puma
03.12.2006, 12:36
Hi,
vorrab bin 22 deswegen hier im u25 Bereich,
also habe hier gerade folgende Entscheidung getroffen, derzeit wohne ich noch bei meinen Eltern, nun es ist jetzt aber so das ich absolut nicht mehr klar komme mit denen, ka vieleicht hamse ja was gegel ALG Empfänger obwohls jedem passieren kann :) sollte ich jetzt im Februar ALGII beantragen müssen, (da des mit meinem neuen arbeitsgeber doch nicht geklappt hat) da mein ALG Bewilligungsbescheid am 31.01.2007 erlischt, könnte ich dann über die ARGE die dafür zuständig ist *glaub* ne 1 - 2 Zimmer Wohnung ( mir stehen eh laut gesetzt 10 qm² mehr zu :] ) beantragen? oder würde in meinem Fall die Bedarfsgemeinschaft greifen? oder wird das mit der Wohnungsbezahlung vom Sozialamt übernommen hab da keine ahnung war noch nie in so einer Situation!
ich danke euch im vorraus für die Antworten!
greetz
puma
vorrab bin 22 deswegen hier im u25 Bereich,
also habe hier gerade folgende Entscheidung getroffen, derzeit wohne ich noch bei meinen Eltern, nun es ist jetzt aber so das ich absolut nicht mehr klar komme mit denen, ka vieleicht hamse ja was gegel ALG Empfänger obwohls jedem passieren kann :) sollte ich jetzt im Februar ALGII beantragen müssen, (da des mit meinem neuen arbeitsgeber doch nicht geklappt hat) da mein ALG Bewilligungsbescheid am 31.01.2007 erlischt, könnte ich dann über die ARGE die dafür zuständig ist *glaub* ne 1 - 2 Zimmer Wohnung ( mir stehen eh laut gesetzt 10 qm² mehr zu :] ) beantragen? oder würde in meinem Fall die Bedarfsgemeinschaft greifen? oder wird das mit der Wohnungsbezahlung vom Sozialamt übernommen hab da keine ahnung war noch nie in so einer Situation!
ich danke euch im vorraus für die Antworten!
greetz
puma