Kopernikus
14.11.2005, 17:15
Hallo!
Meine Frage bezieht sich auf folgenden Sachverhalt:
Bisher habe ich 619€ Unterhalt und zusätzlich 154€ Kindergeld bekommen. Daher wurde mein Antrag abgelehnt mit dem Hinweis, dass wenn kein Kindergeld mehr bezogen wird, ich dann ALG II erhalten würde.
Nun bekomme ich kein Kindergeld mehr und habe erneut den Antrag abgegeben. In der Berechnung wurden mir nun ca. 580€ als anrechenbarer Betrag zugeschrieben, abzüglich dem aktuellen Leistungssatz von 331€ blieben ca. 250€ übrig und daher wurde mein Bescheid abgelehnt mit dem Hinweis, ich solle mich zwecks Wohngeldzuschuss an das hiesige Landratsamt wenden.
Meine Frage(n): wieso falle ich nicht in ALG II hinein, obwohl mir das vorher gesagt wurde? Muss ich mit Wohngeldzuschuss, falls ich diesen bekomme, mich weiterhin selbst krankenversichern?
Bin wirklich etwas ratlos und verunsichert.
Meine Frage bezieht sich auf folgenden Sachverhalt:
Bisher habe ich 619€ Unterhalt und zusätzlich 154€ Kindergeld bekommen. Daher wurde mein Antrag abgelehnt mit dem Hinweis, dass wenn kein Kindergeld mehr bezogen wird, ich dann ALG II erhalten würde.
Nun bekomme ich kein Kindergeld mehr und habe erneut den Antrag abgegeben. In der Berechnung wurden mir nun ca. 580€ als anrechenbarer Betrag zugeschrieben, abzüglich dem aktuellen Leistungssatz von 331€ blieben ca. 250€ übrig und daher wurde mein Bescheid abgelehnt mit dem Hinweis, ich solle mich zwecks Wohngeldzuschuss an das hiesige Landratsamt wenden.
Meine Frage(n): wieso falle ich nicht in ALG II hinein, obwohl mir das vorher gesagt wurde? Muss ich mit Wohngeldzuschuss, falls ich diesen bekomme, mich weiterhin selbst krankenversichern?
Bin wirklich etwas ratlos und verunsichert.