Vermieter anschreiben um eine schriftliche Ablehnung von ihm zu erhalten, was die Mietkostenreduzierung angeht; damit kannst du präziser nachweisen, das du dich im Rahmen deiner Möglichkeiten bemüht hast.

Gegen den Bescheid (ist es einer?) musst du Widerspruch einlegen, es wäre gut, dann das Antwort-Schreiben des Vermieters in Kopie beilegen zu können.

Nicht ganz klar ist mir die Betreuungssituation der Kinder = die Aufteilung, wann zu welchen Zeiten, denn du bist verpflichtet ggf. einen Hort oder ähnliches zu organisieren - sogar die ArGe hier mit Anträgen bez. Kinderbetreuung zu "belästigen"... eben um deinen Hilfebedarf zu minimieren... wie alt sind die Kinder?

Schreib doch da bitte etwas mehr zu.

Eberhard
04.12.2006, 16:29
Hallo Nefertari1968,

Danke ersteinmal, das Du Dich gemeldet hast und nun komme ich auch gleich zu meinen Ausführungen.

Hallo Eberhard,

auf alle Fälle solltest du den Vermieter anschreiben um eine schriftliche Ablehnung von ihm zu erhalten, was die Mietkostenreduzierung angeht; damit kannst du präziser nachweisen, das du dich im Rahmen deiner Möglichkeiten bemüht hast.

Gegen den Bescheid (ist es einer?) musst du Widerspruch einlegen, es wäre gut, dann das Antwort-Schreiben des Vermieters in Kopie beilegen zu können.
Das hätte ich, wäre da also kein Problem.


Nicht ganz klar ist mir die Betreuungssituation der Kinder = die Aufteilung, wann zu welchen Zeiten, denn du bist verpflichtet ggf. einen Hort oder ähnliches zu organisieren - sogar die ArGe hier mit Anträgen bez. Kinderbetreuung zu "belästigen"... eben um deinen Hilfebedarf zu minimieren... wie alt sind die Kinder?

Schreib doch da bitte etwas mehr zu.
Also die Kinder sind bei mir immer an 2 Wochenenden im Monat, d.h. dass sie meistens schomn am Donnerstag, oder gar auch am Freitag bereits bei mir sind und verbleiben dann meistens auch bis Montag, oder gar bis Dienstag. Diese Zeiten richten sich nach meiner Ex-Frau, da Sie als Krankenschwester im Nachtdienst als Teilzeit arbeitet und sie Ihre Arbeitszeiten vorgeschrieben bekommt.
Desweiteren hatte ich mit meinem Sachbearbeiter (Fallmanager) schon längst über einen Hortplatz gesprochen und der sagte mir, das es kein Problem sei hier fix einen Hortplatz für die Kinder zu bekommen bekommen.
Ich war schon bereits vor 4 Jahren bei einer Jugendsozialhilfestation gewesen und das mehrmals und man sagte mir dort schon bereits, das man nicht genügend Betreuungspersonal hätte um die Kinder für die genannte Zeit betreuen zu können.
Bei den genannten Hortplätzen war ich auch vorstellig gewesen, gibt bei uns nur 2 die im naheliegenden Bereich liegen, dort teilte mir man mit, das man uns leider aufgrund des hohen andranges und der Nachfrage, die Kinder nur auf eine Liste setzen würde. Ebenfalls könnte man uns keine feste Zusage geben darüber, ob sie schon morgen den Platz erhalten oder in einem Monat, oder gar erst in einem Jahr.
Weiter führte mein Sachbearbeiter vom Job-Center aus, das eine finanzierung der hortplätze nur dann gegeben wäre, wenn ich einen Arbeitsvertrag vorlegen kann. Hier meine ich, liegt doch schon der Knackpunkt, denn wenn ich einen Arbeitsvertrag vorliegen habe, ist das noch keine Garantie dafür, das ich auch einen Hortplatz von heut auf morgen für die beiden Kinder auch bekomme.

Meine beiden Kinder sind 8 & 10 Jahre alt.

p.s. wäre es da nicht besser, erst den Widerspruch einzulegen und einen Antrag beim Sozialgericht "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" nach 3 Tagen zustellen, somit wäre dann doch erstmal die Zahlung in der vollen Höhe weitergegeben was die Miete angeht, oder ???

Die Ägypter
04.12.2006, 16:53
Hallo Eberhard,

kannst du deine fruchtlosen Bemühungen einen Hortplatz zu erhalten und deinen SB darüber informiert zu haben... belegen?

