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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebeneinkommen und ALG I


Thelka
03.12.2006, 15:46
Hallo!

Ich bekomme ab Dezember ALG I.

Nun habe ich heute bei Woolworth einen Aushang entdeckt.
Dort wird ein Mitarbeiter für das Lager gesucht - 10 Std. wöchentlich.

Wieviel verdient man als "Aushilfe" ?
Hat dort schon Jemand von Euch gearbeitet?

Ich würde mich gerne bewerben.

Nur blicke ich da nicht ganz durch.http://urbia.de/imgs/forum/smileys/icon_confused.gif
Wieviel Geld wird mir auf das ALG I angerechnet und was bleibt mir zum Schluss übrig?

Ist es richtig, dass alles was über 165€ liegt abgezogen wird???http://urbia.de/imgs/forum/smileys/icon_schueppe.gif

Danke!

LG Thelka

Seebarsch
03.12.2006, 17:15
Hallo Thelka,
zu Woolworth kann ich Dir leider nichts sagen. Da wirst Du selbst nachfragen müssen. Bei 10 Stunden in der Woche wird das aber sicherlich nicht über 400 € monatlich hinausgehen.

Vom monatlichen Nebenverdienst werden die Werbungskosten wie Fahrkosten und ein Freibetrag von 165 € abgezogen. Der Rest wird voll auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Infos kannst Du auch hier finden. (http://www.arbeitsagentur.de/nn_228234/Navigation/zentral/Arbeitnehmer-info/Geldleistungen/Arbeitslosengeld/Nebeneinkommen/Nebeneinkommen-Nav.html__nnn=true)
Gruß

Thelka
04.12.2006, 13:04
Hallo Seebarsch!

Danke für Deine Antwort!

Dann lohnt es sich leider nicht! Werbungskosten werde ich keine haben.

Über die Bezahlung konnten mir die Mitarbeiter keine Auskunft geben!

LG Thelka

Kobra
20.04.2008, 19:18
Hallo

Guten Abend

mein Problem ist folgendes seit Januar habe ich einen Nebenjob als Zeitungsausträger. Dieser Job ist auf meinen Mamen angemeldet aber ich mache den Job nicht alleine sondern mit meiner Frau und meinem Sohn.
Ich bin noch ALG I bezieher. Jetzt fordert die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld welches angeblich zuviel gezahlt wurde zurück. Aber das Nebeneinkommen wurde doch nicht von mir alleine verdient, meine Frau und mein Sohn haben ja auch dazu beigetragen. Ich möchte daher in Widerspruch gehen. Meine Frage wer kann mir dabei helfen? Ich bin total verzweifelt:confused:

Kobra

ela1953
20.04.2008, 19:58
Während des Bezuges von Arbeitslosengeld dürfen Sie eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit beziehungsweise Beschäftigung ausüben und ein Nebeneinkommen erzielen. Die Nebenbeschäftigung darf allerdings einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen.
Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Gegebenenfalls ist eine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich.
Sofern Sie eine Nebenbeschäftigung mit weniger als 15 Wochenstunden ausüben, wird Ihr Nebeneinkommen angerechnet. Dabei bleiben jedoch 165 Euro monatlich anrechnungsfrei.
Wichtig ist, dass Sie jede Nebenbeschäftigung der Agentur für Arbeit unverzüglich und ohne Aufforderung melden.



Den Lohn bei Woolworth kenn ich leider nicht

ela1953
20.04.2008, 20:10
aber du bist der Arbeitnehmer, da der Vertrag auf deinen Namen läuft. Die Zeitung bezahlt ja auch nur für dich die Versicherungsbeiträge und Pauschalsteuern.

Vielleicht kann man ja den Bezirk teilen und eine Hälfte bekommt dann deine Frau ganz offiziell.

Ich habe auch 18 Jahre lang die Tageszeitung ausgetragen. Habe erst Ende Februar damit aufgehört aus gesundheitlichen Gründen.

Wie lange machst du das schon mit der Austragerei? Lies dir das mal durch was ich am Ende einkopiert habe. Vielleicht passt es ja für dich.

Als ich noch ALG I bekam wurde mir auch nur der Freibetrag von 165 Euro angerechnet. Ich musste die beim Arbeitsamt erst mal auf ihre eigenen Bestimmungen hinweisen.

Und noch etwas: die sozialversicherungsfreie Nachtschichtzulage und die Fahrtkosten (Auslagenersatz) dürfen nicht zum Einkommen hinzugefügt werden. Die dürfen nur den reinen Botenlohn nehmen. Für mich hatte sich das damals gelohnt, hatte 280 Euro Freibetrag. Leider fiel das alles beim ALGII weg :-( Bei ALG II lohnt sich die Plackerei nicht mehr.
Sonderfälle beim Nebeneinkommen

Besonderheiten hinsichtlich des anrechnungsfreien Entgelts gelten dann, wenn Sie während der letzten 18 Monate vor der Anspruchsentstehung neben einem Versicherungspflichtverhältnis

eine geringfügige Beschäftigung oder
eine selbstständige Tätigkeit oder eine Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger im Umfang von wöchentlich weniger als 15 Stunden mindestens 12 Monate ausgeübt haben.In diesem Fall bleibt Nebeneinkommen bis zur Höhe des während der letzten 12 Monate in dieser Tätigkeit erzielten durchschnittlichen Entgelts anrechnungsfrei, es sei denn, der mtl. Mindestfreibetrag von 165 Euro wäre höher.

ela1953
20.04.2008, 20:14
habe leider überlesen, dass du das erst seit Januar machst. Also ist es nichts mit dem höheren Freibetrag.

Aber prüfe das mal mit der Nachtschichtzulage.

Und überlege das mit der Teilung des oder der Bezirke. Wenn dein Sohn alt genug ist, kann ja auch er einen Teil übernehmen.

Wenn das alles offiziell ist, seid ihr auch alle versichert. denn wenn mal was passiert seid ihr die Dummen.