ALN - Robot
13.04.2005, 01:03
Kellerräume nicht als Wohnraum nutzen
Frankfurt/Main
- Der Inhaber einer Eigentumswohnung darf Kellerräume ohne Zustimmung der übrigen Wohnungsinhaber nicht zum Wohnen benutzen
Frankfurt/Main
- Der Inhaber einer Eigentumswohnung darf Kellerräume ohne Zustimmung der übrigen Wohnungsinhaber nicht zum Wohnen benutzen