Was die Kostenseite angeht - Kostenübernahme schriftlich nachweisbar beantragen - dann werden sie mit Begründung ablehnen - du musst dann aber auch die Betreuungssituation noch genauer darlegen...

Habt ihr gemeinsames Sorgerecht?

Zu der anstehenden Mietkürzung - ich hab es zwar gelesen - aber was ist wann mit welchen Fristen von der ArGe bekanntgegeben/beschieden worden?

Sie müssen dir eine angemessene Frist einräumen... Wenn diese Frist berechtigt ausläuft, kommt wieder dein Schreiben an den Vermieter und seine Antwort ins Spiel und... auch deine Erkundungen am Wohnungsmarkt sowohl für einen Widerspruch als auch für die Einstweilige Anordnung.

Eberhard
04.12.2006, 17:11
Hallo Eberhard,

kannst du deine fruchtlosen Bemühungen einen Hortplatz zu erhalten und deinen SB darüber informiert zu haben... belegen?
Hat schon bereits vorgelegen beim Sachbearbeiter.

Was die Kostenseite angeht - Kostenübernahme schriftlich nachweisbar beantragen - dann werden sie mit Begründung ablehnen - du musst dann aber auch die Betreuungssituation noch genauer darlegen...
Hatte ich im 2.ten Widerspruch dargelegt, sowie mit der Aussage der Mutter, wie sich die Situation verhält, während der Betreung, wurde alles als EBF dem Träger zugeschickt.

Habt ihr gemeinsames Sorgerecht?
Das Sorgerecht liegt bei der Mutter, jedoch meint das Jugendamt, wenn die Kinder bei Ihrem Vater sind zweck`s Betreuung, geht die Sorgfaltspflicht automatisch auf den Vater über. Grund: sowie ein Elternteil getrennt lebend das Kind/die Kinder bei dem anderen Elternteil übergibt zur Betreuung tritt hier auch dann das Sorgerecht in Kraft bei dem Elternteil, wo sich das Kind/die Kinder derzeitig aufhalten.

Zu der anstehenden Mietkürzung - ich hab es zwar gelesen - aber was ist wann mit welchen Fristen von der ArGe bekanntgegeben/beschieden worden?
Bei mir steht es schriftlich seitens Arge als Träger im Brief drinne, innerhalb eines Jahres, das noch nicht um ist, erst zum 31.12.06

Sie müssen dir eine angemessene Frist einräumen... Wenn diese Frist berechtigt ausläuft, kommt wieder dein Schreiben an den Vermieter und seine Antwort ins Spiel und... auch deine Erkundungen am Wohnungsmarkt sowohl für einen Widerspruch als auch für die Einstweilige Anordnung.
Verstehe...trifft ja hier in dem Falle zu. :)

Also meinst Du, das ich hier ruhig den Widerspruch machen sollte, sowie auch beim Sozialgericht einen Antrag stellen sollte ?

Die Ägypter
04.12.2006, 18:38
Zitat von nefertari1968 http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/buttons/viewpost.gif (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?p=47784#post47784)
Zu der anstehenden Mietkürzung - ich hab es zwar gelesen - aber was ist wann mit welchen Fristen von der ArGe bekanntgegeben/beschieden worden?
Bei mir steht es schriftlich seitens Arge als Träger im Brief drinne, innerhalb eines Jahres, das noch nicht um ist, erst zum 31.12.06


Wann hast du diesen Brief erhalten und wann genau danach Widerspruch eingelegt?

Es liegt mir fern, dich zu entmutigen - aber ein Jahr - das ist mehr als eine großzügige Frist, jetzt kommt es darauf an - ob du alle deine Reaktionen, Widersprüche etc. genauestens nachweisen kannst auch inhaltlich... und

es wäre ebenfalls wichtig mindestens grob den Wohnungsmarkt überflogen zu haben, um eben darzustellen - das du eine Wohnung dieser Größe, die du ja für die Betreuung der Kinder benötigst - nirgendwo günstiger hättest haben können.

Eberhard
04.12.2006, 20:14
Wann hast du diesen Brief erhalten und wann genau danach Widerspruch eingelegt?

Es liegt mir fern, dich zu entmutigen - aber ein Jahr - das ist mehr als eine großzügige Frist, jetzt kommt es darauf an - ob du alle deine Reaktionen, Widersprüche etc. genauestens nachweisen kannst auch inhaltlich... und

es wäre ebenfalls wichtig mindestens grob den Wohnungsmarkt überflogen zu haben, um eben darzustellen - das du eine Wohnung dieser Größe, die du ja für die Betreuung der Kinder benötigst - nirgendwo günstiger hättest haben können.
Das Schreiben habe ich am 09.01.2006 erhalten, die Frist ist schon korrekt. Das liegt ja im ermessen des Fallmanagers mit dem einem Jahr.

