Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu ALG1 und Private Bu-Rente
hallo liebe forumgemeinde,
ich hab ein kleines problem. muss mich am montag nach krankengeldbezugs ende arbeitslos melden. bin zwar immer noch krank, und werde es noch lange bleiben:(, muss aber sein.
frage: ich bekomme seit gut einen jahr eine private bu-rente ausgezahlt, und möchte gerne von euch wissen, ob dieser private rentenanspruch auswirkungen auf das arbeitslosengeld hat (kürzung oder streichung usw).
wär ech sehr net von euch wenn ihr mir ein paar infos zukommen lassen könntet. vielleicht hat ja jemand erfahrungen mit dieser sache.
besten dank :danke:
lg ronson
Seebarsch
02.12.2006, 20:51
Hallo Ronson,
:welcome:
Die Tatbestände die zum Ruhen eines Alg1 Anspruches führen sind in § 142 SGB III abschliessend aufgeführt. Die private BU-Rente gehört nicht dazu.
Da die BU-Rente auch kein Erwerbseinkommen im Sinne § 141 SGB III darstellt, ist sie völlig anrechnungsfrei!
Quelle § 142 SGB III (http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm)
Weisungen der BA zu § 142 SGB III (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A016-Infomanagement/Publikation/pdf/-142-SGB-III-Ruhen-des-Anspruchs-bei-and.pdf)
Lass Dich nicht verrückt machen und stelle Montag Deinen Antrag und sehe zu, dass Du schnell alle Unterlagen zusammen hast und den Antrag abgeben kannst.
Sollten weitere Fragen auftauchen, werden wir versuchen, die hier zu beantworten.
Ansonsten kann ich nur gute Besserung wünschen!
Gruß
:p
Hallo Ronson,
:welcome:
Die Tatbestände die zum Ruhen eines Alg1 Anspruches führen sind in § 142 SGB III abschliessend aufgeführt. Die private BU-Rente gehört nicht dazu.
Da die BU-Rente auch kein Erwerbseinkommen im Sinne § 141 SGB III darstellt, ist sie völlig anrechnungsfrei!
Quelle § 142 SGB III (http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm)
Weisungen der BA zu § 142 SGB III (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A016-Infomanagement/Publikation/pdf/-142-SGB-III-Ruhen-des-Anspruchs-bei-and.pdf)
Lass Dich nicht verrückt machen und stelle Montag Deinen Antrag und sehe zu, dass Du schnell alle Unterlagen zusammen hast und den Antrag abgeben kannst.
Sollten weitere Fragen auftauchen, werden wir versuchen, die hier zu beantworten.
Ansonsten kann ich nur gute Besserung wünschen!
Gruß
:p
:danke:für die super schnelle antwort.
sollte ich noch fragen haben, melde ich mich wieder.
nochmals danke!
lg ronson
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