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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wechsel PKV nach GKV bei Arbeitslosigkeit


SyncMaster
03.12.2006, 13:33
Hallo liebe Forumsleser,

ich werde voraussichtlich in Kürze arbeitslos und sehe nur geringe Chancen, schnell etwas Neues zu finden. Deshalb möchte ich mich auf den schlechtesten Fall vorbereiten und habe folgende Frage:

Ich bin z.Z. privat krankenversichert und würde nach Eintritt der Arbeitslosigkeit gerne zurück in die gesetzliche KV. Soweit ich hier (und anderswo) gelesen habe, gilt:

(1) versichert mich das AA (ist das die ARGE?) automatisch in der GKV, allerdings erst einen Monat nach Eintritt der Arbeitslosigkeit (da die alte KV irgendwie noch einen Monat Karenz leistet).
(2) dies gilt unabhängig von etwa gegebenen Sperrzeiten (ggf. wegen Abfindung)
(3) Nach 12 (oder bei Sperre 9) Monaten Bezug von Arbeitslosengeld wäre ich dann genau 11 Monate in der GKV versichert; zu wenig, um mich danach dort freiwillig weiterzuversichern (mindestens 12 Monate). Anspruch auf ALG II / Hartz IV hätte ich nicht.

Weiß jemand, ob meine Annahmen soweit korrekt sind?
Hat jemand Ideen, wie ich den Wechsel dennoch bewerkstelligen kann?
Hat jemand Erfahrung mit dem Wechsel PKV nach GKV bei Arbeitslosigkeit?

Vielen Dank für Eure Hilfe und viele Grüße
Andreas

Seebarsch
03.12.2006, 13:55
Hallo SyncMaster,
:welcome:
Wenn es sich um einen Erstantrag bei Arbeitslosigkeit handelt und Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben haben ( Mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 2 Jahre) ist für Sie die Agentur für Arbeit zuständig.
Die ARGE - Arbeitsgemeinschaft ist erst nach Ablauf des Alg Anspruches zuständig wenn Alg 2 ansteht.

Grundsätzlich wird beim Alg die Krankenversicherung bei der zuletzt zuständigen Krankenversicherung vorgenommen. Wenn dieses eine private Krankenversicherung ist, wird die Versicherung auch ab dem 1. Tag des Leistungsbezuges dort vorgenommen .(Ausnahme Sperrzeit).
Hierzu die Regelungen des § 207 a SGB III. (http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm)

Welche Voraussetzungen beim Wechsel von der PKV in die freiwillige GKV vorliegen, sollten Sie mit einer GKV Ihrer Wahl besprechen.
Wenn der Wechsel vorgenommen werden kann, reicht der Agentur eine Bescheinigung der neuen Krankenkasse über den Wechsel. Der wird dann bei Agentur auch vorgenommen!
Gruß