Sorry hatte folgendes vergessen nachzutragen:
Den Widerspruch habe ich 10 Tage danach eingelegt mit den passenden Nachweisen, wie das ich über Zeitschrift mit Adresse & Telefon-Nr. nachgewiesen habe, sowie über das Wohnungsamt, ebenso Nachweise mit beigelegt, daher verstehe ich auch nicht, wieso Sie mir wieder mit der Angelegenheit kommen, ebenso habe ich mich mit dem Deutschen Mieterbund über Wohnungssuche auseinandergesetzt, die waren mir dabei behilflich.

Eine vergleichbare Wohnung habe ich nicht gefunden, die Kinder mit einbezogen.

Habe ich alles andakta & nach datum sortiert festgehalten.

Aber was soll ich denn jetzt machen ???

efge
04.12.2006, 20:35
Hallo Eberhard,

ich habe den Eindruck, dass das Job-Center auf stur schaltet und Dich, obwohl Du alles Erdenkliche getan hast, vor die Wand laufen lässt.

Es wäre vielleicht an der Zeit schärfere "Geschütze" aufzufahren und möglichst rasch anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Zögere nicht und suche in Deiner Region nach einem Fachanwalt mit dem Schwerpunkt SGB II.

Hier noch ein kleiner Hinweis zu dem Procedere:
Beratungshilfeschein (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=abchnittsueberschrift_allgemeines#faq_ beratungshilfegesetz)

Die Ägypter
04.12.2006, 20:40
Das Schreiben habe ich am 09.01.2006 erhalten,

... ich bin mir fast sicher - ich nerve dich... aber was war das für ein Schreiben - einfach irgend so ein Brief oder enthielt er eine Rechtsfolgebelehrung und/oder stand da Bescheid drauf?


Sorry hatte folgendes vergessen nachzutragen:
Den Widerspruch habe ich 10 Tage danach eingelegt mit den passenden Nachweisen, wie das ich über Zeitschrift mit Adresse & Telefon-Nr. nachgewiesen habe, sowie über das Wohnungsamt, ebenso Nachweise mit beigelegt, daher verstehe ich auch nicht, wieso Sie mir wieder mit der Angelegenheit kommen,


Wenn du den Widerspruch nachweisbar eingelegt hast - also die ArGe den Zugang dieses Widerspruches nicht widerlegen kann - nebst Anlagen (im Widerspruch aufgeführt =?), dürfte es zu einem Widerspruchsbescheid gekommen sein = ist es? Und wie lautete der?

ebenso habe ich mich mit dem Deutschen Mieterbund über Wohnungssuche auseinandergesetzt, die waren mir dabei behilflich.

Nachweisbar = was haben sie konkret für dich getan...?

Eine vergleichbare Wohnung habe ich nicht gefunden, die Kinder mit einbezogen.

Und dieses Bemühen hast du lückenlos nachgewiesen?

Habe ich alles andakta & nach datum sortiert festgehalten.

:Respekt: Das finde ich gut - hört man selten, viele haben wohl eher eine Lose-Blatt-Sammlung!


Aber was soll ich denn jetzt machen ???


Alle Fragen die ich stellte hoffentlich bejahen...

Mir mitteilen was von den Schreiben jeweils ein Bescheid war....

Die ArGe auf den hoffentlich nachweisbaren Widerspruch hinweisen = ebenfalls mit Nachweis (wenn kein Widerspruchsbescheid kam =?)...

Wenn das aktuelle Schreiben ein Bescheid ist - Widerspruch einlegen

Und dann überlegen - ob du entweder Untätigkeitsklage einreichst, sofern Widerspruch Nr. 1 nicht bearbeitet wurde... und/oder aber eine Einstweilige Anordnung versuchen - oder einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht besorgen und zu einem für Sozialrecht spezialisierten RA gehen - mit dem Dokument, was Stephan dir hier herausgesucht hat.

Eberhard
04.12.2006, 22:36
... ich bin mir fast sicher - ich nerve dich... aber was war das für ein Schreiben - einfach irgend so ein Brief oder enthielt er eine Rechtsfolgebelehrung und/oder stand da Bescheid drauf?

