StephanK
02.12.2006, 21:54
Gericht: Hessisches Landesarbeitsgericht
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 14.07.06
Aktenzeichen: 3 Sa 145/05
Kernaussage: Festangestellte Mitarbeiter dürfen gekündigt werden, wenn deren Aufgaben zukünftig durch ehrenamtlich tätige Kräfte erfüllt werden sollen und diese Entscheidung nicht offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist. Darin liegt keine rechtswidrige sog. Austauschkündigung wie beim ersatzweisen Einsatz von selbständig tätigen anderen Unternehmen.
Wortlaut (http://web2.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/bynoteid/4A5FFD57492FFB11C1257225002D528C?Opendocument) der Entscheidung
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 14.07.06
Aktenzeichen: 3 Sa 145/05
Kernaussage: Festangestellte Mitarbeiter dürfen gekündigt werden, wenn deren Aufgaben zukünftig durch ehrenamtlich tätige Kräfte erfüllt werden sollen und diese Entscheidung nicht offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist. Darin liegt keine rechtswidrige sog. Austauschkündigung wie beim ersatzweisen Einsatz von selbständig tätigen anderen Unternehmen.
Wortlaut (http://web2.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/bynoteid/4A5FFD57492FFB11C1257225002D528C?Opendocument) der Entscheidung