Nein Du nervst mich nicht nefertari, ganz im Gegenteil. So nun zu den Antworten:
Da stand Bescheid drauf.
Der DMB hat mir geholfen über einen Mietspiegel für den in und aussenbezirk wo ich wohne darzustellen, da sie über solche Daten auch verfügen, wie die tolleranz sich bei den qm²= Kaltmietpreis verhält.
Da ich alle Daten Lückenlos festgehalten habe und nachweisen kann, bedarf es eigentlich keiner weiteren Diskussion darüber.



Das finde ich gut - hört man selten, viele haben wohl eher eine Lose-Blatt-Sammlung!
Dank meiner Mutter damals.

Ich danke Dir erstmal für Deine Hilfe mir gegenüber, wirklich ein "Danke" an Dich.
__________________________________________________ _____________

Hallo effge,

Hallo Eberhard,

ich habe den Eindruck, dass das Job-Center auf stur schaltet und Dich, obwohl Du alles Erdenkliche getan hast, vor die Wand laufen lässt.

Es wäre vielleicht an der Zeit schärfere "Geschütze" aufzufahren und möglichst rasch anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Zögere nicht und suche in Deiner Region nach einem Fachanwalt mit dem Schwerpunkt SGB II.

Hier noch ein kleiner Hinweis zu dem Procedere:
Beratungshilfeschein (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=abchnittsueberschrift_allgemeines#faq_ beratungshilfegesetz)

Danke für den Tipp effge. Allerdings sehe ich das ähnlich das man versucht, mich hier an die Wand zu fahren, um Gelder einzusparen.

Ich werde mir jetzt mal darüber in Ruhe meinen Kopf machen und einen Widerspruch mit den nötigen Nachweisen vorbereiten und per EBF einreichen. Während die dort alles "NEU" überprüfen, werde ich dann wohl einen RA aufsuchen gehen, um hier wietere Entscheidungen für mich und meinen Kindern erneut treffen zu können.

Da ich da noch keine Erfahrungen damit machen musste, wo kann ich finanzielle Hilfe erhalten, damit ich diesen RA auch bezahlen kann, oder wird mir einer gestellt über das Amtsgericht ?

Es grüsst Euch ganz herzlich,
Eberhard

p.s. ich werde Euch auf dem laufenden halten. Denn ich denke, das dass mit Sicherheit auch eine erneute Erfahrung sein wird., die man so in dieser verzwicktheit auch noch nicht erlebt hat.

efge
05.12.2006, 08:01
Da ich da noch keine Erfahrungen damit machen musste, wo kann ich finanzielle Hilfe erhalten, damit ich diesen RA auch bezahlen kann, oder wird mir einer gestellt über das Amtsgericht ?
Das läuft recht einfach ab.

Du besorgst Dir beim Amtsgericht den Beratungshilfeschein (nehme den Schriftverkehr zwischen Jobcenter und Dir mit); die Inanspruchnahme eines RA ist dann kostenlos, ggfs. wird eine Gebühr in Höhe von 10 € verlangt, das war es dann aber.

Einen Anwalt mit Schwerpunkt SGB II kannst Du Dir selbst aussuchen. :)

Vielleicht kann Dir eine Beratungsstelle in Deiner Nähe einen engagierten RA nennen Adressverzeichnis der Beratungsstellen (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx)

Alles Gute

Eberhard
05.12.2006, 23:54
Hallo nefertari & effge,

vielen Dank noch einmal für eure Hilfe mir gegenüber.

Ich habe meinen Widerspruch erstellt, indem ich sämtliche Nachweise wie folgt beigelegt habe:

1.) 3 Kita-Einrichtungen aus der näheren Umgebung angerufen, aufgesucht Preisermittlung was es mtl. an Kosten für die Kinder mit sich bringt in schrift und Form mit Unterschrift belegen lassen.

2.) Vermieter angerufen, aufgesucht, Mietsenkung kommt nicht in Frage da der qm² Kaltmietpreis unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Ein Mietspiegel liegt mit bei, sowie ein Schreiben in Schrift und Form mit Unterschrift.

3.) 4 Wohnungen aufgesucht, wobei alle 4 Wohnungen eine 2.-Zimmer-Wohnung sind bis zu ca. 45 qm², wobei hier der qm² Kaltmietpreis sich auf über 6,21 € bezieht, ohne Nebenkosten, die kämen bei allen Wohnungen noch dann hinzu.
Habe es mir von allen 4 Wohnungen schriftlich der Vermieter/in bestätigen lassen in Schrift und Form mit Unterschrift.

4.) Beim zuständigen Amtsgericht gewesen und mir einen Beratungsschein abgeholt und zur Vorlage den Arbeitslosenbescheid vorgelegt.

Widerspruch schicke ich morgen als Einschreibebrief an die Arge bzw. Job-center.

Anschließend werde ich eine RA´e aufsuchen, um eine erste Beratung in meiner Angelegenheit zur Aufklärung aufzusuchen, bzw. einen Termin vereinbaren, um weitere Schritte zu klären. Alle Unterlagen betreffend meiner Situation mit Arge werde ich mitnehmen.

Das Jugendamt ist über meinen derzeitigen Sachverhalt vorab informiert.

Ich hoffe das ich auf einem vernünftigen und sachlichen Weg bin, bin ziehmlich mit den Nerven runter mit dem Thema, aber die Kinder haben grundsätzlich vorrang für mich.

weiteres wird noch folgen, drückt mir die Daumen.

Gruss, Eberhard

StephanK
06.12.2006, 07:24
Ich denke, damit hast Du wirklich ALLES getan, was Du in der momentanen Situation tun kannst - sowohl formal-offiziell als auch im Hinblick auf die "Signale" an die ARGE "Ich lass' mir nix gefallen" und "ich halte mich an die Regeln, tut ihr's gefälligst auch".
Für den Augenblick bleibt dann nur, Dir Erfolg damit zu wünschen! :-)

Eberhard
06.12.2006, 15:37
Hallo StephanK,

Ich denke, damit hast Du wirklich ALLES getan, was Du in der momentanen Situation tun kannst - sowohl formal-offiziell als auch im Hinblick auf die "Signale" an die ARGE "Ich lass' mir nix gefallen" und "ich halte mich an die Regeln, tut ihr's gefälligst auch".
Für den Augenblick bleibt dann nur, Dir Erfolg damit zu wünschen! :-)

Danke das kann ich wirklich gebrauchen. :wink:

Eberhard
06.12.2006, 15:45
Hallo,

jetzt habe ich heut erneut ein Schreiben erhalten, von dem gleichen Fallmanager, allerdings was mich wundert auf dem Briefkopf steht vom 01.12.2006

Hier weiss ich nicht was ich davon halten soll, bzw. was die damit bezwecken wollen.

Der fordert mich auf, das ich bis zum 18.12.2006 nach §60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) die Betriebs- und Nebenkostenabrechnung der Jahre 2004 und 2005 als Nachweise vorzulegen habe.

Die Mitwirkungspflicht beruht auf den §60 (1) Nr. 1 SGB I

Ansonsten würden meine Leistungen mir ganz untersagt, wenn ich dem nicht Folge leiste.

Was bezwecken die denn jetzt damit schon wieder, da eine nähere Erläuterung in schriftl. Form nicht angegeben wurde. ???

Gruss, Eberhard

Die Ägypter
06.12.2006, 18:58
Hallo Eberhard,

da stellt sich mir jetzt die Frage... hast du diese Nebenkostenabrechnungen nicht irgendwann eingereicht? Hattest du Nachzahlungen bzw. auch Erstattungen?

Sofern ja - mit Nachweis eingereicht?

Sofern nein... umgehend nachholen = dann kommst du deiner Mitwirkungspflicht nach und die Hilfeleistung darf nicht gestoppt werden.

PS. was sie bezwecken... = Sie prüfen jetzt umfassend die Angemessenheit deiner Wohnung samt Nebenkosten und es wäre äußerst übel, wenn du z.B. eine Nebenkostenerstattung hattest und diese der ArGe etwa nicht angezeigt hast ?!

Eberhard
13.12.2006, 19:48
Hallo nefertari, effge & StephanK,

nur zur Info was sich z.zt. getan hat:

so habe heute alle Unterlagen bei einer Fach-Anwältin abgegeben.
Sie wird sich nach unserer Unterhalteung & Darstellung meiner Situation, einen Widerspruch einlegen und meinte das wir in einigen Punkten auf alle Fälle hier ein Erfolg abzusehen sei.
Allerdings was die Kinder angeht, muss eine Betreuung durch Hortplätze erfolgen.
Wenn Arge aufgrund des Widerspruchs & dem darin enthaltenen Wortlaut keine Stellung dazu bezieht, wird wohl dann auch Klage beim Sozialgericht eingereicht.

bis demnächst dann wieder, wollt Euch das nur wissen lassen.

Grüsse, Eberhard

efge
13.12.2006, 20:04
Hallo Eberhard,

es war die richtige Entscheidung eine Fachanwältin mit Deinen Belangen zu beauftragen.
Ich drücke Dir die Daumen und hoffe, dass der "Spuk" für Dich bzw. Euch bald vorbei ist.

Gruss